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Haushalt 2026

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Städtischer Haushalt 2026

Übersicht über die Finanzen der Stadt Sankt Augustin

 

Aktuelle Haushaltsplanung

 

Der Bürgermeister hat dem Rat der Stadt Sankt Augustin am 17. Dezember 2025 den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 zur Beratung zugeleitet.

Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr 2026

 

Im aktuellen Haushaltsplan finden Sie folgende Erträge und Aufwendungen:

Erträge2026
Steuern und ähnliche Abgaben101.398.480 Euro
Zuwendungen und allgemeine Umlagen66.818.850 Euro
Sonstige Transfererträge554.570 Euro
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte29.393.140 Euro
Privatrechtliche Leistungsentgelte2.091.750 Euro
Kostenerstattungen und Kostenumlagen9.122.590 Euro
Sonstige ordentliche Erträge12.117.990 Euro
Finanzerträge357.700 Euro
außerordentliche Erträge0 Euro
Gesamterträge221.855.070 Euro
Aufwendungen2026
Personalaufwendungen63.651.820 Euro
Versorgungsaufwendungen4.372.550 Euro
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen34.838.770 Euro
Bilanzielle Abschreibungen21.280.900 Euro
Transferaufwendungen99.916.390 Euro
Sonstige ordentliche Aufwendungen6.614.050 Euro
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen4.620.180 Euro
globaler Minderaufwand-4.613.000 Euro
Gesamtaufwendungen230.681.660 Euro

Prozentual stellen sich die Erträge und Aufwendungen 2026 wie folgt dar:

Erträge

Aufwendungen

Tortendiagramm Erträge 2026
Tortendiagramm Aufwendungen 2026

Investitionen

Die im Zeitraum 2026 bis 2029 geplanten wesentlichen Investitionen mit einem Volumen von mindestens 1 Mio. EUR ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen:

Schulbaumaßnahmen
Ausbau GGS Menden5,8 Mio. Euro
Ausbau KGS Buisdorf4,4 Mio. Euro
Baum. Elektroanlage Rhein-Sieg-Gymnasium2,7 Mio. Euro
Ausbau OGS Meindorf2,4 Mio. Euro
Baum. Schulzentrum Niederpleis2,1 Mio. Euro
Rhein-Sieg-Gymnasium2,0 Mio. Euro
Hochbaumaßnahmen
Baum. Kita Niederbergkaserne8,0 Mio. Euro
Baum. Feuerwehrtechnische Zentrale7,7 Mio. Euro
Baum. Feuerwehrhaus Meindorf3,9 Mio. Euro
Baum. Übergangsheim an der L16 Meindorf2,2 Mio. Euro
Baum. Übergangsheim Schützenweg2,1 Mio. Euro
Baum. Jugendspielfeld Sportzentrum Granthamallee1,1 Mio. Euro
Tiefbau
Baum. Rad- und Gehweg Siegbrücke8,5 Mio. Euro
Baum. Planstraße A (Menden-Süd)4,6 Mio. Euro
Baum. Siegburger Straße Ost4,4 Mio. Euro
Baum. BPL 112 Am Butterberg4,0 Mio. Euro
Baum. an der L16 zw. Menden und Meindorf4,0 Mio. Euro
Baum. Bodenfilterbecken am SKU13,7 Mio. Euro
Baum. Anlage Prozesswasserbehandlung3,0 Mio. Euro
Baum. Erneuerung Richthofenstraße2,5 Mio. Euro
Baum. Kanal ABK Hangelar Niederberg2,3 Mio. Euro
Baum. Brücke Martinuskirchstraße2,1 Mio. Euro
Baum. Ernst-Reuter-Straße2,0 Mio. Euro
Baum. Sonderbauwerke Kanalisation2,0 Mio. Euro
Baum. Zum Siegblick1,7 Mio. Euro
Baum. Paul-Gerhardt-Straße1,5 Mio. Euro
Baum. Kanal Am Butterberg1,3 Mio. Euro
Baum. Kapellenstraße1,3 Mio. Euro
Baum. Kanal ABK ZK 2 Menden1,1 Mio. Euro
Baum. Zur Sonnenuhr1,1 Mio. Euro
Baum. Paul-Schulte-Straße1,1 Mio. Euro
Baum. Kirchstraße1,0 Mio. Euro
Wesentliche sonstige Investitionen
Erwerb von Beteiligungen Gründung Stadtentwicklungsgesellschaft8,0 Mio. Euro
Erwerb von Beteiligungen Abwasserbeseitigung6,2 Mio. Euro
Ausstattung und Geräte IT (Gymnasien)1,9 Mio. Euro

Details zu den Erträgen und Aufwendungen sowie den geplanten Investitionen im Haushaltsjahr 2026 finden Sie im Haushaltsplanentwurf 2026 Teil 1 und 2, der hier als Download zur Verfügung steht. (HPL 2026 Teil 1 und 2 als Download)

