6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Sie sind herzlich eingeladen, das politische Geschehen der Stadt im Rat und in den Ausschüssen zu verfolgen.
Die Tagesordnung und weitere öffentliche Dokumente können Sie im Bürgerinformationssystem einsehen.
Bitte beachten!:
Bei Sitzungen kommunaler Gremien gem. § 4 Abs. 1 Nr. 6 CoronaSchVO unterliegen alle Teilnehmenden der in § 4 Abs. 1 CoronaSchVO formulierten Teilnahmevoraussetzung einer nachgewiesenen Immunisierung oder Testung (3G-Regel). Falls die betreffenden Personen nicht immunisiert, also geimpft oder genesen sind, führt dies zu der Verpflichtung vor der Teilnahme an Sitzungen, einen Nachweis über ein negatives Testergebnis zu erbringen. Gem. § 4 Abs. 10 CoronaSchVO kann das Testerfordernis für die Nichtimmunisierten bei Sitzungen kommunaler Gremien durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden. Während der gesamten Sitzung besteht für alle Teilnehmenden, auch am Platz, Maskenpflicht (mindestens eine medizinische Maske, FFP2-Masken werden auf Nachfrage zur Verfügung gestellt).