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... Infos aus der Stadtverwaltung
Rathaus und Politik
In Sankt Augustin gehören die Landtagswahlkreise 28 Rhein-Sieg-Kreis IV (nur der Stadtteil Menden) und 29 Rhein-Sieg-Kreis V (Stadtgebiet ohne den Stadtteil Menden) zu den insgesamt 128 Wahlkreisen in Nordrhein-Westfalen. Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag, 3. April 2022, mit erstem Wohnsitz in Sankt Augustin gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Anschließend werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt, die bis zum 24. April 2022 bei den Wahlberechtigten eingegangen sein müssen.
Alle Wahlberechtigten haben jeweils zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt.
Die Briefwahl bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stimme im Vorfeld der Wahl schriftlich abzugeben.
Informationen zur Beantragung finden Sie hier.
Das Wahlbüro ist ab Mittwoch, 6. April 2022 geöffnet. Sie finden es im großen Ratssaal des Rathauses.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich: Montag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Für telefonische Auskünfte erreichen Sie die Mitarbeitenden unter 02241/243–318.
Zur Durchführung der Landtagswahl benötigen wir zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfende, die am Wahltag die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Ergebnisermittlung sicherstellen.
Wenn Sie sich als Wahlhelfende melden möchten, nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Die Ergebnisse der letzten Bundestags-, Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen finden Sie hier.
Informieren Sie sich auf der Webseite der Landeszentrale für politische Bildung NRW.
Eine Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung NRW in Leichter Sprache finden Sie hier.