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... in Sankt Augustin
Planung und Bauen
Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
1. „Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“
2. „Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 709/2 „Im Mittelfeld“ einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und der vorliegenden Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“
Die räumlichen Geltungsbereiche der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 709/2 liegen im Sankt Augustiner Ortsteil Buisdorf im Bereich „Im Mittelfeld“ zwischen dem ALDI-Zentrallager und der Bundesautobahn 3. Der Geltungsbereich der 18. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Buisdorf, Flur 10, Nr. 7, 8, 42, 57. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 709/2 umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Buisdorf, Flur 9, Nr. 223 (teilweise) und 224 sowie Flur 10, Nr. 2, 3, 4, 5, 7, 9, 56, 57 und 22, 23, 49 (jeweils teilweise). Die genauen Abgrenzungen der Geltungsbereiche sind aus den abgedruckten Kartenausschnitten der Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2020 ersichtlich.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Gefahrenabwehrzentrum“ sowie zur Entwicklung von Gewerbeflächen. Das Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 709/2 „Im Mittelfeld“ durchgeführt.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Sankt Augustin vom 03.12.2024, über die Veröffentlichung des Entwurfs der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 709/2 „Im Mittelfeld“ und die Beteiligung der Behörden, wurden im städtischen Amtsblatt am 11.12.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Die Planungsunterlagen werden in der Zeit von
Donnerstag, den 19.12.2024, bis einschließlich Freitag, den 31.01.2025,
im Internet auf dieser Webseite der Stadt Sankt Augustin veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Landesportal der Bauleitpläne in NRW zugänglich.
Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im genannten Veröffentlichungszeitraum während der Dienststunden
Montags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18 Uhr
Dienstags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16 Uhr
Freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
im 1. Obergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin im Fachdienst Planung und Liegenschaften. Die Unterlagen sind dort frei einsehbar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Sankt Augustin an den gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12.2024, am 27.12.2024, am 30.12.2024 und am 31.12.2024 geschlossen ist. Eine Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort ist an diesen Tagen nicht möglich.
Im Fachdienst Planung und Liegenschaften besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planungsunterlagen. Um vorherige telefonische Terminabstimmung bei Herrn Steffen Otzipka (Tel.: 02241 243-268, E-Mail: steffen.otzipka@sankt-augustin.de) wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Fragen, die zu den veröffentlichten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch oder via E-Mail bei dem genannten Ansprechpartner gestellt werden.
1. 18. Änderung FNP Geltungsbereichsplan
2. 18. Änderung FNP Plandarstellung Entwurf
3. 18. Änderung FNP Begründung Entwurf
4. 18. Änderung FNP Umweltbericht Entwurf
5. Bericht über die frühzeitige Beteiligung (Abwägung)
6. Eingegangene Stellungnahmen FNP
7. BP 709/2 Geltungsbereichsplan
8. Städtebaulicher Entwurf „Reservefläche“
9. Städtebaulicher Entwurf „Bahnhaltepunkt“
10. BP 709/2 Planzeichnung Entwurf
11. BP 709/2 Textliche Festsetzungen Entwurf
12. BP 709/2 Begründung Entwurf
13. BP 709/2 Umweltbericht Entwurf
14. Bericht über die frühzeitige Beteiligung (Abwägung)
15. Eingegangene Stellungnahmen BP
16. Landschaftspflegerischer Begleitplan
17. Artenschutzvorprüfung (ASP I)
18. Artenschutzprüfung (ASP II)
19. Machbarkeitsstudie Erschließung Reserve
20. Verkehrstechnische Untersuchung
21. Verkehrstechnische Mikrosimulation
22. Schalltechnische Untersuchung
23. Wasserwirtschaftliches Konzept
24. Hydrologische Untersuchung
25. Umwelttechnische Untersuchung
26. Gründungsbewertung Straßen
27. Gründungsbewertung Gebäude
28. Bodenuntersuchung
29. Grundwasseruntersuchung
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung Sankt Augustin abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies kann beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@sankt-augustin.de mit dem Betreff „Stellungnahme 18. Änderung FNP und BP Nr. 709/2“ erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen postalisch an die Stadt Sankt Augustin, Fachdienst Planung und Liegenschaften, Markt 1, 53757 Sankt Augustin, zu senden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Rat der Stadt Sankt Augustin nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 230 „Ortsmitte Hangelar“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 230 „Ortsmitte Hangelar“, Gemarkung Hangelar, Flur 8 und 9, zwischen Bachstraße, Udetstraße, Kölnstraße und Richthovenstraße die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 230 „Ortsmitte Hangelar“ ist aus dem abgedruckten Kartenausschnitt der Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2020 ersichtlich.
