Truppmannausbildung Teil 1 und 2
Der Teil 1 der Truppmannausbildung bildet den ersten Abschnitt der Grundausbildung. Hier werden die Teilnehmenden mit der Ausrüstung und den Fahrzeugen der Feuerwehr vertraut gemacht. Außerdem werden sie u. a. an die Grundtätigkeiten Retten, Selbstretten und Sichern herangeführt und in Erste Hilfe geschult. Ziel dieses ersten Ausbildungsabschnitts ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz.
Im Anschluss folgt der Atemschutzgeräteträgerlehrgang. Hier wird über die Bedeutung des Atemschutzes und über Atemgifte aufgeklärt und in Übungen der richtige Umgang mit dem Atemschutzgerät erlernt.
Als Drittes erfolgt die Ausbildung zum Sprechfunker. Die Teilnehmenden erlernen dem Umgang mit den Funkgeräten der Feuerwehr und den einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften. Darüber hinaus werden Grundlagen der Funktechnik vermittelt.
Teil 2 der Truppmannausbildung hat das Ziel, die Feuerwehrfrauen und –männer zur selbstständigen Wahrnehmung von Truppmannfunktionen im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz zu befähigen. Hier werden u.a. Löscheinsätze in Übungsszenarien praktisch durchgespielt und das aus den vorherigen Modulen erlangte Wissen vertieft und gefestigt.
Sodann folgt der Lehrgang Technische Hilfeleistung. Die Teilnehmenden lernen beispielsweise die Aufgaben der einzelnen Einsatzkräfte innerhalb der Einheit im TH-Einsatz kennen. Aber auch das Vorgehen bei bestimmten Einsatzlagen (z.B. verunfallte Fahrzeuge, steckengebliebene Aufzüge) wird vermittelt und die Handhabung der Gerätschaften zur technischen Hilfeleistung geübt.