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... der Stadt Sankt Augustin
Haushalt 2026
Der Bürgermeister hat dem Rat der Stadt Sankt Augustin am 17. Dezember 2025 den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 zur Beratung zugeleitet.
Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr 2026
Im aktuellen Haushaltsplan finden Sie folgende Erträge und Aufwendungen:
| Erträge | 2026 |
|---|---|
| Steuern und ähnliche Abgaben | 101.398.480 Euro |
| Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 66.818.850 Euro |
| Sonstige Transfererträge | 554.570 Euro |
| Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 29.393.140 Euro |
| Privatrechtliche Leistungsentgelte | 2.091.750 Euro |
| Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 9.122.590 Euro |
| Sonstige ordentliche Erträge | 12.117.990 Euro |
| Finanzerträge | 357.700 Euro |
| außerordentliche Erträge | 0 Euro |
| Gesamterträge | 221.855.070 Euro |
| Aufwendungen | 2026 |
|---|---|
| Personalaufwendungen | 63.651.820 Euro |
| Versorgungsaufwendungen | 4.372.550 Euro |
| Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 34.838.770 Euro |
| Bilanzielle Abschreibungen | 21.280.900 Euro |
| Transferaufwendungen | 99.916.390 Euro |
| Sonstige ordentliche Aufwendungen | 6.614.050 Euro |
| Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 4.620.180 Euro |
| globaler Minderaufwand | -4.613.000 Euro |
| Gesamtaufwendungen | 230.681.660 Euro |
Prozentual stellen sich die Erträge und Aufwendungen 2026 wie folgt dar:
Erträge
Aufwendungen
Investitionen
Die im Zeitraum 2026 bis 2029 geplanten wesentlichen Investitionen mit einem Volumen von mindestens 1 Mio. EUR ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen:
| Schulbaumaßnahmen | |
|---|---|
| Ausbau GGS Menden | 5,8 Mio. Euro |
| Ausbau KGS Buisdorf | 4,4 Mio. Euro |
| Baum. Elektroanlage Rhein-Sieg-Gymnasium | 2,7 Mio. Euro |
| Ausbau OGS Meindorf | 2,4 Mio. Euro |
| Baum. Schulzentrum Niederpleis | 2,1 Mio. Euro |
| Rhein-Sieg-Gymnasium | 2,0 Mio. Euro |
| Hochbaumaßnahmen | |
|---|---|
| Baum. Kita Niederbergkaserne | 8,0 Mio. Euro |
| Baum. Feuerwehrtechnische Zentrale | 7,7 Mio. Euro |
| Baum. Feuerwehrhaus Meindorf | 3,9 Mio. Euro |
| Baum. Übergangsheim an der L16 Meindorf | 2,2 Mio. Euro |
| Baum. Übergangsheim Schützenweg | 2,1 Mio. Euro |
| Baum. Jugendspielfeld Sportzentrum Granthamallee | 1,1 Mio. Euro |
| Tiefbau | |
|---|---|
| Baum. Rad- und Gehweg Siegbrücke | 8,5 Mio. Euro |
| Baum. Planstraße A (Menden-Süd) | 4,6 Mio. Euro |
| Baum. Siegburger Straße Ost | 4,4 Mio. Euro |
| Baum. BPL 112 Am Butterberg | 4,0 Mio. Euro |
| Baum. an der L16 zw. Menden und Meindorf | 4,0 Mio. Euro |
| Baum. Bodenfilterbecken am SKU1 | 3,7 Mio. Euro |
| Baum. Anlage Prozesswasserbehandlung | 3,0 Mio. Euro |
| Baum. Erneuerung Richthofenstraße | 2,5 Mio. Euro |
| Baum. Kanal ABK Hangelar Niederberg | 2,3 Mio. Euro |
| Baum. Brücke Martinuskirchstraße | 2,1 Mio. Euro |
| Baum. Ernst-Reuter-Straße | 2,0 Mio. Euro |
| Baum. Sonderbauwerke Kanalisation | 2,0 Mio. Euro |
| Baum. Zum Siegblick | 1,7 Mio. Euro |
| Baum. Paul-Gerhardt-Straße | 1,5 Mio. Euro |
| Baum. Kanal Am Butterberg | 1,3 Mio. Euro |
| Baum. Kapellenstraße | 1,3 Mio. Euro |
| Baum. Kanal ABK ZK 2 Menden | 1,1 Mio. Euro |
| Baum. Zur Sonnenuhr | 1,1 Mio. Euro |
| Baum. Paul-Schulte-Straße | 1,1 Mio. Euro |
| Baum. Kirchstraße | 1,0 Mio. Euro |
| Wesentliche sonstige Investitionen | |
|---|---|
| Erwerb von Beteiligungen Gründung Stadtentwicklungsgesellschaft | 8,0 Mio. Euro |
| Erwerb von Beteiligungen Abwasserbeseitigung | 6,2 Mio. Euro |
| Ausstattung und Geräte IT (Gymnasien) | 1,9 Mio. Euro |
Details zu den Erträgen und Aufwendungen sowie den geplanten Investitionen im Haushaltsjahr 2026 finden Sie im Haushaltsplanentwurf 2026 Teil 1 und 2, der hier als Download zur Verfügung steht. (HPL 2026 Teil 1 und 2 als Download)
Im vollständigen Haushaltsplanentwurf 2026 finden Sie in Teil 1 zunächst den Entwurf der Haushaltssatzung mit den Steuersätzen sowie nach dem Vorbericht und den Gesamtplänen eine Übersicht über alle Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen sowie einen Haushaltsquerschnitt.
