Antrag des BUND NRW e.V. abgelehnt Im Wege eines Eilverfahrens hatte der BUND NRW e.V. beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster beantragt, den am 18. April 2024 vom Rat der Stadt Sankt Augustin einstimmig beschlossenen Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug zu setzen. Mit Beschluss vom 6. Februar 2025...