Ziel der verbindlichen Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung zukünftiger Bauvorhaben zum Zwecke des Erhalts und des Schutzes der vorhandenen historischen Baustruktur im Ortskern von Hangelar. Hierzu zählen insbesondere zwei Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches, die im Denkmalpflegeplan als erhaltenswert eingestuft wurden, sowie die straßenbegleitende Bebauung entlang der Kölnstraße.
So werden die planungsrechtlichen Kennziffern wie die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die Geschossigkeit sowie die maximal zulässige Gebäudehöhe bzw. Firsthöhe und die überbaubaren Flächen mit dem Bebauungsplan festgelegt.
Das Plangebiet hat eine Größenordnung von ca. 16.600 qm. Mit dem Bebauungsplan wird eine zulässige Grundfläche von ca. 9.600 qm geschaffen. Damit liegen die Voraussetzungen vor, das Planverfahren gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen. Das Bebauungsplanverfahren wird ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne eine Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 BauGB für den Bereich entlang der Kölnstraße enthalten.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Erhaltungsatzung erstreckt sich konkret auf die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Hangelar, Flur 8, Parzellen 2719 (teilweise), 2720, 2550, 2882 (teilweise), 2883, 2075 (teilweise), 4099, 2339 (teilweise), 2415 (teilweise) 2553, 4098, 2342, 2340 (teilweise) 2761 (teilweise), 2572 (teilweise), 2552 (teilweise) sowie Flur 9, Parzellen 3478 (teilweise), 3326, 3328, 3330,3439, 3443, 3719, 3722, 3307, 3306, 3239, 3241, 3240, 3314, 3315, 3316, 3317, 3318. Dieser Geltungsbereich ist im Bebauungsplan grün schraffiert.
Ziel dieser Satzung ist es, den ortsbildprägenden Charakter der Straßenfront an der Kölnstraße zu bewahren.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung ist aus dem abgedruckten Kartenausschnitt der Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2020 ersichtlich.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Beschlüsse des Rates der Stadt Sankt Augustin vom 03.12.2024 über die Beteiligung gemäß § 3 Abs 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 230 „Ortsmitte Hangelar“, wurden im städtischen Amtsblatt am 11.12.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Die Planungsunterlagen werden in der Zeit von
Donnerstag, den 19.12.2024, bis einschließlich Freitag, den 31.01.2025,
im Internet auf dieser Webseite der Stadt Sankt Augustin veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Landesportal der Bauleitpläne in NRW zugänglich.
Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im genannten Veröffentlichungszeitraum während der Dienststunden
Montags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18 Uhr
Dienstags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16 Uhr
Freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
im 1. Obergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin im Fachdienst Planung und Liegenschaften. Die Unterlagen sind dort frei einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Sankt Augustin an den gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12.2024, am 27.12.2024, am 30.12.2024 und am 31.12.2024 geschlossen ist. Eine Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort ist an diesen Tagen nicht möglich.
Im Fachdienst Planung und Liegenschaften besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planungsunterlagen. Um vorherige telefonische Terminabstimmung bei Frau Gabi Scharmach (Tel.: 02241 243-271, E-Mail: gabi.scharmach@sankt-augustin.de) wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Fragen, die zu den veröffentlichten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch oder via E-Mail bei der genannten Ansprechpartnerin gestellt werden.
1. Geltungsbereichsplan Bebauungsplan
2. Geltungsbereichsplan Erhaltungssatzung
3. Bebauungsplanentwurf
4. Textliche Festsetzungen
5. Begründung
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung Sankt Augustin abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies kann zum Beispiel per E-Mail an bauleitplanung@sankt-augustin.de mit dem Betreff „Stellungnahme BP 230“erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Zum Beispiel können Stellungnahmen schriftlich auf postalischem Weg oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Sankt Augustin, Fachdienst Planung und Liegenschaften, Markt 1, 53757 Sankt Augustin.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seinen Sitzungen am 20.06.2023 und 03.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
1. „Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 419 „Siegstraße“ in der Gemarkung Obermenden, Flur 6, östlich der Siegstraße, südlich der Straße „Am Bauhof“ (L143) und nördlich der Theresienstraße die Änderung des Plans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch.“
2. „Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt für die Entwurfsstände der Planungsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 419 „Siegstraße“ die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen.“
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem Geltungsbereichsplan vom 22.09.2022 zu entnehmen.
