Kirschblüte in Menden

Servicebereich

Erklärung zur Barrierefreiheit

für die Internetseite www.sankt-augustin.de

Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung haben als Beteiligte eines Verwaltungsverfahren einen Anspruch auf barrierefreie Kommunikation. Wenn Sie Dokumente in einer für Sie wahrnehmbaren Form (z.B. Brailleschrift, leichte Sprache) benötigen, wenden Sie sich gerne an die  beschwerden-ideen@sankt-augustin.de.

 

Die Stadt Sankt Augustin hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.sankt-augustin.de und seine Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

 

Die Internetseite www.sankt-augustin.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

 

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ÜWAS hat den Internetauftritt nach dem WCAG-Verfahren im November 2022 getestet und dabei festgestellt, dass die Seite zu diesem Zeitpunkt für Menschen mit Behinderungen „nicht konform“ war.
Erläuterung: eine Anwendung gilt nur dann als konform, wenn keiner der Prüfschritt teilweise erfüllt, eher nicht erfüllt oder nicht erfüllt ist. Es handelt sich daher um ein relativ neues Testverfahren, das auf neuen Anforderungen beruht.

 

Seitdem wurde unter anderem die Funktion „UserWay“ installiert, ein KI-gestütztes Zugänglichkeits-Widget, das Website-Besuchende mit Behinderung mehrere Websitezugriffsoptionen bietet, einschließlich größerem Text, Pausieren von Animationen, Kontraständerungen, Tastaturnavigation und anderen Funktionen.

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter noch nicht korrekt. Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit finden Sie Informationen und Links zum kostenfreien Screenreader NVDA [hier] und [hier].

 

Derzeit wird an der umfassenden Behandlung von Nicht-Text-Inhalten gearbeitet, also u.a. der Ergänzung von Bildinhalten durch Alternativtexte. Inhalte mit Leichter Sprache – ebenso wie Erläuterungen in Gebärdensprache – werden aktuell erarbeitet und gut sichtbar verlinkt werden. PDF-Dokumente auf www.sankt-augustin.de sind teilweise nicht ausreichend barrierefrei und werden diesbezüglich korrigiert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung wurde am 26. Januar 2023 erstellt. Dazu wurde gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld von der ÜWAS der umfangreiche WCAG-Test durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

 

Wenn Sie Kontakt zur Stadt aufnehmen möchten, finden Sie auf unserer Seite für Kontakt/Beschwerden die Möglichkeit für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

 

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden dieses Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Stadt Sankt Augustin übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

 

Ihr Ansprechpartner in der Online-Redaktion:
Benedikt Bungarten
E-Mail an die Online-Redaktion senden

Erklärung zur Barrierefreiheit UserWay®

 

Diese Website verwendet die Software UserWay® der Firma UserWay Inc, um Nutzerinnen und Nutzern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. UserWay® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher anzupassen.

 

Zum Funktionsumfang von UserWay® gehören

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • einstellbare Zeilenhöhen und Textausrichtungen und -abständen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website.

 

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das UserWay®-Icon rechts unten oder mit dem Tastaturkürzel „CTRL + U“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden:
So funktioniert UserWay.

Hinweis auf das Browser-Add-On „Easy Reading“

 

Wir möchten an dieser Stelle auf ein kostenloses Add-on für die Browser Firefox und Google Chrome hinweisen, das „Easy Reading“ heißt. Mit diesem Add-on können Sie Einstellungen zur Barrierefreiheit nach ihren persönlichen Bedarfen einstellen. Diese werden dann für andere Webseiten übernommen, die Sie besuchen. Als Funktionen sind beispielsweise auswählbar: Veränderung der Schriftgröße, Vorlesefunktion, Leselineal oder Änderung des Zeilenabstands. Erklärvideos zu „Easy Reading“ finden Sie hier: https://www.easyreading.eu/de/erklaervideos/?lang=de

Das Projekt wurde mit Fördermittel der Europäischen Union im Programm Horizon 2020 gefördert.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ÜWAS

 

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

 

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

 

E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.sankt-augustin.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

 

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.