Kirschblüte in Menden

... Ihre familienfreundliche Stadt

Familie und Soziales

Mitmachen

  • Demokratie fördern: Gleichwertigkeit, Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen, Mitbestimmung
  • Vielfalt gestalten: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Diskriminierungen, Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt
  • Extremismus vorbeugen: demokratie- und menschenfeindliche Haltungen sowie extremistische Einstellungen verhindern, Radikalisierung frühzeitig unterbrechen
Füße und Hände einer Menschengruppe

Ihr Projekt setzt sich für unsere „8samen“ Ziele ein?

Mit wenigen Schritten zur Förderung – so geht es:

  • Erzieher, Lehrer und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort zu sensibilisieren.
  • Kindern und Jugendlichen eine starke Stimme zu geben und aktiv mit einzubinden.
  • Einzelmaßnahmen, Aktionen und Projekte als sichtbares Zeichen für mehr Demokratie zu fördern.
  • Betroffene und Präventionsexperten miteinander zu vernetzen, damit präventiv demokratiefeindliche Tendenzen verhindert werden können.
  • Sachliche und fundierte Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

 

Dann sind Sie hier genau richtig!

 

Das Projekt „8sam!“ der Stadt Sankt Augustin fördert seit 2018 Maßnahmen und Angebote zu genau diesen Themen.

Mit wenigen Schritten zur Förderung – so geht es:

 

1. Beratung: Die Projektmitarbeitenden des Fachdienstes Teilhabe der Stadt Sankt Augustin beraten Sie gerne und klären Fragen, z. B. zu förderfähigen Ausgaben.
2. Antragstellung: Füllen Sie das Formular zur Antragsstellung über folgenden Link aus und schicken Sie es ab: https://pro.form.cloud/formcycle/form/provide/21513/
3. Entscheidung über die Förderung:
a. Votierung im Bündnis: Projektanträge mit einer Fördersumme über 500 Euro werden in der jeweils nächsten Sitzung des Bündnisses – unseres lokalen Expertinnen- und Expertengremiums – von Ihnen vorgestellt und anschließend votiert. Mehr zum Bündnis erfahren Sie hier. Sitzungen finden quartalsmäßig statt.
b. Projekte unter 500 Euro Fördersumme werden fortlaufend direkt vom Projektteam des Fachdienstes Teilhabe geprüft und genehmigt.
4. Zuwendungsbescheid: Sie haben es geschafft! Mit dem schriftlichen Zuwendungsbescheid für Ihr Projekt können Sie starten!

 

Nach Umsetzung des Projekts reichen Sie uns bitte einen inhaltlichen Nachweis (Sachbericht) ein und die Nachweise für die beantragte Maßnahmenpauschale (Teilnehmendenlisten, Rechnungen und Verträge für Honorarkräfte). Die Formulare dazu werden mit dem Zuwendungsbescheid übersandt. Das Merkblatt zur Maßnahmenpauschale können Sie hier downloaden.