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... Leben in hervorragender Lage.
Umwelt und Klima
Ab dem 1. Oktober 2021 wurde zusätzlich zum bereits vorhandenen Car-Sharing und Fahrradverleihsystem eine weitere Option geschaffen, indem ein 12-monatiges Pilotprojekt gestartet wurde, welches die Ausleihe von E-Leihrollern im gesamten (bebauten) Stadtgebiet von Sankt Augustin ermöglicht.
Die Stadt Sankt Augustin steht dem Angebot von E-Leihrollern als weiteren Baustein der Mobilität im Stadtgebiet offen gegenüber und wird das Pilotprojekt dafür nutzen, Erkenntnisse über die Akzeptanz, den Nutzen und Betrieb des Verleihsystems zu gewinnen. Durch koordinierte Steuerung zwischen Stadt und Anbieter kann dieses Pilotprojekt die Mikromobilität im Stadtgebiet von Sankt Augustin (und über die Stadtgrenzen hinaus) bereichern. Der Erfolg des Pilotprojektes hängt jedoch auch maßgeblich von den Nutzenden ab. Daher möchten wir Sie hier über die wichtigsten Verhaltensregeln informieren, die vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) erarbeitet wurden:
Nutze den Radweg –
E-Roller-Fahrende müssen Radwege nutzen (falls nicht vorhanden, die Fahrbahn)
Fahre nie auf Gehwegen –
Das Nutzen von Gehwegen und das Befahren von Fußgängerzonen sind untersagt.
Fahre alleine –
Fahre immer nur alleine auf einem E-Roller, andernfalls droht ein Bußgeld.
Fahre nüchtern –
Ab 0,5 Promille drohen mind. 1 Bußgeld (500 Euro), 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister.
Parke mit Rücksicht –
Stelle den E-Roller immer so ab, dass niemand behindert wird und Wege nicht versperrt werden.
Trage einen Helm –
Auch wenn es keine Helmpflicht gibt: Wir empfehlen dringend das Tragen eines Helmes.
Keine Minderjährigen Nutzenden –
Die Nutzung der E-Leihroller ist ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige dürfen die E-Leihroller gemäß der Nutzungsbedingungen der Anbieter nicht nutzen.
Bitte nehmen Sie diese Regeln ernst!
E-Roller sind Kraftfahrzeuge und können von mit Kraftfahrzeugen unerfahrenen Nutzenden bei unsachgemäßem Gebrauch eine Gefahr für sich und andere Menschen darstellen. Zudem können Schäden durch Missachtung der Nutzungsbedingungen Regressforderungen nach sich ziehen.
Nähere Informationen zur Prävention finden Sie hier.
Den Zuschlag für die Projektdurchführung haben die E-Leihroller-Anbieter Lime und Tier erhalten, die auch in einigen umliegenden Städten (Bonn, Köln, Troisdorf) vertreten sind. Nutzende der E-Leihroller können die Angebote auch Stadtgrenzen-übergreifend nutzen. Die Leihe kann in allen Kommunen gestartet und beendet werden, in denen die Anbieter aktiv sind.
Für die Beseitigung von falsch abgestellten E-Leihrollern sind die Anbieter zuständig. Sollten Sie solche E-Leihroller im Stadtgebiet von Sankt Augustin ausmachen, informieren Sie bitte direkt den entsprechenden Anbieter über die App oder über folgende Möglichkeiten (die Kontaktmöglichkeiten sind auch an den E-Leihrollern angebracht):
• Lime: Telefon: +49 69 770 447 33, E-Mail: hilfe@li.me
• Tier: Telefonnummer (am Scooter): 030 56 83 86 51, E-Mail: support@tier.app
In der Anfangszeit kann es sein, dass E-Leihroller ungeschickt abgestellt werden und im Weg stehen oder z. B. durch Windböen umkippen. Sollten Sie dies mit einem Handgriff korrigieren können, dürfen Sie dies gerne auch selbst erledigen.
Die Ausleihe der E-Leihroller geschieht über die jeweilige App der Anbieter. In der App werden auch die aktuellen Standorte der E-Leihroller angezeigt. Die entsprechenden Apps finden Sie jeweils im Google-Play-Store bzw. App-Store.
