
11 Mai Briefwahlanträge zur Landtagswahl noch bis 13. Mai möglich
– Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl können noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18.00 Uhr beantragt werden. Das Wahlbüro im Rathaus, Markt 1, ist an diesem Tag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 13. Mai 2022 um 18.00 Uhr, beim Wahlbüro beantragt werden. Grundsätzlich kann der Antrag schriftlich, elektronisch oder auch persönlich gestellt werden. Auf Grund der kurzen Zeitspanne bis zum Wahltag (15. Mai) empfiehlt das Team des Wahlbüros jedoch eine persönliche Vorsprache im Rathaus.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 14. Mai 2022, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber noch nicht erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen, Tel. 02241/243-318 oder E-Mail: wahlscheinantrag@sankt-augustin.de. Um bei der Auszählung der Stimmen berücksichtigt zu werden, müssen die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen in jedem Fall bis Sonntag, 15. Mai 2022, 18.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Das Team des Wahlbüros ist diese Woche während der folgenden Öffnungszeiten erreichbar:
• montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
• montags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
• donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
• Freitag (13.05.2022) 8.30-18.00 Uhr
oder telefonisch unter der Rufnummer 02241/243-318.