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Ein Standort mit Zukunft.
Job und Karriere
Die Stadt Sankt Augustin bietet Praktika im allgemeinen Verwaltungsbereich, Sozialbereich sowie in den technischen Bereichen an. Hierdurch möchten wir Ihnen einen Einblick in die vielfältigen Arbeitsbereiche der Verwaltung vermitteln.
Ihre Ansprechpartnerin:
Katharina Schnor
Tel.: 02241/243-449
Katharina.Schnor@sankt-augustin.de
Sollten Sie Interesse an einem solchen Praktikum haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung, die aus einem Anschreiben und Lebenslauf bestehen sollte. Je nach Praktikumsart wird auch eine Bescheinigung der Schule, des Praktikumsträgers oder eine Immatrikulationsbescheinigung benötigt.
Ausgehend von Ihren persönlichen Interessen bzw. den Erfordernissen des angestrebten Berufs steht Ihnen folgende Auswahl zur Verfügung:
Das Praktikum findet entsprechend den schulischen Vorgaben statt. Eine Praktikumsvergütung wird nicht gezahlt.
Das Praktikum findet entsprechend den hochschulrechtlichen Vorgaben statt. Für Praktika im sozialen Bereich wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 350 Euro brutto monatlich gezahlt. Die monatliche Aufwandsentschädigung in den Bereichen Technik und IT liegt bei 500 Euro brutto monatlich. Darüber hinaus wird keine Vergütung gezahlt.
Das Praktikum findet entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Ausbildungsverordnung oder nach den beamtenrechtlichen Regelungen statt. Die Vergütung erfolgt über den eigenen Ausbilder bzw. Dienstherrn.
Das Praktikum findet entsprechend den Vorgaben des Umschulungsträgers statt. Eine Praktikumsvergütung wird nicht gezahlt.
Je nach schulischer Vorbildung wird zum Erwerb der vollen Fachhochschulreife ein halb- oder einjähriges Praktikum benötigt. Das Praktikum kann in verschiedenen Bereichen der Verwaltung absolviert werden. Eine Praktikumsvergütung wird nicht gezahlt.
Das zwölfmonatige Praktikum zum Erwerb der vollen Fachhochschulreife beginnt jeweils am 1. August eines Jahres. Das Praktikum findet begleitend zum Unterricht an einer Fachoberschule statt und wird in einer der städtischen Kindertageseinrichtungen absolviert. Eine Praktikumsvergütung wird nicht gezahlt.
Das zwölfmonatige Anerkennungspraktikum schließt sich an die schulische Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in an und beginnt jeweils am 1. August eines Jahres. Die Vergütung erfolgt gem. den Regelungen des Tarifvertrags für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD).