Sonnenuntergang in Sankt Augustin

... Leben in hervorragender Lage.

Umwelt und Klima

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Schutz vor Immissionen

Tief Luft holen

 

Das gesamte Stadtgebiet wird durch einen ca. 100 – 150 m mächtigen Kaltluftstrom bestimmt, welcher aus dem Siegtal kommt und bis zur Rheinebene reicht. Die Kaltluft ist im größten Teil des Stadtgebiets aufgrund der ebenen Reliefausprägung der Sieg-Agger-Niederung und der Menden-Hangelarer-Terrassen weitgehend stagnierend.

 

Abfließende Kaltluft wird nur im Süden und Osten des Stadtgebietes im Bereich des Pleiser Hügellandes gebildet, insbesondere auf den offenen, nicht bewaldeten und bebauten Hangflächen des Dambroicher und Birlinghovener Waldes. Sie fließt hauptsächlich nachts bei austauscharmen Strahlungswetterlagen ab und sucht sich den Weg durch das Pleisbachtal in Richtung Sieg sowie durch den Korridor des Wolfsbachtals bis in die Freilandbereiche der Hangelarer Heide.

 

Auswirkungen der Luftsituation auf die Stadtplanung

 

Das Stadtentwicklungskonzept 2025 sowie der in 2010 aufgestellte neue Flächennutzungsplan haben auf diese Abflusswege der Kaltluftströme in ihren Planungen Rücksicht genommen und große Frischluft- und Grünkorridore festgelegt und gesichert.

 

Hinsichtlich der immissionsrelevanten Situation der Luft mit insbesondere den anthropogen entstandenen Luftschadstoffen, wie Stickoxide, Schwefeldioxid, Kohlendioxid und andere, wirkt sich der oben beschriebene eingeschränktere Luftaustausch infolge von Tal- und Kessellage ebenfalls ungünstig aus. Infolge der offen gelassenen landschaftlichen Freiräume und von der Bebauung freien Kaltluftkorridore stellt sich die Situation in Sankt Augustin bereits besser dar als in den unmittelbaren Nachbarstädten wie Bonn und Siegburg.

Aktuelle Messwerte

 

Für den Raum Sankt Augustin gibt es bisher keine direkten Messungen der einzelnen Luftschadstoffe. Eine Einschätzung der Belastung Sankt Augustins mit Luftschadstoffen kann jedoch aufgrund der Messergebnisse der nächstgelegenen Dauermessstationen der Landesanstalt für Immissionsschutz Nordrhein-Westfalen (LIS) in Bonn und Niederkassel durchgeführt werden. Auf diesen Werten erfolgten auch die Einschätzungen zu CO2 –Bilanz sowie bei der Beurteilung der Feinstaubsituation im Stadtgebiet.

 

Bioklimatisch wird die Belastungssituation, insbesondere für empfindlichere Personen und Allergiker, infolge der hohen Luftfeuchtigkeit, Schwüle und Neigung zu Nebelbildungen im Niederungsbereich des Betrachtungsraums als eher ungünstig beurteilt.

 

Konkrete Hinweise auf die lokale Differenzierung der Luftqualität in Sankt Augustin geben die Ergebnisse einer Flechtenkartierung, die im Auftrag der Stadt vom Rheinisch-Westfälischen TÜV durchgeführt wurde. Aufgrund dieser Ergebnisse konnten konkrete Vorschläge zur Erhaltung und Verbesserung der lufthygienischen Situation in Sankt Augustin gemacht werden, die in den ökologischen Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan und die diesbezüglichen Planfestsetzungen einflossen.

 

Kontakt

 

Büro für Natur- und Umweltschutz
Technisches Rathaus
An der Post 19
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 243-426
umweltbuero@sankt-augustin.de

 

Öffnungszeiten

 

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Lärmschutz

 

Im Stadtgebiet von Sankt Augustin ist der Verkehrslärm von Straße und Schiene als Belastungsquelle von Bedeutung. Teile der ermittelten Schallpegel fallen für die umgebende Bebauung in Belastungsstufen, die als „problematisch“ bzw. unverträglich für die vorhandenen Nutzungen bewertet wurden.

 

Dies gilt bei den Straßen vor allem für Bereiche der Autobahnen A3, A59 und A560, für Teile der Bundesstraße B 56 und Teile der Landesstraßen 121, 143 und 333.

 

Im Bereich des Schienenverkehrs ist die Bahnstrecke Troisdorf-Bonn von den Emissionen der Bahn besonders betroffen. Weniger stark sind die Belastungen durch die Siegstrecke und den ICE.

 

Maßnahmen zur Lärmminderung

 

Im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der EU wurden für die oben benannten Hauptlärmemittenten Straßenverkehr und Bahnverkehr durch das Land NRW und das Eisenbahnbundesamt Lärmimmissionspläne erstellt. Auf den entsprechenden Seiten des Landesumweltamtes und des Eisenbahn-Bundesamtes können die Ergebnispläne eingesehen werden.

 

Auf der Grundlage dieser Lärmimmissionspläne sind die Kommunen und das Eisenbahn-Bundesamt nunmehr aufgerufen, entsprechende Lärmaktionspläne für die besonders betroffenen Bereiche aufzustellen.

