Neue Stellplatzsatzung für Sankt Augustin

Der Rat der Stadt Sankt Augustin hat am 7. Dezember 2023 eine Stellplatzsatzung für die Stadt Sankt Augustin beschlossen. Diese Satzung regelt, wie viele Pkw- und Fahrradabstellplätze bei Neu- und Umbauten realisiert werden müssen und wurde von der Verwaltung und den beauftragten Büros Stellwerk – Blees, Bruns, Kowald und Büro Thiemann-Linden erstellt. Die Satzung ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Regelwerk ist auf die lokalen Verhältnisse in Sankt Augustin angepasst und ersetzt die ansonsten für gesamt Nordrhein-Westfalen gültigen Regelungen der Bauordnung NRW. Durch die neue Stellplatzsatzung wird die alte Stellplatzminderungssatzung ersetzt.

Über den Beschluss freute sich der Technische Beigeordnete Rainer Gleß: „Mit dieser Satzung ist uns ein Mittelweg zwischen der Anwendbarkeit auf alle Einzelfälle und einer guten Handhabbarkeit gelungen. Die zur Satzung dazugehörigen Anlagen, beispielsweise zur Reduzierung der benötigten Stellplätze bei ÖPNV-Lagegunst oder die Verringerung der Anzahl notwendiger Stellplätze durch mobilitätsbezogene Maßnahmen zeigen zudem, dass diese zukunftsgerichtet ist und die benötigte Verkehrswende voranbringen kann.“

Durch die Anlage zur Anforderungen an notwendige Fahrradabstellplätze, in welcher genaue Kriterien für die Fahrradabstellanlagen festgelegt werden, wird deutlich, dass bei der Erstellung auch ein besonderes Augenmerk auf den (ruhenden) Radverkehr gelegt wurde.
Eine weitere Anlage behandelt die Zonierung und Sätze der Ablöseregelung, die im Stadtgebiet zwei unterschiedliche Gebietszonen mit Ablösesätzen von 15.000 € für Kfz und 1.800 € für Fahrräder bzw. 5.000 € für Kfz und 900 € für Fahrräder definiert.

Die Satzung finden Sie hier.