Ihr Kontakt
Unratablagerungen / Ratten
Leider bieten Unratansammlungen, insbesondere Lebensmittelreste, Unterschlupf und Nahrung für Ratten und anderes Ungeziefer. Wenn Sie erst einmal Ratten in Ihrem Garten haben, ist die Entfernung der Tiere sehr mühsam und Vorsorge daher hier besonders wichtig. Sorgen Sie deshalb bitte immer selbst für eine schnelle und ordnungsgemäße Entsorgung Ihres Mülls.
Befinden sich Unratansammlungen bei Ihrem Nachbarn auf dem Grundstück oder bei Mehrfamilienhäusern im Garten oder in einzelnen Wohnungen, sprechen Sie bitte mit dem Haus- oder Grundstückseigentümer. Er hat grundsätzlich für die ordnungsgemäße Müllentsorgung zu sorgen. So ist er auch verpflichtet, den Müll zu entsorgen oder einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen, wenn der Mieter dazu selbst nicht in der Lage ist.
Dies gilt auch bei einem verwilderten Garten mit ungemähtem Rasen, Unkrautbewuchs, herumliegenden Gartenmöbeln und Kinderspielzeug, kaputter Wäscheleinen etc..
Ein Einschreiten der Ordnungsbehörde ist somit in der Regel weder möglich noch zulässig.
Bei Fragen rund um die Bekämpfung vorhandener Ratten hilft Ihnen der städtische Bauhof gerne weiter.
Rattenanziehender Unrat ist nicht zu verwechseln mit der Abfallentsorgung von Fernsehern, Waschmaschinen usw. in Wäldern, Seen und am Straßenrand. Für diese Fälle der illegalen Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis, Abfallwirtschaft.
Wichtiger Hinweis
Private Streitigkeiten können nicht über den Fachdienst Sicherheit und Ordnung geklärt werden. In solchen Fällen können Sie sich an die/den für Ihren Wohnort zuständige/zuständigen Schiedsfrau/Schiedsmann wenden. Selbstverständlich steht Ihnen auch der private Rechtsweg offen.