Zum 01.08.2024 tritt § 4 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (kurz: Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) in Kraft. Ab diesem Datum kann die gewünschte Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen beim Standesamt mündlich oder schriftlich angemeldet werden. Die Anmeldung per Mail ist nur...