08 Mrz Reisezeit sollte Erholung sein
Bitte prüfen Sie rechtzeitig Ihre Reisedokumente
Der Bürgerservice der Stadt Sankt Augustin weist auf die aktuellen rechtlichen Vorgaben bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen hin.
Kinder unter 12 Jahren benötigen seit dem 01.01.2024 für Reisen ins Ausland entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der bisher übliche Kinderreisepass wurde aufgrund europäischer Vorgaben abgeschafft. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit, sofern das Kind auf dem Bild noch eindeutig zu identifizieren ist. Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Dokumenten für Ihre Kinder, dass alle Sorgeberechtigten der Antragstellung zustimmen müssen. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen (Vorlage Gerichtsbeschluss oder Bescheinigung des Jugendamtes). Für die Antragstellung muss Ihr Kind auch im Bürgerservice anwesend sein. Sollte es sich um den ersten Ausweis handeln ist zudem die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich.
Für die Beantragung von Personalausweisen muss derzeit generell mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 -3 Wochen gerechnet werden.
Bei Reisepässen kann es je nach Auslastung der Bundesdruckerei bis zu 6 Wochen dauern. Bedingt durch den Wegfall der Kinderreisepässe könnte sich diese Zeit noch verlängern. Eine Kostenübersicht finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (www.bmi.bund.de (Themen – Moderne Verwaltung – Ausweise und Pässe). Sollten Sie ganz kurzfristig einen Reisepass benötigen, gibt es die Möglichkeit der Bestellung im Expressverfahren (ca. 3 Werktage) oder die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Mit letzterem dürfen Sie jedoch nicht in alle Länder reisen.
Auf der Homepage des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de „Sicher Reisen“) können Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes informieren.
Die Abholung fertig gestellter Ausweise ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Sie können während der Öffnungszeiten des Bürgerservice (montags bis donnerstags 7.30 – 13.00 Uhr, freitags von 7.30 – 12.00 Uhr sowie Montag- und Donnerstagnachmittag von 14.00 – 18.00 Uhr ) direkt an den Info-Schalter im Bürgerservice gehen. Bitte vergessen Sie Ihre bisherigen Dokumente nicht. Nur gegen Vorlage der alten Ausweise werden die neuen ausgehändigt. Sollten Sie jemanden bevollmächtigen, um Ihren Ausweis abzuholen, muss auch der Bevollmächtigte sich ausweisen können.
Die Stadt Sankt Augustin wünscht allen Reisewilligen eine angenehme und stressfreie Reisezeit! Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Bürgerservice unter der Telefonnummer 02241 243-589 oder unter buergerservice@sankt-augustin.de gerne zur Verfügung.