Planen und Bauen in Sankt Augustin

... in Sankt Augustin

Planung und Bauen

  1. Sankt Augustin
  2. /
  3. Planung und Bauen
  4. /
  5. Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan Nr. 419 „Siegstraße“ – 1. Änderung – Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 20.07. bis einschließlich 31.08.2026

Rechtliche Grundlagen und Informationen

Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung 04.12.2025 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 419 „Siegstraße“ einschließlich der Begründung samt Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“

 

Im Zuge der vorliegenden Bebauungsplanänderung wurde die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen stärker reglementiert. Künftig sollen Einzelhandelsbetriebe demnach nur noch mit nicht-nahversorgungs- und nicht-zentrenrelevantem Sortiment mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 qm zulässig sein. Zudem verfolgt die Bebauungsplanänderung das Ziel zur Heilung eines materiell-rechtlichen Mangels des Bebauungsplanes Nr. 419 „Siegstraße“ in Form einer unzulässigen vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenkontingentierung.

Einsicht der Planungsunterlagen

Der Entwurf der textlichen Festsetzungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 419 „Siegstraße“ und die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht, die weiterhin rechtskräftigen zeichnerischen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 419 „Siegstraße“ sowie weitere planungsrelevante Unterlagen (Stellungnahmen und Abwägungsbericht) werden in der Zeit von Montag, den 20.07.2026, bis einschließlich Montag, den 31.08.2026, im Internet auf der Webseite der Stadt Sankt Augustin www.sankt-augustin.de unter der Rubrik Planung und Bauen/Beteiligungsverfahren bzw. unter der Internetadresse https://www.sankt-augustin.de/planung-bauen/aktuelle-beteiligungsverfahren/ veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Landesportal der Bauleitpläne in NRW unter https://www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich.

 

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im genannten Veröffentlichungszeitraum während der Dienststunden

 

• montags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18 Uhr
• dienstags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16 Uhr
• freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

im 1. Obergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin im Fachdienst Planung und Liegenschaften. Die Unterlagen sind dort frei einsehbar.
Im Fachdienst Planung und Liegenschaften besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planungsunterlagen. Um vorherige telefonische Terminabstimmung bei Herrn Mio Kastrau (Tel.: 02241/243-819, E-Mail: mio.kastrau@sankt-augustin.de) wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Fragen, die zu den veröffentlichten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch oder via E-Mail bei dem genannten Ansprechpartner gestellt werden.

Planungsunterlagen

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung Sankt Augustin abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies kann beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@sankt-augustin.de mit dem Betreff „Stellungnahme Bebauungsplan Nr. 419 „Siegstraße“ – 1. Änderung“ erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen postalisch an die Stadt Sankt Augustin, Fachdienst Planung und Liegenschaften, Markt 1, 53757 Sankt Augustin, zu senden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.