
GOTT
Unser Tod soll nicht erschrecken, er soll andere nicht behelligen, er soll selbstbestimmt und friedlich sein. Können wir diese Entscheidung für uns treffen und auf Beistand hoffen? Also: Wahltod statt Qualtod? Bis vor Kurzem war dies nach geltendem deutschem Recht nicht möglich. Paragraf 217 des Strafgesetzbuches vom Dezember 2015 verbot die »geschäftsmäßige Förderung« von Suizid. Dagegen hatten Ärzte, Privatpersonen, Sterbeorganisationen, Pfleger und Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Verbot – so die Beschwerdeführer – verletze ihre Grundrechte. Denn wenn der Staat Sterbehilfe verbiete, so verwehre er das Recht auf selbst bestimmtes Sterben.
Am 26. Februar 2020 hat das Verfassungsgericht dieses Verbot nun für verfassungswidrig erklärt. Doch was bedeutet das für unsere Zukunft? Wie wird der Gesetzgeber handeln, um die Suizidhilfe mit Erlaubnisvorbehalten, Aufklärungs- und Wartepflichten etc. zu regulieren? Und: Ist das Ganze überhaupt wünschenswert, ethisch vertretbar und zukunftsweisend — oder treten wir damit eine Lawine los, deren Ausmaße wir zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht absehen können…?
Derzeit wird diese Veranstaltung ausschließlich im Rahmen eines Theater- bzw. Kleinkunstabonnements angeboten.
Karten im freien Vorverkauf erhalten Sie – sofern verfügbar – voraussichtlich ab August bei allen Online-Ticket-Anbietern (z.B. Bonnticket) bei allen Ticket-Vorverkaufsstellen und bei uns im Kulturamt.
Normalpreis, je nach Sitzplatzkategorie:
25 Euro, 23 Euro, 18 Euro (im Vorverkauf kommen Gebühren hinzu)
25 % Ermäßigung bei Schwerbehinderung ab 50 % GdB – erhältlich bei allen Vorverkaufsstellen.
50 % Ermäßigung bei Personen unter 28 Jahren, Inhaber des Sankt Augustin Ausweis, Ehrenamtskarte, Julei Card, Schwerbehinderung ab 80 % GdB – erhältlich ausschließlich im Kulturamt.
