Planen und Bauen in Sankt Augustin

... in Sankt Augustin

Planung und Bauen

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Bebauungsplan NR.606/1, 3. Änderung, „Am Pleiser Acker“

 

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Rechtliche Grundlagen

Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt für den Bereich der Gemarkung Niederpleis in der Rethelstraße, Flur 1, Parzellen-Nrn. 1028, 1030, 2432, 2589, 2820, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 606/1, 3. Änderung, „Am Pleiser Acker“, einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie weiterer relevanter Planungsunterlagen und Gutachten, durchzuführen.“

 

Die von der Planung betroffenen Grundstücke sind umgeben von der Rethelstraße im Westen, der Einfamilienhausbebauung an der Lochnerstraße im Norden und Osten sowie der Mehrfamilienhausbebauung entlang der Mülldorfer Straße im Süden. Die Abgrenzung des Bereichs des Bebauungsplans Nr.606/1, 3. Änderung, ist aus dem abgedruckten Kartenausschnitt der Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2020 ersichtlich.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Reihenhäusern für die Eigentumsbildung im kostengünstigen Preissegment. Die Änderung des Bebauungsplanes ermöglicht eine Nachnutzung der bereits baulich vorgeprägten und vollständig erschlossenen Grundstücke und entspricht damit des im § 1 Abs. 5 BauGB verankerten Leitbildes der Innenentwicklung.

 

Der Bebauungsplan Nr.606/1, 3. Änderung, soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

Bekanntmachungsanordnung
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 606/1, 3. Änderung, des Entwurfs der dazugehörigen Begründung sowie der weiteren planungsrelevanten Unterlagen wurde gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im 28. Amtsblatt am 20.12.2023 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Bekanntmachung kann auch hier eingesehen werden.

Planungsunterlagen

Veröffentlichung der Planungsunterlagen

Die Planungsunterlagen werden in der Zeit vom

 

2. Januar 2024 bis einschließlich 9. Februar 2024

 

im Internet auf der Webseite der Stadt Sankt Augustin veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Landesportal der Bauleitpläne in NRW zugänglich.

 

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im genannten Veröffentlichungszeitraum während der Dienststunden

 

Montags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18 Uhr
Dienstags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16 Uhr
Freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

im 1. Obergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin im Fachdienst Planung und Liegenschaften.

 

Die Unterlagen sind dort frei einsehbar. Im Fachdienst Planung und Liegenschaften besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planungsunterlagen. Um vorherige telefonische Terminabstimmung bei Herrn Steffen Otzipka (Tel.: 02241 243-268, E-Mail: steffen.otzipka@sankt-augustin.de) wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Fragen, die zu den veröffentlichten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch oder via E-Mail bei dem genannten Ansprechpartner gestellt werden.

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung Sankt Augustin abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies kann beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@sankt-augustin.de mit dem Betreff „Stellungnahme BP 606/1, 3. Änderung“ erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen postalisch an die Stadt Sankt Augustin, Fachdienst Planung und Liegenschaften, Markt 1, 53757 Sankt Augustin, zu senden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.