 

Im vollständigen Haushaltsplanentwurf 2026 finden Sie in Teil 1 zunächst den Entwurf der Haushaltssatzung mit den Steuersätzen sowie nach dem Vorbericht und den Gesamtplänen eine Übersicht über alle Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen sowie einen Haushaltsquerschnitt.
Im Anschluss (Rest Teil 1 und Teil 2) befinden sich die Teilpläne sortiert nach Produktbereichen und Produkten. In diesem Bereich finden Sie die Produktnummer und Zeilen, auf die Sie sich bei einer Beteiligung am Bürgerhaushalt beziehen können. Eine Übersicht über die verwendeten Produkte, Sachkonten, Kostenstellen und Budgets finden Sie am Ende von Teil 2. Weiterhin sind dort u. a. der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals sowie die wesentlichen Beteiligungen der Stadt Sankt Augustin dargestellt.

Jahresabschlüsse der Stadt Sankt Augustin

Der Jahresabschluss stellt das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des jeweiligen Haushaltsjahres der Kernverwaltung dar. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 95 Abs. 2 GO NRW aus
• der Ergebnisrechnung,
• der Finanzrechnung,
• den Teilrechnungen und
• der Bilanz.

 

Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen.

 

Die Ergebnisrechnung gibt Auskunft über den tatsächlichen Ressourcenverbrauch der Stadt Sankt Augustin und umfasst daher auch die Abschreibungen, z.B. für das gemeindliche Infrastrukturvermögen. Sie entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und weist deshalb einen Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus. Betrachtet werden dabei die Erträge, d.h. die Wertezuflüsse durch beispielsweise Steuereinnahmen oder Schlüsselzuweisungen des Landes, und die Aufwendungen, also der gesamte Werteverzehr für etwa Sozialausgaben oder Zinszahlungen für Kredite.

Die Finanzrechnung bildet den Zahlungsmittelbestand der Stadt Sankt Augustin ab, d.h. die Liquiditätsentwicklung. Sie gibt Auskunft über die Investitionstätigkeit der Gemeinde und die Höhe der hierfür benötigten zusätzlichen Finanzmittel, z.B. aus Kreditaufnahmen. Gegenübergestellt werden Einzahlungen (Zahlungsmittelzuflüsse) und Auszahlungen (Zahlungsmittelabflüsse).

 

Die Teilrechnungen weisen die Ergebnis- und Finanzrechnung für die einzelnen Produktbereiche der Stadtverwaltung, z.B. Sicherheit und Ordnung, Schulträgeraufgaben oder soziale Leistungen, aus.

 

Die Bilanz weist zum Bilanzstichtag die Aktiva und Passiva der Stadt Sankt Augustin aus und zeigt die Entwicklung des gemeindeeigenen Vermögens und dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital. Die Veränderung des Eigenkapitals bzw. des Jahresüberschusses / -fehlbetrages resultiert dabei aus der Ergebnisrechnung.

 

Die detaillierten Jahresabschlüsse 2009 bis 2023 finden Sie hier.

Gesamtabschlüsse der Stadt Sankt Augustin

Nach § 116 Absatz 1 GO NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen an handelsrechtliche Vorschriften angelehnten Gesamtabschluss sowie einen Gesamtlagebericht nach § 116 Absatz 2 GO NRW aufzustellen. Dazu wird unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit aus den Einzelabschlüssen der Stadt Sankt Augustin und der verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form ein eigenständiger Abschluss abgeleitet. Dieser hat nach Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Konzerns“ Stadt Sankt Augustin zu vermitteln.

 

Gemäß § 116a Absatz 1 GO NRW kann die Stadt von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts befreit werden, wenn am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der drei im Gesetz genannten Merkmale zutreffen. Voraussetzung hierfür ist zum Beispiel, dass die Bilanzsummen der Stadt und der verselbständigten Aufgabenbereiche eine bestimmte Bilanzsumme nicht überschreitet oder dass die Bilanzsummen aller verselbständigten Aufgabenbereiche weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Stadt ausmachen.

Die bisherigen Gesamtabschlüsse  der Stadt Sankt Augustin finden Sie hier.

 

Für die Gesamtabschlüsse der Jahre 2020 bis 2024 hat der Rat der Stadt Sankt Augustin gemäß § 116a GO NRW die größenabhängige Befreiung von der Aufstellungspflicht beschlossen. In die Prüfung einbezogen wurden die Stadt Sankt Augustin, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Sankt Augustin mbH, die Wasserversorgungsgesellschaft mbH Sankt Augustin und die Stadtwerke Sankt Augustin GmbH.

 

Sofern eine Gemeinde von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch macht, ist ein Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen.

 

Die Beteiligungsberichte der Jahre 2020 bis 2023 finden Sie hier.