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... Retten, Löschen, Bergen, Schützen.
Freiwillige Feuerwehr
Der Vorbeugende Brandschutz (VB) ist ebenso wie die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) Aufgabe der Feuerwehr. Der VB besteht aus den Teilbereichen baulicher, organisatorischer und anlagentechnischer Brandschutz.
Neben den Prüfungen im Bereich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes achten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere darauf, dass die Feuerwehr bei einem Schadensfall in die Lage versetzt wird, Menschen und Tiere zu retten und wirksame Löschmaßnahmen durchführen zu können.
Ist ein Gebäude (bauliche Anlage) errichtet, wird dieses, abhängig von Gebäudeart und Größe, in einem Zeitabstand von längstens 6 Jahren einer Brandverhütungsschau unterzogen. Dabei werden die Belange / Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes (baulich / anlagentechnisch) und des abwehrenden Brandschutzes berücksichtigt. Feststellungen und ggf. Mängel werden in einem Prüfbericht dokumentiert. Die Mängelbeseitigung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen erfolgt im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens.
Sven Schneider
Tel.: 02241/243-366
sven.schneider@sankt-augustin.de
Eric Bonn
Tel.: 02241/243-733
eric.bonn@sankt-augustin.de
Feuer- und Bevölkerungsschutz
Feuerwehrtechnische Zentrale
Gartenstraße 27 a
53757 Sankt Augustin
Tel: 02241/243-610
ftz@sankt-augustin.de
Darüber hinaus werden organisatorische Maßnahmen wie z. B. die Brandschutzerziehung und -aufklärung in Kindergärten, Schulen und Betrieben angeboten oder Räumungsübungen selbiger durchgeführt. In unserer Stadt sind die Erziehungsaufgaben dem Nachwuchsförderer übertragen.
Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes, bei dem eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, werden – nach vorheriger Prüfung – Brandsicherheitswachen gestellt.
Brandmeldeanlagen (BMA) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die Personen zum direkten Hilferuf bei Brandgefahren dienen und/oder die Brände zu einem frühen Zeitpunkt erkennen und melden.
Je früher ein Brand erkannt wird, desto geringer sind die Gefahren für mögliche Personen- und Sachschäden einschließlich aller negativen Folgen. Automatische Brandfrüherkennungssysteme auf hohem technischen Niveau, fachgerecht geplant und installiert, können entscheidend dazu beitragen, notwendige Rettungs- und Bekämpfungsmaßnahmen unverzüglich und zielgerichtet einzuleiten.
Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage regelt entweder die Bauaufsicht mittels Baugenehmigung oder bei Bedarf der Versicherer nach VdS Richtlinien.
Die Brandverhütungsschau wird durchgeführt, um präventiv zu prüfen, ob Gebäude und Einrichtungen, die im erhöhten Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, den Erfordernissen des Brandschutzes entsprechen.
Die Prüfung der Erfordernisse des Brandschutzes dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Die Brandverhütungsschau ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
Informationen über die Gebühren finden Sie in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige allgemeine brandschutztechnische Leistungen auf dem Gebiet des Brandschutzes.
Die Brandsicherheitswache ist in der Regel eine Wache der Stadtfeuerwehr, die während Veranstaltungen z. B. in Versammlungsstätten, als vorbeugende organisatorische Brandschutzmaßnahme zur Verfügung steht.
Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet sein könnten, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. Bauordnungsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Um die Stadt in die Lage zu versetzen, die Entscheidung zu treffen, ob eine Brandsicherheitswache gestellt werden muss, ist eine rechtzeitige Anzeige durch den Veranstalter erforderlich. Dies muss nicht immer der Betreiber der baulichen Anlage sein.
Eine Anzeige ist nur dann rechtzeitig, wenn der Stadt im normalen Geschäftsablauf, in der Regel 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, ausreichend Zeit verbleibt, die Entscheidung zu treffen und das notwendige Personal zu benachrichtigen.
Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie sonstige einsatztaktisch relevante Hinweise.
Damit bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind, müssen auf dem Baugrundstück die erforderliche Bewegungsfreiheit und Sicherheit für den Einsatz der Feuerwehrkräfte und deren Materialien gewährleistet sein.
Zu den für den Feuerwehreinsatz erforderlichen Flächen zählen die Zu- und Durchgänge, die Zu- und Durchfahrten, die Aufstell- und Bewegungsflächen. Sie sind auf dem Grundstück selbst, ggf. auch auf den öffentlichen Flächen z. B. Straßen sicherzustellen.
Erfahren Sie Näheres unter Nachwuchsförderung