Die Ausleihe der E-Leihroller geschieht über die jeweilige App der Anbieter. In der App werden auch die aktuellen Standorte der E-Leihroller angezeigt. Die entsprechenden Apps finden Sie jeweils im Google-Play-Store bzw. App-Store.
Den Zuschlag für die Projektdurchführung haben die E-Leihroller-Anbieter Lime und Tier erhalten, die auch in einigen umliegenden Städten (Bonn, Köln, Troisdorf) vertreten sind. Nutzende der E-Leihroller können die Angebote auch Stadtgrenzen-übergreifend nutzen. Die Leihe kann in allen Kommunen gestartet und beendet werden, in denen die Anbieter aktiv sind.
Ja. Eine Fahrt kann jedoch nur in Kommunen beendet werden, in denen die Anbieter (Lime und Tier) ebenfalls aktiv sind und dort nur innerhalb des in der App sichtbaren Bediengebietes.
Die Nutzung der E-Leihroller ist ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige dürfen die E-Leihroller gemäß der Nutzungsbedingungen der Anbieter nicht nutzen. Ein Führerschein wird nicht benötigt.
Das Bediengebiet umfasst das gesamte (bebaute) Stadtgebiet von Sankt Augustin. Das genaue Bediengebiet ist in der jeweiligen App der Anbieter ersichtlich.
E-Roller-Fahrende müssen Radwege nutzen (falls nicht vorhanden, die Fahrbahn). Das Nutzen von Gehwegen und das Befahren von Fußgängerzonen sind untersagt.
Die E-Leihroller dürfen im gesamten Stadtgebiet von Sankt Augustin abgestellt werden. Das Ausbringen der E-Leihroller durch den Anbieter und das Parken durch Nutzende ist nicht erlaubt in städtebaulich sensiblen Bereichen sowie in Grün- und Parkanlagen, auf Flächen vor und von sozialen Einrichtungen, in Grünstreifen, im Straßenbegleitgrün, vor Rampen von S-Bahnzugängen, in Einfahrten, an Eingängen, an Rettungswegen, auf Entfluchtungsflächen, vor und innerhalb der Querungsstellen des öffentlichen Straßenraumes, in öffentlichen Fahrradabstellanlagen, auf Gehweghinterkanten „innere Leitlinie“ und taktilen Elementen, wie Blindenleitsystemen, sowie in Schutzgebieten jeglicher Art, insbesondere Natur- und Landschaftsschutzgebieten (die Gebiete sind bereits im Bediengebiet gekennzeichnet).
Nein. Aber auch wenn es keine Helmpflicht gibt: Wir empfehlen dringend das Tragen eines Helmes.
Nein. Es ist nicht zulässig mit mehreren Personen (auch Kinder) auf einem E-Roller zu fahren. Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Bereits ab 0,5 Promille drohen mind. 1 Bußgeld (500 €), 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister.
Die Anzahl der E-Leihroller ist auf 300 begrenzt (150 je Anbieter).
Das Pilotprojekt dauert vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
Für das Pilotprojekt gilt, dass ausschließlich E-Leihroller mit Wechselakku-System eingesetzt werden, um die Umverteilungsprozesse zu optimieren. Zudem muss die Aufladung der E-Leihroller mit Strom aus regenerativen Quellen erfolgen.
Nein. Die Stadt hat keinerlei finanzielle Beteiligung an dem Projekt.
Für die Beseitigung von falsch abgestellten E-Leihrollern sind die Anbieter zuständig. Sollten Sie solche E-Leihroller im Stadtgebiet von Sankt Augustin ausmachen, informieren Sie bitte direkt den entsprechenden Anbieter über die App oder über folgende Möglichkeiten (die Kontaktmöglichkeiten sind auch an den E-Leihrollern angebracht):
• Lime: Telefon: +49 69 770 447 33, E-Mail: hilfe@li.me
• Tier: Telefonnummer (am Scooter): 030 56 83 86 51, E-Mail: support@tier.app
In der Anfangszeit kann es sein, dass E-Leihroller ungeschickt abgestellt werden und im Weg stehen oder z.B. durch Windböen umkippen. Sollten Sie dies mit einem Handgriff korrigieren können, dürfen Sie dies gerne auch selbst erledigen. Die Anbieter betreiben die Service-Nummern rund um die Uhr, um bei Störfällen schnell reagieren zu können.