Um die Revitalisierung, die Stärkung sowie die Weiterentwicklung des Areals um die Burgstraße in der Mendener Ortsmitte zu unterstützen und entsprechend einer unerwünschten Entwicklung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 419 „Siegstraße“ vorzubeugen, soll die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen stärker reglementiert werden. Zudem verfolgt die Bebauungsplanänderung das Ziel zur Heilung eines materiell-rechtlichen Mangels des Bebauungsplanes Nr. 419 „Siegstraße“. Dabei handelt es sich um eine unzulässige vorhabenunabhängige Kontingentierung. Als drittes Planungsziel soll durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zudem eine rechtliche Grundlage zur Anwendung möglicher städtebaulicher Sicherungsinstrumente zur Erreichung der oben genannten Planungsziele geschaffen werden.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Sankt Augustin vom 20.06.2023 und 03.12.2024 über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 419 „Siegstraße“ sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurden im städtischen Amtsblatt am 08.01.2025 öffentlich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Die Planungsunterlagen werden in der Zeit von
Donnerstag, den 16.01.2025, bis einschließlich Montag, den 17.02.2025,
hier auf der Webseite der Stadt Sankt Augustin veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Landesportal der Bauleitpläne in NRW unter https://www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich.
Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im genannten Veröffentlichungszeitraum während der Dienststunden
Montags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
im 1. Obergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin im Fachdienst Planung und Liegenschaften. Die Unterlagen sind dort frei einsehbar.
Im Fachdienst Planung und Liegenschaften besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planungsunterlagen. Um vorherige telefonische Terminabstimmung bei Herrn Mio Kastrau (Tel.: 02241/243-819, E-Mail: mio.kastrau@sankt-augustin.de) wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Fragen, die zu den veröffentlichten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch oder via E-Mail bei dem genannten Ansprechpartner gestellt werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung Sankt Augustin abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies kann beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@sankt-augustin.de mit dem Betreff „Stellungnahme BP Nr. 419 „Siegstraße“ – 1. Änderung“ erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen postalisch an die Stadt Sankt Augustin, Fachdienst Planung und Liegenschaften, Markt 1, 53757 Sankt Augustin, zu senden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
1. „Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt für die Entwurfsstände der Planungsunterlagen zur 19. Flächennutzungsplanänderung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen.“
2. „Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt für die Entwurfsstände der Planungsunterlagen zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen.“
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer oberirdischen Stellplatzanlage im Zusammenhang mit der Betriebserweiterung der Fa. Fahrrad XXL Feld GmbH am bereits bestehenden Standort. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen und dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, wird zudem die Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Sankt Augustin im Parallelverfahren notwendig.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Sankt Augustin vom 03.12.2024 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden für die beiden Bauleitplanverfahren wurden im städtischen Amtsblatt am 08.01.2025 öffentlich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Die Planungsunterlagen werden in der Zeit von
Donnerstag, den 16.01.2025, bis einschließlich Montag, den 17.02.2025,
hier auf der Webseite der Stadt Sankt Augustin veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Landesportal der Bauleitpläne in NRW unter https://www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich.
Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im genannten Veröffentlichungszeitraum während der Dienststunden
Montags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
im 1. Obergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin im Fachdienst Planung und Liegenschaften. Die Unterlagen sind dort frei einsehbar.
Im Fachdienst Planung und Liegenschaften besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planungsunterlagen. Um vorherige telefonische Terminabstimmung bei Herrn Mio Kastrau (Tel.: 02241/243-819, E-Mail: mio.kastrau@sankt-augustin.de) wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Fragen, die zu den veröffentlichten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch oder via E-Mail bei dem genannten Ansprechpartner gestellt werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung Sankt Augustin abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies kann beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@sankt-augustin.de mit dem Betreff „Stellungnahme 19. Änderung FNP und VBP Nr. 406/6 – 1. Änderung“ erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen postalisch an die Stadt Sankt Augustin, Fachdienst Planung und Liegenschaften, Markt 1, 53757 Sankt Augustin, zu senden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.