Planen und Bauen in Sankt Augustin

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Planung und Bauen

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19. Änderung des Flächennutzungsplanes

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.07. bis einschließlich 04.09.2025

Plan 19. Änderung FNP Menden

Rechtliche Grundlagen und Informationen

Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst: „Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt, die Entwurfsstände der Planungsunterlagen zur 19. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“ Die genauen Abgrenzungen der Geltungsbereiche sind aus den dargestellten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer oberirdischen Stellplatzanlage im Zusammenhang mit der Betriebserweiterung der Fa. Fahrrad XXL Feld GmbH am bereits bestehenden Standort. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen und dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, wird zudem die Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Sankt Augustin im Parallelverfahren notwendig.

Einsicht der Planungsunterlagen

Die Entwürfe der 19. Flächennutzungsplanänderung, der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die weiteren planungsrelevanten Unterlagen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden in der Zeit von Donnerstag, den 24.07.2025, bis einschließlich Donnerstag, den 04.09.2025, im Internet auf der Webseite der Stadt Sankt Augustin veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Landesportal der Bauleitpläne in NRW zugänglich.

 

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im genannten Veröffentlichungszeitraum während der Dienststunden

 

• montags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
• dienstags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
• freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

im 1. Obergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin im Fachdienst Planung und Liegenschaften. Die Unterlagen sind dort frei einsehbar.
Im Fachdienst Planung und Liegenschaften besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planungsunterlagen. Um vorherige telefonische Terminabstimmung bei Herrn Mio Kastrau (Tel.: 02241 243-819, E-Mail: mio.kastrau@sankt-augustin.de) wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Fragen, die zu den veröffentlichten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch oder via E-Mail bei dem genannten Ansprechpartner gestellt werden.

Planungsunterlagen

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung Sankt Augustin abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies kann beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@sankt-augustin.de mit dem Betreff „Stellungnahme 19. Änderung FNP und VBP Nr. 406/6 – 1. Änderung“ erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen postalisch an die Stadt Sankt Augustin, Fachdienst Planung und Liegenschaften, Markt 1, 53757 Sankt Augustin, zu senden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ – 1. Änderung

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.07. bis einschließlich 04.09.2025

Plan VBP Nr. 406-6 Friedrich-Gauß-Straße

Rechtliche Grundlagen und Informationen

Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst: „Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes, der textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie der vorliegenden Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“ Die genauen Abgrenzungen der Geltungsbereiche sind aus den dargestellten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer oberirdischen Stellplatzanlage im Zusammenhang mit der Betriebserweiterung der Fa. Fahrrad XXL Feld GmbH am bereits bestehenden Standort. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen und dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, wird zudem die Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Sankt Augustin im Parallelverfahren notwendig.

Einsicht der Planungsunterlagen

Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ samt Vorhaben- und Erschließungsplan, der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht, die weiteren planungsrelevanten Unterlagen (Abwägungsbericht samt Stellungnahmen, Querschnitt PV-Anlage, artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1, landschaftspflegerischer Fachbeitrag, hydrogeologisches Gutachten, Schallgutachten, Stellungnahme Verkehr) einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden in der Zeit von Donnerstag, den 24.07.2025, bis einschließlich Donnerstag, den 04.09.2025, im Internet auf der Webseite der Stadt Sankt Augustin veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Landesportal der Bauleitpläne in NRW zugänglich.

 

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im genannten Veröffentlichungszeitraum während der Dienststunden

 

• montags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
• dienstags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
• freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

im 1. Obergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin im Fachdienst Planung und Liegenschaften. Die Unterlagen sind dort frei einsehbar.

 

Im Fachdienst Planung und Liegenschaften besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planungsunterlagen. Um vorherige telefonische Terminabstimmung bei Herrn Mio Kastrau (Tel.: 02241 243-819, E-Mail: mio.kastrau@sankt-augustin.de) wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Fragen, die zu den veröffentlichten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch oder via E-Mail bei dem genannten Ansprechpartner gestellt werden.

Planungsunterlagen

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung Sankt Augustin abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies kann beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@sankt-augustin.de mit dem Betreff „Stellungnahme 19. Änderung FNP und VBP Nr. 406/6 – 1. Änderung“ erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen postalisch an die Stadt Sankt Augustin, Fachdienst Planung und Liegenschaften, Markt 1, 53757 Sankt Augustin, zu senden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.