Planen und Bauen in Sankt Augustin

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Planung und Bauen

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17. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Rechtliche Grundlagen

Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt für den Bereich der Gemarkung Obermenden, Flur 2 und Flur 3, sowie in der Gemarkung Siegburg-Mülldorf, Flur 1, zwischen der Arnold Janssen Straße/Siegstraße, der zentralen Sportanlage und den Förderschulen des Rhein-Sieg-Kreises und des Landschaftsverbandes den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“

 

Der Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem abgedruckten Kartenausschnitt der Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2020 ersichtlich.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Sondergebietes für wissensbasierte Dienstleistungsunternehmen und Einrichtungen aus dem Bereichen Forschung und Lehre. Das Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 112 „Wissenschafts- und Gründerpark“ Teilbereich A durchgeführt.

 

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Rates der Stadt Sankt Augustin vom 06.09.2023 zur öffentlichen Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 2 BauGB wurde im 19. Amtsblatt am 13.09.2023 öffentlich bekannt gemacht.

 

Diese Bekanntmachung kann auch hier eingesehen werden.

Planungsunterlagen

Einsicht der Planungsunterlagen

Die Planunterlagen können in der Zeit vom

 

25.09.2023 bis einschließlich 08.11.2023

 

im 1. Obergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin im Fachdienst Stadtplanung während der Dienststunden

 

Montags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstags bis Donnerstags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Sankt Augustin am 02.10.2023 geschlossen ist. Eine Einsichtnahme der Unterlagen an diesem Tage ist vor Ort daher nicht möglich.

 

Die Unterlagen sind ebenfalls auf dieser Webseite unter dem Punkt Planungsunterlagen einsehbar.
Darüber hinaus können die Unterlagen über das zentrale Landesportal Bauleitpläne in NRW eingesehen werden.

 

Während der Auslegungsfrist/Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung zum Beispiel schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Postalisch richten Sie die Stellungnahmen bitte an die Stadt Sankt Augustin, Fachdienst Planung und Liegenschaften, Markt 1, 53757 Sankt Augustin oder per E-Mail an: bauleitplanung@sankt-augustin.de mit dem Betreff „Stellungnahme 17. Ä FNP“.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Darüber hinaus wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist/Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bebauungsplan Nr. 112 „Wissenschafts- und Gründerpark“, Teilbereich A

 

Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Rechtliche Grundlagen

Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 „Wissenschafts- und Gründerpark“ Teilbereich A für den Bereich der Gemarkung Obermenden, Flur 2 und Flur 3 und den Bereich der Gemarkung Siegburg-Mülldorf, Flur 1, zwischen der Arnold Janssen Straße/Siegstraße, der zentralen Sportanlage und den Förderschulen des Rhein-Sieg-Kreises und des Landschaftsverbandes einschließlich der textlichen Festsetzungen, sowie der Begründung und der Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 112 „Wissenschafts- und Gründerpark“ Teilbereich A ist aus dem abge¬druckten Kartenausschnitt der Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2020 ersichtlich.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Sondergebietes für wissensbasierte Dienstleistungsunternehmen und Einrichtungen aus dem Bereichen Forschung und Lehre.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Rates der Stadt Sankt Augustin vom 06.09.2023 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Wissenschafts- und Gründerpark“, Teilbereich A gemäß § 3 Abs 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 2 BauGB wurde im 19. Amtsblatt am 13.09.2023 öffentlich bekannt gemacht.

 

Diese Bekanntmachung kann auch hier eingesehen werden.

Planungsunterlagen

Einsicht der Planungsunterlagen

Die Planunterlagen können in der Zeit vom

 

25.09.2023 bis einschließlich 08.11.2023

 

im 1. Obergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin im Fachdienst Stadtplanung während der Dienststunden

 

Montags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstags bis Donnerstags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Sankt Augustin am 02.10.2023 geschlossen ist. Eine Einsichtnahme der Unterlagen an diesem Tage ist vor Ort daher nicht möglich.

 

Die Unterlagen sind ebenfalls auf dieser Webseite unter dem Punkt Planungsunterlagen einsehbar.
Darüber hinaus können die Unterlagen über das zentrale Landesportal Bauleitpläne in NRW eingesehen werden.

 

Während der Auslegungsfrist/Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung zum Beispiel schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Postalisch richten Sie die Stellungnahmen bitte an die Stadt Sankt Augustin, Fachdienst Planung und Liegenschaften, Markt 1, 53757 Sankt Augustin oder per E-Mail an: bauleitplanung@sankt-augustin.de mit dem Betreff „Stellungnahme BP 112“.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.