21 Dez Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Durch diese Reform haben zukünftig wesentlich mehr Menschen einen Wohngeldanspruch als bislang. Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte könnte sich in Nordrhein-Westfalen verdreifachen.
Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, die zu erwartende sehr hohe Zahl von Anträgen bearbeiten zu können. Hierfür wurden bereits die notwendigen Personalstellen ausgeschrieben. Allerdings wird landesweit den Kommunen voraussichtlich erst im April 2023 die erforderliche Software zur Bearbeitung der Wohngeldanträge zur Verfügung stehen. Daher möchte die Stadtverwaltung bereits jetzt darauf hinweisen, dass es zukünftig zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Die Wohngeldstelle vergibt derzeit für die Erledigung dringender Angelegenheiten Termine. Aufgrund der bereits jetzt sehr hohen Nachfrage wird darum gebeten, Terminwünsche -mit Angabe einer Rückrufnummer- an folgende E-Mailadresse zu senden: wohngeld@sankt-augustin.de.
Es wird darum gebeten, von telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen. Den Antragstellenden gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes rückwirkend ab Antragseingang erfolgt.
Über den Wohngeldrechner des Landes (www.wohngeldrechner.nrw.de) kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld online berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. Auf der städtischen Homepage (https://www.sankt-augustin.de/anliegen/wohngeld/) sind eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bedienung des Wohngeldrechners und FAQs zum Thema Wohngeld zu finden. Darüber hinaus werden auf Wunsch gerne Wohngeldanträge in Papierform zugesandt. Richten Sie bitte hierfür eine E-Mail an wohngeld@sankt-augustin.de.