 

Seit 2008 berichtet die Verwaltung dem Rat der Stadt Sankt Augustin über den Fortschritt dieser Maßnahmen. Bei den Maßnahmen zur Lärmminderung unterscheidet man zwischen aktiven und passiven Maßnahmen. Aktive Maßnahmen setzen an der Lärmquelle an, wie z.B. Lärmschutzwände, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder moderne Bremsen an Güterzügen. Passive Maßnahmen werden direkt an zu schützenden Objekten eingesetzt. Dazu gehören z.B. Schallschutzfenster oder Lüftungsanlagen bei Wohn- und Schlafräumen.

Bei Bundes- und Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW für die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zuständig.

 

Im Bereich der Wohnsiedlungen wurde in Sankt Augustin bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit der Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen reagiert.

Lärmaktionsplan für Sankt Augustin

Eine Aufgabe der Stadt Sankt Augustin ist es, die „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ (Richtlinie/2002/49/EG) umzusetzen und einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

 

Bei der Lärmaktionsplanung werden Lärmkarten erstellt, um Lärmprobleme zu erkennen und Vorschläge zur Minderung zu machen. Lärmprobleme im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden eine Lärmbelastung von 70 dB(A) über 24 Stunden gemittelt oder ein Nachtwert (22-6 Uhr) von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.

 

Aktuell wird die Stufe 4 des Lärmaktionsplanes erarbeitet. Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde über die Aufstellung des neuen Lärmaktionsplans informiert und die Möglichkeit zur Mitwirkung (u. a. mit Hilfe einer digitalen Karte) gegeben. Insgesamt wurden seitens der Öffentlichkeit über 150 Eingaben mit Anmerkungen gemacht.

In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplanes vorgesehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 47d (3) BImSchG

 

Die Entwurfsunterlagen können Sie hier einsehen.

Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen

 

Der Entwurf wird in der Zeit vom 10. April 2024 bis einschließlich 8. Mai 2024 im auf dieser Webseite veröffentlicht.

 

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im genannten Veröffentlichungszeitraum während der Dienststunden

 

Montags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstags bis donnerstags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

im 1. Obergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin im Fachdienst Planung und Liegenschaften.

Die Unterlagen sind dort frei einsehbar. Im Fachdienst Planung und Liegenschaften besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planungsunterlagen. Um vorherige telefonische Terminabstimmung bei Frau Leineweber (Tel.: 02241 243-828, E-Mail: mona.leineweber@sankt-augustin.de) wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Fragen, die zu den veröffentlichten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch oder via E-Mail bei der genannten Ansprechpartnerin gestellt werden.

 

Abgabe von Stellungnahmen

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung Sankt Augustin abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies kann beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@sankt-augustin.de mit dem Betreff „Stufe 4 Lärmaktionsplanung“ erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen postalisch an die Stadt Sankt Augustin, Fachdienst Planung und Liegenschaften, Markt 1, 53757 Sankt Augustin, zu senden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Kontakt

 

Mona Leineweber
Planung und Liegenschaften
Technisches Rathaus
An der Post 19
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 243-828
mona.leineweber@sankt-augustin.de

Elektrosmog

 

Elektrosmog – das ist ein Sammelbegriff für elektromagnetische Felder. Diese Felder umgeben und vielfach in unserem normalen Alltag. Man spricht von niederfrequenten Feldern, die beim Stromtransport und Gebrauch von elektrischen Haushaltsgeräten entstehen, und von hochfrequenten Feldern zum Beispiel bei der Funkübertragung, die uns den Radio- und Fernsehempfang und mobiles Telefonieren ermöglichen.

 

Das Thema Elektrosmog wird in der breiten Öffentlichkeit bis heute intensiv, teils auch emotional diskutiert. Durch die zunehmende Technisierung aller Lebensbereiche wächst bei vielen Menschen leicht die Sorge vor gesundheitlichen Risiken beim Kontakt mit elektromagnetischen Feldern.

 

Im Rahmen der Umweltberatung informiert Sie das Büro für Natur- und Umweltschutz gerne über Elektrosmog aus den verschiedensten Quellen und welche Möglichkeiten es gibt, ihn im Alltag zu vermeiden.

 

Mobilfunk – Ausbau der Netze

 

Die Stadt Sankt Augustin wurde im Jahr 2002 durch den damaligen Umweltausschuss beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, auf dessen Grundlage bei der Planung neuer Mobilfunkstandorte durch die Mobilfunkbetreiber seitens der Verwaltung lenkend eingegriffen werden kann.

 

Die daraus entstanden Leitlinien zum Ausbau der Mobilfunknetze finden Sie hier.

 

Bei Fragen zum Baurecht und zur Standortabstimmung hilft Ihnen die Bauaufsicht weiter.

Mobilfunkmast Symbolabbildung

Kontakt

 

Birgit Dannefelser
Büro für Natur- Umweltschutz
Technisches Rathaus
An der Post 19
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 243-426
birgit.dannefelser@sankt-augustin.de

 

Öffnungszeiten

 

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung