Planung und Bauen in Sankt Augustin

Änderung der Landesbauordnung

Zum 1. Januar 2024 tritt das „Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ in Kraft. Mit dieser Novellierung sind wieder umfangreiche Änderungen verbunden.

Beispielsweise werden bei den Abstandsflächen Anlagen zur Förderung erneuerbarer Energien, Wärmepumpen und der Ausbau des Mobilfunknetzes deutlich privilegiert. Zudem wird die Gestaltung nicht überbauter Flächen der bebauten Grundstücke konkretisiert. Diese Flächen sind als Grünflächen wasseraufnahmefähig zu belassen und zu begrünen.

Für bestimmte Gebäude wird eine Solarpflicht eingeführt. Die Abstandsregel von Solaranlagen auf Dächern zu Brandwänden entfällt. Eine Solarpflicht gilt auch bei der Errichtung einer dafür geeigneten Stellplatzfläche mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen, die einem Nichtwohngebäude dient. Über diesen Stellplätzen ist eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu errichten oder je fünf Stellplätzen mindestens ein Laubbaum zu pflanzen.

Eine weitergehende Übersicht zu den gesetzlichen Änderungen ist auf der Homepage der Stadt Sankt Augustin zu finden. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Bauaufsicht der Stadt Sankt Augustin unter den auf der Homepage angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.