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Haushalt 2025

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Städtischer Haushalt 2025

Die Stadt Sankt Augustin bedankt sich bei allen, die sich aktiv an der Gestaltung des städtischen Haushaltes beteiligt haben. Sie erhalten nach der Verabschiedung des Haushaltes in der Ratssitzung eine schriftliche Rückmeldung.

Übersicht über die Finanzen der Stadt Sankt Augustin

 

Aktuelle Haushaltsplanung

 

Die Stadtkämmerin hat dem Rat der Stadt Sankt Augustin am 15. Oktober 2024 den von ihr aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 zur Beratung zugeleitet.

Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025

 

Im aktuellen Haushaltsplan finden Sie folgende Erträge und Aufwendungen:

Erträge2025
Steuern und ähnliche Abgaben93.802.640 Euro
Zuwendungen und allgemeine Umlagen62.088.730 Euro
Sonstige Transfererträge555.250 Euro
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte29.024.830 Euro
Privatrechtliche Leistungsentgelte2.090.390 Euro
Kostenerstattungen und Kostenumlagen7.462.330 Euro
Sonstige ordentliche Erträge6.948.680 Euro
Finanzerträge384.400 Euro
außerordentliche Erträge0 Euro
Gesamterträge202.357.250 Euro
Aufwendungen2025
Personalaufwendungen59.969.300 Euro
Versorgungsaufwendungen5.255.900 Euro
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen32.844.750 Euro
Bilanzielle Abschreibungen19.955.240 Euro
Transferaufwendungen94.604.800 Euro
Sonstige ordentliche Aufwendungen6.119.790 Euro
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen4.556.140 Euro
globaler Minderaufwand-3.281.100 Euro
Gesamtaufwendungen220.024.820 Euro

Prozentual stellen sich die Erträge und Aufwendungen 2025 wie folgt dar:

Tortendiagramm Erträge 2025
Tortendiagramm Aufwendungen 2025

Investitionen

Die im Zeitraum 2025 bis 2028 geplanten wesentlichen Investitionen ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen:

Hochbau - Schulbaumaßnahmen
Ausbau GGS Menden6,5 Mio. Euro
Ausbau OGS Hangelar2,5 Mio. Euro
Ausbau KGS Buisdorf8,7 Mio. Euro
Außenanlage Campus Niederpleis2,0 Mio. Euro
Rhein-Sieg-Gymnasium13,5 Mio. Euro
Ausstattung und Geräte (Gymnasien)1,1 Mio. Euro
Ausbau Fritz-Bauer-Gesamtschule2,0 Mio. Euro
Sonstige Hochbaumaßnahmen
Feuerwehrhaus Meindorf4,2 Mio. Euro
Feuerwehrtechnische Zentrale7,9 Mio. Euro
Kita Niederbergkaserne6,6 Mio. Euro
Tiefbau
Erneuerung Kanal Richthofenstraße1,7 Mio. Euro
Kanal Abwasserbeseitigungskonzept Hangelar Niederberg2,4 Mio. Euro
Neubau 4. Reinigungsstufe ZABA2,0 Mio. Euro
Prozesswasserbehandlungsanlage ZABA2,3 Mio. Euro
Sonderbauwerke Kanalisation1,6 Mio. Euro
Bodenfilterbecken am SKU1 ZABA3,7 Mio. Euro
Erneuerung Rührwerke Nacheindicker ZABA1,1 Mio. Euro
Erwerb von Straßenland1,2 Mio. Euro
Baum. Brücke Martinuskirchstraße1,6 Mio. Euro
Baum. Zum Siegblick1,1 Mio. Euro
Baum. Erneuerung Richthofenstraße2,0 Mio. Euro
Baum. Siegburger Straße Ost3,5 Mio. Euro
Rad- und Gehwegbrücke Siegbrücke8,1 Mio. Euro
Baum. Paul-Gerhardt-Straße1,2 Mio. Euro
Baum. Planstr. A (Menden Süd)2,9 Mio. Euro
Baum. BPL 112 Am Butterberg3,6 Mio. Euro
Planung Umbau L1434,1 Mio. Euro
Erweiterung der Straßenbeleuchtung1,2 Mio. Euro
Wesentliche sonstige Investitionen
Festwert IT-Technik1,6 Mio. Euro
Erwerb von Beteiligungen Abwasserbeseitigung7,5 Mio. Euro
Hochwasserschutz Birlinghoven1,0 Mio. Euro

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Haushaltsplanentwurf 2025

Die Stadt Sankt Augustin setzt sich zum Ziel, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden.

