Kirschblüte in Menden

Servicebereich

Zugangseröffnung gem. § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

Elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren

Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW – VwVfG NRW) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

 

Die Stadt Sankt Augustin eröffnet gem. § 3a VwVfG den eingeschränkten Zugang für die Kommunikation ausschließlich mit der Stadt Sankt Augustin und nicht für Dritte unter folgenden Bedingungen:

Formgebundene Schreiben

Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle §§ 71 a und b VwVfG NRW

 

Ist durch Rechtsvorschrift angeordnet, dass ein Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden kann, können Sie Ihr Anliegen auch über den „Einheitlichen Ansprechpartner des Landes NRW“ abwickeln. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Internetportal des Einheitlichen Ansprechpartners.

Formgebundene Schreiben

 

Ist in dem Verwaltungsverfahren Schriftform angeordnet, so ist in diesem Fall das elektronische Schreiben mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Eine Signierung mit einem Pseudonym ist nicht zulässig. Die vollständigen Absenderangaben sind zu übermitteln.

 

Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene und/oder verschlüsselte Dokumente können Sie auch direkt an die virtuelle Poststelle der Stadt Sankt Augustin senden. Ihre eigenhändige Unterschrift wird dabei nur durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Richten Sie diese E-Mails bitte an die Adresse vps@sankt-augustin.de. Signierte oder verschlüsselte E-Mails können bei der Stadt Sankt Augustin ausschließlich unter dieser E-Mail-Adresse verarbeitet werden.

 

Sie benötigen ein aktuelles Signaturzertifikat für die Unterschriftsfunktion. Dies erhalten Sie bei einem Zertifizierungsdienstanbieter, der die Identität des Nutzers prüft. Anschließend stellen diese Ihnen je ein privates und ein öffentliches Zertifikat zur Verfügung. Die Anbieter, die sich und ihre Dienste als akkreditiert bezeichnen dürfen, werden unter Angabe des jeweiligen Dienstes auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

 

Für die Verschlüsselung stellt die Stadt Sankt Augustin einen sogenannten „öffentlichen Schlüssel“ zum Download bereit.

DE-Mail

 

Die Übermittlung von De-Mails an die Stadt Sankt Augustin ist für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Die Stadt Sankt Augustin eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter der folgenden Adresse info@sankt-augustin.de-mail.de.

 

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Die Stadt Sankt Augustin hat den Zugang für schriftformwahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

Einfache formlose Schreiben

 

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Sankt Augustin ist für den einfachen formlosen Schriftverkehr (hier ist Ihre eigenständige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) an alle im Internetangebot oder Briefkopf aufgeführten E-Mail-Adressen möglich.

 

Bitte beachten Sie  hierbei, dass Ihre Daten unverschlüsselt über öffentliche Kommunikationsnetze übermittelt werden. Auch kann eine garantierte Übermittlung aufgrund der generellen Unsicherheit im Bereich der E-Mail-Kommunikation nicht gewährleistet werden.

 

Wenn Sie die Stadt Sankt Augustin per E-Mail kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit Vorschriften (z. B. förmliche Zustellung oder Schriftformerfordernis) oder datenschutzrechtliche Belange dem nicht entgegenstehen.

Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen)

 

Das E-Rechnungsgesetz ist am 27. November 2018 in Kraft getreten. Seit dem 18. April 2020 müssen auch Kommunen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. In Ergänzung zum E-Rechnungsgesetz erließ die Bundesregierung am 06. September 2017 eine Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung (sog. E-Rechnungs-Verordnung).

 

Die Stadt Sankt Augustin nimmt auf dieser Grundlage seit dem 1. April 2020 auch elektronische Rechnungen (sogenannte E-Rechnungen) entgegen, die dem Format X-Rechnung entsprechen.

 

Rechnungen des Datenmodells ZUGPFERD können leider derzeit nicht verarbeitet werden.

 

Für die Zusendung von E-Rechnungen verwenden Sie bitte folgende E-Mail Adresse:
ERechnung@sankt-augustin.de

Allgemeine technische Rahmenbedingungen

 

Möchten Sie Dateianhänge an die Stadt Sankt Augustin übermitteln, so beachten Sie dabei bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden können. Folgende gängige Dateiformate können derzeit gelesen werden:

 

  • Portable Document Format (*.pdf)
  • Textdateien (Rich Text Format bzw. TXT-Dateien) (*.rtf, *.txt)
  • OpenDocument-Dateien (*.odt, *.ods, *.odp)
  • Microsoft Word ab Version 2010 bis 2013 (*.docx)
  • Microsoft Excel ab Version 2010 bis 2013 ( *.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint ab Version 2010 bis 2013 (*.pptx)
  • Bilddateien in den Formaten *.jpg, *.jpeg, *.tif

 

Wenn Sie abweichende Dateiformate versenden wollen, stimmen Sie dies bitte mit dem jeweiligen Empfänger vorher ab, da sonst Ihr Dateianhang nicht gelesen und bearbeitet werden kann.

 

Dateien, die als selbstextrahierende *.exe Dateien umgewandelt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (zum Beispiel Makros, *.bat) enthalten, werden von der Stadt Sankt Augustin nicht angenommen.

 

Die Gesamtgröße einer E-Mail ist auf 25 Megabyte (MB) beschränkt. E-Mails, die einen Virus enthalten, werden nicht angenommen. Hierüber erhalten Sie keine Information.