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Stadtrat hat neue OGS-Elternbeitragssatzung beschlossen

Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat in seiner Sitzung am 7. März 2024 eine neue OGS-Elternbeitragssatzung beschlossen, die zum 1. April 2024 in Kraft treten wird.

Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst führt seit Dezember 2023 zu höheren Personalkosten bei den OGS-Trägern in der Stadt. Diese höheren Kosten machen die OGS-Träger bei der Stadt geltend, sodass eine Gebührenerhöhung wie in vielen anderen Kommunen unumgänglich ist. Die Stadt Sankt Augustin hat es sich bei diesem Thema nicht leicht gemacht. Das Thema wurde bereits vor Monaten in den Jugendhilfeausschuss eingebracht und dort intensiv beraten, bevor Leitplanken für die OGS-Satzung im Februar 2024 abgestimmt werden konnten.

Neben den drei niedrigsten Einkommensstufen (bis 41.017 € Jahreseinkommen), die weiterhin beitragsfrei bleiben, wird der Beitrag für die vierte Einkommensstufe nicht erhöht. In den weiteren Einkommensstufen liegt die Erhöhung im Bereich von 2 bis 6 Euro je Einkommensstufe. Weiterhin gilt die landesseitige Vorgabe, dass der Höchstbeitrag von 221,00 € (ab dem 01.08.2024 228,00 €) pro Monat nicht überschritten werden darf. Dieser Höchstbeitrag wird zukünftig ab Einkommensstufe 8 (ab 84.897,- € Jahreseinkommen) fällig. Eine anderweitige Verteilung wäre bei einer Änderung der landesseitigen Vorgabe zum Höchstbetrag möglich.

Soweit sich Eltern optional für die fünfwöchige Ferienbetreuung entscheiden, kommt ab dem 1. April 2024 ein sozial gestaffelter und einkommensabhängiger Beitrag für die Ferienbetreuung hinzu. Beiträge fallen hier ab Einkommensstufe 3 an. Die OGS-Ferienbetreuung wurde in 2022 beschlossen, um Familien ein optionales Angebot für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf anzubieten. Eltern können sich zukünftig vor Beginn eines Schuljahres entscheiden, ob sie die fünfwöchige Ferienbetreuung für das jeweilige Kind im jeweiligen Schuljahr möchten oder nicht. Entsprechend wird dann entweder keine Gebühr oder jeweils monatlich der Wert der entsprechenden Einkommensstufe erhoben. Eine wochenweise Buchung der Ferienbetreuung ist nicht möglich. Bereits getätigte Anmeldungen für die OGS-Ferienbetreuung in den Osterferien 2024 bleiben beitragsfrei.

Eine weitere Änderung betrifft den Geschwisterrabatt. Auch dieser ist nun sozial gestaffelt und ebenfalls einkommensabhängig. Je nach Einkommensstufe wird für das erste Geschwisterkind der monatliche Elternbeitrag reduziert. In den Einkommensstufen 4 und 5 ist ein Anteil von 50 Prozent des regulären Elternbeitrages nach der Tabelle zu zahlen, in den Einkommensstufen 6 bis 7 sind es 75 Prozent und ab Einkommensstufe 8 (über 84.897,-€ Jahreseinkommen) der volle reguläre Elternbeitrag. Jeweils weitere Kinder (z.B. das dritte Geschwisterkind) sind in allen Einkommensstufen beitragsfrei.

Insgesamt erhalten die OGS-Träger für die Bereitstellung von OGS-Angeboten an den Sankt Augustiner Grundschulen und der Gutenbergschule im Jahr 2024 ca. 6,2 Mio. € und damit ca. 1 Mio. € mehr als noch im Haushaltsjahr 2023.

Diese Differenz wird je zur Hälfte von den Eltern und aus Steuergeldern (Stadt Sankt Augustin und Land NRW) getragen: Durch die neue Beitragssatzung rechnet die Stadt Sankt Augustin in diesem Jahr mit Elternbeiträgen in Höhe von ca. 2,4 Mio. €, was ca. 0,5 Mio. € mehr als im Vorjahr entspricht. Durch das Land NRW wird die OGS aus Steuergeldern mit ca. 2,6 Mio. € (ca. 0,2 Mio. € mehr als im Vorjahr) bezuschusst. Aus dem städtischen Haushalt bezuschusst die Stadt Sankt Augustin die OGS nun nicht mehr mit 0,9 Mio. € wie in 2023, sondern mit 1,2 Mio. €. Hinzu kommen städtische Investitionen von alleine in 2024 geplanten 7,5 Mio. € in Erweiterungsneubauten an den Grundschulen, die mit einer qualitativ und quantitativ hochwertigen OGS begründet sind.

Nur durch die Gegenfinanzierung können die OGS-Träger das derzeitige OGS-Angebot in Sankt Augustin sowie das optionale Ferienangebot in fünf Wochen pro Jahr aufrecht erhalten.

Die Anpassung der OGS-Elternbeitragssatzung stellt nicht nur für die Stadt Sankt Augustin, sondern auch für die Eltern eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Daher räumt die Stadt Sankt Augustin den Eltern ein Sonderkündigungsrecht für den OGS-Platz ein. Die genaue Ausgestaltung des Sonderkündigungsrechts und der Anmeldung für die Ferienbetreuung für die diesjährigen Sommerferien und das kommende Schuljahr wird in der kommenden Woche zwischen Stadtverwaltung und OGS-Trägern abgestimmt. Zeitnah erfolgt eine umfassende Information der Eltern. Eltern können sich bei Fragen an die Elternbeitragsstelle wenden unter: elternbeitraege@sankt-augustin.de

Im Bürgerinformationssystem der Stadt Sankt Augustin können die Beratungsunterlagen aus den politischen Gremien, unter anderem aus dem Jugendhilfeausschuss, eingesehen werden.

Hier ein Vergleich der bislang gültigen OGS-Elternbeitragstabelle und der nun vom Rat beschlossenen Beitragstabelle:

OGS Elternbeiträge ab 01.08.2023

EinkommensstufeJahreseinkommenMonatlicher Elternbeitrag
1bis 18.363 €0 €
2bis 26.530 €0 €
3bis 41.017 €0 €
4bis 52.343 €75 €
5bis 63.671 €105 €
6bis 74.284 €145 €
7bis 84.896 €185 €
8bis 95.508 €215 €
9bis 106.120 €221 €
10bis 116.940 €221 €
11bis 127.344 €221 €
12ab 127.344 €221 €

OGS Elternbeiträge ab 01.04.2024

EinkommensstufeJahreseinkommenMonatlicher Elternbeitrag
1bis 18.363 €0 €
2bis 26.530 €0 €
3bis 41.017 €0 €
4bis 52.343 €75 €
5bis 63.671 €110 €
6bis 74.284 €147 €
7bis 84.896 €188 €
8ab 84.897 €221 €

(optionale) Ferienbeiträge ab 01.04.2024

EinkommensstufeJahreseinkommenMonatlicher Ferienbeitrag
1bis 18.363 €0 €
2bis 26.530 €0 €
3bis 41.017 €4 €
4bis 52.343 €8 €
5bis 63.671 €16 €
6bis 74.284 €24 €
7bis 84.896 €32 €
8ab 84.897 €40 €