 

In vielen Positionen im Haushalt finden sich daher Maßnahmen wieder, bei deren Umsetzung die Ziele der Nachhaltigkeit der Stadt Berücksichtigung finden. So werden beispielsweise bei Sanierungsmaßnahmen am städtischen Gebäudebestand energetische Aspekte, soweit dies bautechnisch möglich ist, berücksichtigt.

Aus den nachfolgenden Aufstellungen ergeben sich Maßnahmen, die den Nachhaltigkeitszielen direkt dienen:

Das Betriebliche Mobilitätsmanagement ist ein strategischer Ansatz, um eine effiziente, attraktive, umwelt- und sozialverträgliche Personenmobilität zu fördern und aktiv zu gestalten.
Zudem verfügt die Stadt Sankt Augustin im Rahmen des Leitbildes „Lebenswertes Sankt Augustin durch Nahmobilität“ über ein Radverkehrskonzept, welches – in kurz-, mittel- und langfristig realisierbare Maßnahmen unterteilt – umgesetzt wird.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2025 sind die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Teilmaßnahmen des Radverkehrskonzeptes und des Betrieblichen Mobilitätsmanagements der Stadtverwaltung Sankt Augustin veranschlagt. Diesen Maßnahmen stehen teilweise auch Einzahlungen bzw. Erträge in den jeweiligen Teilergebnis- und -finanzplänen gegenüber, diese sind in der nachfolgenden Übersicht nicht enthalten.

Vollständiger Haushaltsplanentwurf 2025

Den gesamten Haushaltsplanentwurf 2025 finden Sie hier im Bürgerinformationssystem der Stadt Sankt Augustin.

 

Im vollständigen Haushaltsplanentwurf 2025 finden Sie in Teil 1 zunächst den Entwurf der Haushaltssatzung mit den Steuersätzen sowie nach dem Vorbericht und den Gesamtplänen eine Übersicht über alle Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen sowie einen Haushaltsquerschnitt.

Im Anschluss (Rest Teil 1 und Teil 2) befinden sich die Teilpläne sortiert nach Produktbereichen und Produkten. In diesem Bereich finden Sie die Produktnummer und Zeilen, auf die Sie sich bei einer Beteiligung am Bürgerhaushalt beziehen können.

Eine Übersicht über die verwendeten Produkte, Sachkonten, Kostenstellen und Budgets finden Sie am Ende von Teil 2. Weiterhin sind dort u. a. der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals sowie die wesentlichen Beteiligungen der Stadt Sankt Augustin dargestellt.

Jahresabschlüsse der Stadt Sankt Augustin

Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Stadt Sankt Augustin entsprechend der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NRW) einen Jahresabschluss aufzustellen.

Der Jahresabschluss stellt das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des jeweiligen Haushaltsjahres der Kernverwaltung dar. Nach § 95 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Bezugsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln.

 

Die detaillierten Jahresabschlüsse 2009 bis 2021 finden Sie hier.

Gesamtabschlüsse der Stadt Sankt Augustin

Nach § 116 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Der Gesamtabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Ziel ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Sankt Augustin einschließlich ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form als ein „Konzern“ zu vermitteln.

Hierfür sind der Jahresabschluss der Stadt Sankt Augustin sowie die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres der verselbstständigten Aufgabenbereiche entsprechend § 116 Abs. 3 GO NRW zu konsolidieren.

 

Die bisherigen Gesamtabschlüsse  der Stadt Sankt Augustin finden Sie hier.

 

Für die Gesamtabschlüsse der Jahre 2020 bis 2022 hat der Rat der Stadt Sankt Augustin gemäß § 116a GO NRW die größenabhängige Befreiung von der Aufstellungspflicht beschlossen.