Im Anschluss (Rest Teil 1 und Teil 2) befinden sich die Teilpläne sortiert nach Produktbereichen und Produkten. In diesem Bereich finden Sie die Produktnummer und Zeilen, auf die Sie sich bei einer Beteiligung am Bürgerhaushalt beziehen können. Eine Übersicht über die verwendeten Produkte, Sachkonten, Kostenstellen und Budgets finden Sie am Ende von Teil 2. Weiterhin sind dort u. a. der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals sowie die wesentlichen Beteiligungen der Stadt Sankt Augustin dargestellt.
Der Jahresabschluss stellt das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des jeweiligen Haushaltsjahres der Kernverwaltung dar. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht nach § 95 Abs. 2 GO NRW aus
• der Ergebnisrechnung,
• der Finanzrechnung,
• den Teilrechnungen und
• der Bilanz.
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen.
Die Ergebnisrechnung gibt Auskunft über den tatsächlichen Ressourcenverbrauch der Stadt Sankt Augustin und umfasst daher auch die Abschreibungen, z.B. für das gemeindliche Infrastrukturvermögen. Sie entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und weist deshalb einen Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus. Betrachtet werden dabei die Erträge, d.h. die Wertezuflüsse durch beispielsweise Steuereinnahmen oder Schlüsselzuweisungen des Landes, und die Aufwendungen, also der gesamte Werteverzehr für etwa Sozialausgaben oder Zinszahlungen für Kredite.
Die Finanzrechnung bildet den Zahlungsmittelbestand der Stadt Sankt Augustin ab, d.h. die Liquiditätsentwicklung. Sie gibt Auskunft über die Investitionstätigkeit der Gemeinde und die Höhe der hierfür benötigten zusätzlichen Finanzmittel, z.B. aus Kreditaufnahmen. Gegenübergestellt werden Einzahlungen (Zahlungsmittelzuflüsse) und Auszahlungen (Zahlungsmittelabflüsse).
Die Teilrechnungen weisen die Ergebnis- und Finanzrechnung für die einzelnen Produktbereiche der Stadtverwaltung, z.B. Sicherheit und Ordnung, Schulträgeraufgaben oder soziale Leistungen, aus.
Die Bilanz weist zum Bilanzstichtag die Aktiva und Passiva der Stadt Sankt Augustin aus und zeigt die Entwicklung des gemeindeeigenen Vermögens und dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital. Die Veränderung des Eigenkapitals bzw. des Jahresüberschusses / -fehlbetrages resultiert dabei aus der Ergebnisrechnung.
Die detaillierten Jahresabschlüsse 2009 bis 2023 finden Sie hier.
Nach § 116 Absatz 1 GO NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen an handelsrechtliche Vorschriften angelehnten Gesamtabschluss sowie einen Gesamtlagebericht nach § 116 Absatz 2 GO NRW aufzustellen. Dazu wird unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit aus den Einzelabschlüssen der Stadt Sankt Augustin und der verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form ein eigenständiger Abschluss abgeleitet. Dieser hat nach Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Konzerns“ Stadt Sankt Augustin zu vermitteln.
Gemäß § 116a Absatz 1 GO NRW kann die Stadt von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts befreit werden, wenn am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der drei im Gesetz genannten Merkmale zutreffen. Voraussetzung hierfür ist zum Beispiel, dass die Bilanzsummen der Stadt und der verselbständigten Aufgabenbereiche eine bestimmte Bilanzsumme nicht überschreitet oder dass die Bilanzsummen aller verselbständigten Aufgabenbereiche weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Stadt ausmachen.
Die bisherigen Gesamtabschlüsse der Stadt Sankt Augustin finden Sie hier.
Für die Gesamtabschlüsse der Jahre 2020 bis 2024 hat der Rat der Stadt Sankt Augustin gemäß § 116a GO NRW die größenabhängige Befreiung von der Aufstellungspflicht beschlossen. In die Prüfung einbezogen wurden die Stadt Sankt Augustin, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Sankt Augustin mbH, die Wasserversorgungsgesellschaft mbH Sankt Augustin und die Stadtwerke Sankt Augustin GmbH.
Sofern eine Gemeinde von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch macht, ist ein Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen.
Die Beteiligungsberichte der Jahre 2020 bis 2023 finden Sie hier.