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... Leben in hervorragender Lage.
Umwelt und Klima
Ab dem 1. Dezember 2023 bieten in Sankt Augustin zwei Anbieter E-Tretroller im Verleih an.
Die Stadt Sankt Augustin steht dem Angebot von E-Tretrollern als weiterem Baustein der Mobilität im Stadtgebiet offen gegenüber und wird den Regelbetrieb dafür nutzen, laufend Erkenntnisse über die Akzeptanz, den Nutzen und Betrieb des Verleihsystems zu gewinnen. Durch koordinierte Steuerung zwischen Stadt und Anbieter kann der Regelbetrieb die Mikromobilität im Stadtgebiet von Sankt Augustin (und über die Stadtgrenzen hinaus) bereichern. Der Erfolg des Regelbetriebes hängt jedoch auch maßgeblich von den Nutzenden ab. Daher möchten wir Sie hier über die wichtigsten Verhaltensregeln informieren, die vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) erarbeitet wurden.
Nutze den Radweg –
E-Roller-Fahrende müssen Radwege nutzen (falls nicht vorhanden, die Fahrbahn)
Fahre nie auf Gehwegen –
Das Nutzen von Gehwegen und das Befahren von Fußgängerzonen sind untersagt.
Fahre alleine –
Fahre immer nur alleine auf einem E-Roller, andernfalls droht ein Bußgeld.
Fahre nüchtern –
Ab 0,5 Promille drohen mind. 1 Bußgeld (500 Euro), 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister.
Parke mit Rücksicht –
Stelle den E-Roller immer so ab, dass niemand behindert wird und Wege nicht versperrt werden.
Trage einen Helm –
Auch wenn es keine Helmpflicht gibt: Wir empfehlen dringend das Tragen eines Helmes.
Keine Minderjährigen Nutzenden –
Die Nutzung der E-Leihroller ist ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige dürfen die E-Leihroller gemäß der Nutzungsbedingungen der Anbieter nicht nutzen.
Bitte nehmen Sie diese Regeln ernst!
E-Tretroller sind Kraftfahrzeuge und können von mit Kraftfahrzeugen unerfahrenen Nutzenden bei unsachgemäßem Gebrauch eine Gefahr für sich und andere Menschen darstellen. Zudem können Schäden durch Missachtung der Nutzungsbedingungen Regressforderungen nach sich ziehen.
Nähere Informationen zur Prävention finden Sie hier.
Den Zuschlag für die Projektdurchführung haben die E-Tretroller-Anbieter Tier und Voi erhalten, die auch in einigen umliegenden Städten (Bonn, Köln, Troisdorf) vertreten sind. Nutzende der E-Tretroller können die Angebote auch Stadtgrenzen-übergreifend nutzen. Die Leihe kann in allen Kommunen gestartet und beendet werden, in denen die Anbieter aktiv sind.
Für die Beseitigung von falsch abgestellten E-Tretrollern sind die Anbieter zuständig. Sollten Sie im Stadtgebiet von Sankt Augustin falsch abgestellte E-Tretroller ausmachen, informieren Sie bitte direkt den entsprechenden Anbieter über die App oder über folgende Möglichkeiten (die Kontaktmöglichkeiten sind auch an den E-Tretrollern angebracht):
Die Ausleihe der E-Tretroller geschieht über die jeweilige App der Anbieter. In der App werden auch die aktuellen Standorte der E-Tretroller angezeigt. Die entsprechenden Apps finden Sie jeweils im Google-Play-Store bzw. App-Store.
Die Ausleihe der E-Tretroller geschieht über die jeweilige App der Anbieter. In der App werden auch die aktuellen Standorte der E-Tretroller angezeigt. Die entsprechenden Apps finden Sie jeweils im Google-Play-Store bzw. App-Store.
Den Zuschlag für den Regelbetrieb haben die E-Tretroller-Anbieter Tier und Voi erhalten, die auch in einigen umliegenden Städten (Bonn, Köln) vertreten sind. Nutzende der E-Tretroller können die Angebote auch Stadtgrenzen-übergreifend nutzen. Die Leihe kann in allen Kommunen gestartet und beendet werden, in denen die Anbieter aktiv sind.
Ja. Eine Fahrt kann jedoch nur in Kommunen beendet werden, in denen die Anbieter (Tier und Voi) ebenfalls aktiv sind und dort nur innerhalb des in der App sichtbaren Bediengebietes.
Die Nutzung der E-Tretroller ist ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige dürfen die E-Tretroller gemäß der Nutzungsbedingungen der Anbieter nicht nutzen. Ein Führerschein wird nicht benötigt.
Das Bediengebiet umfasst das gesamte (bebaute) Stadtgebiet von Sankt Augustin. Das genaue Bediengebiet ist in der jeweiligen App der Anbieter ersichtlich.
E-Tretroller-Fahrende müssen Radwege nutzen (falls nicht vorhanden, die Fahrbahn). Das Nutzen von Gehwegen und das Befahren von Fußgängerzonen sind untersagt.
Sofern es gekennzeichnete Abstellflächen für E-Tretroller gibt, sind diese zu nutzen.
Die E-Tretroller dürfen aktuell im gesamten Stadtgebiet von Sankt Augustin abgestellt werden. Das Ausbringen der E-Tretroller durch den Anbieter und das Parken durch Nutzende ist nicht erlaubt in städtebaulich sensiblen Bereichen sowie in Grün- und Parkanlagen, auf Flächen vor und von sozialen Einrichtungen, in Grünstreifen, im Straßenbegleitgrün, vor Rampen von S-Bahnzugängen, in Einfahrten, an Eingängen, an Rettungswegen, auf Entfluchtungsflächen, vor und innerhalb der Querungsstellen des öffentlichen Straßenraumes, in öffentlichen Fahrradabstellanlagen, auf Gehweghinterkanten „innere Leitlinie“ und taktilen Elementen, wie Blindenleitsystemen, sowie in Schutzgebieten jeglicher Art, insbesondere Natur- und Landschaftsschutzgebieten (die Gebiete sind bereits im Bediengebiet gekennzeichnet).
Nein. Aber auch wenn es keine Helmpflicht gibt: Wir empfehlen dringend das Tragen eines Helmes.
Nein. Es ist nicht zulässig mit mehreren Personen (auch Kinder) auf einem E-Tretroller zu fahren. Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Bereits ab 0,5 Promille drohen mind. 1 Bußgeld (500 €), 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister.
Die Anzahl der E-Tretroller ist auf 300 begrenzt (150 je Anbieter).
Der Regelbetrieb beginnt ab dem 01.12.2023 und dauert 24 Monate, mit Verlängerungsoption um weitere 12 Monate.
Für den Regelbetrieb gilt, dass ausschließlich E-Tretroller mit Wechselakku-System eingesetzt werden, um die Umverteilungsprozesse zu optimieren. Zudem muss die Aufladung der E-Tretroller mit Strom aus regenerativen Quellen erfolgen.
Nein. Die Stadt hat keinerlei finanzielle Beteiligung an dem Projekt.
Für die Beseitigung von falsch abgestellten E-Tretrollern sind die Anbieter zuständig. Sollten Sie im Stadtgebiet von Sankt Augustin falsch abgestellte E-Tretroller ausmachen, informieren Sie bitte direkt den entsprechenden Anbieter über die App oder über folgende Möglichkeiten (die Kontaktmöglichkeiten sind auch an den E-Tretrollern angebracht):