Kirschblüte in Menden

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Familie und Soziales

Kindertagespflege

Kind mit Legosteinen

Die Kindertagespflege in Sankt Augustin stellt seit vielen Jahren ein bewährtes Kinderbetreuungsangebot vorrangig für Kinder unter drei Jahren dar. Qualifizierte Kindertagespflegepersonen bieten eine flexible und am Kind orientierte Betreuung in einer kleinen Gruppe bis zu fünf Kinder in ihren Wohnräumen, in der Wohnung des Kindes oder auch in anderen geeigneten Räumen an.

 

In der inklusiven Kindertagespflege werden alle Kinder individuell unterstützt und begleitet.

 

Die Stadt Sankt Augustin kooperiert in der Fachberatung Kindertagespflege mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Bonn und Rhein-Sieg-Kreis (SkF). Die Basis der Zusammenarbeit ist neben den gesetzlichen Bestimmungen das gemeinsam erarbeitete Qualitätskonzept Kindertagespflege in Sankt Augustin.

 

Sind Sie auf der Suche nach einer Spielgruppe bevor Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut wird?

Informationen zu den Spielgruppen in Sankt Augustin finden Sie hier.

  • Beratung und Vermittlung

  • Öffentliche Förderung Informationen für Eltern

  • Infomationen für Kindertagespflegepersonen

  • Öffentliche Förderung Informationen für Kindertagespflegepersonen

Beratung – Vermittlung in der Kindertagespflege

Sie wünschen sich eine Betreuung für Ihr Kind, die…

• Rücksicht nimmt auf Ihre Wünsche, Ihre Arbeitszeiten und Ihre Erziehungsvorstellungen?
• Ihr Kind im Alltag fürsorglich, verantwortungsbewusst und liebevoll begleitet?
• Ihr Kind in einer kleinen, familiären Gruppe bestmöglich fördert?

 

Die Fachberatungen Kindertagespflege der Stadt Sankt Augustin und des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. Bonn und Rhein-Sieg-Kreis bieten Ihnen auf der Suche nach einer passenden Kindertagespflegeperson für Ihr Kind fachliche und individuelle Beratung sowie Begleitung an.

 

In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie vertiefende Informationen und Erläuterungen zur Kindertagespflege. Ihre Vorstellungen und Erwartungen an die Betreuung sind die Grundlage für die Auswahl der Tagespflegestellen. Sie bekommen eine Übersicht der Kindertagespflegepersonen in Sankt Augustin ausgehändigt, die zu Ihrem individuellen Betreuungsbedarf passen. Sie entscheiden, welche Kindertagespflegeperson Sie kontaktieren und kennenlernen möchten.

Beratung

Die Fachberatungen Kindertagespflege begleiten und beraten Sie auf Wunsch während der gesamten Vermittlungsdauer und auch während der Betreuungszeit Ihres Kindes in Kindertagespflege.
Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die Fachberatung Kindertagespflege.

Die Zuständigkeit in der Vermittlung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben im Nachnamen Ihres Kindes.
Die Zuständigkeit während der Betreuungszeit richtet sich nach dem Ortsteil, in dem die Tagespflegestelle liegt.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

A – F
Waltraud Löcherbach

Sozialdienst katholischer Frauen e. V., Kölnstraße 97, 53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 9230416
E-Mail: waltraud.loecherbach@skf-bonn-rhein-sieg.de
Ortsteile: Hangelar, Buisdorf

 

G – L
Sylvia Körner

Sozialdienst katholischer Frauen e. V., Kölnstraße 97, 53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 9230417
E-Mail: sylvia.koerner@skf-bonn-rhein-sieg.de
Ortsteile: Ort, Mülldorf, Birlinghoven

M – R
Birgit Bender

Stadt Sankt Augustin, Markt 71, 53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 243-420
E-Mail: birgit.bender@sankt-augustin.de
Ortsteile: Menden, Meindorf

 

S – Z
Sarah Burger

Stadt Sankt Augustin, Markt 71,53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 243-478
E-Mail: sarah.burger@sankt-augustin.de
Ortsteil: Niederpleis

Wichtige Unterlagen zur Vermittlung eines Betreuungsplatzes

 

Informationsbroschüre Kindertagespflege
Erläuterungen zum Aufnahmeverfahren

Öffentliche Förderung – Informationen für Eltern

Taschenrechner

Sie können nach Vollendung des ersten Lebensjahres Ihres Kindes öffentlich geförderte Kindertagespflege gemäß § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) für die Betreuung in Anspruch nehmen.

 

Die Antragstellung der öffentlichen Förderung erfolgt durch die Eltern schriftlich beim zuständigen Jugendamt mindestens sechs Wochen vor Betreuungsbeginn. Die Zuständigkeit richtet sich gemäß § 86 SGB VIII nach der Kommune, in der Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Fachdienst Frühkindliche Bildung sind für die Ortsteile:

Birlinghoven, Meindorf, Menden, Niederpleis
Bettina Schlief
Tel.: 02241 243-431
E-Mail: bettina.schlief@sankt-augustin.de

 

Buisdorf, Hangelar, Mülldorf, Ort
Sabine Hens
Tel.: 02241 243-358
E-Mail: sabine.hens@sankt-augustin.de

Im Rahmen der Gewährung einer finanziellen Förderung gemäß § 23 SGB VIII werden Sie zu den Kosten in Form eines pauschalierten Elternbeitrags seitens der Stadt Sankt Augustin herangezogen (§ 51 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz – KiBiz).

Die finanzielle Förderung und die damit verbundene Zahlung des Elternbeitrags endet, sobald Ihr Kind die Tagespflegestelle nicht mehr besucht bzw. die für die Förderung zu Grunde gelegten Kriterien nicht mehr erfüllt sind.

Informationen für Kindertagespflegepersonen

• Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern und am Kontakt mit Eltern sowie Kooperationspartnerinnen und -partnern?
• Sie möchten gerne als qualifizierte Kindertagespflegeperson Kinder in ihrer Entwicklung fördern und begleiten?
• Sie möchten selbstbestimmt tätig sein und leistungsgerecht bezahlt werden?

 

Für die qualifizierte Tätigkeit als Kindertagespflegeperson benötigen Sie eine gültige Pflegeerlaubnis gemäß § 43 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), wenn Sie:
• ein oder mehrere Kinder,
• außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten,
• während eines Teils des Tages,
• mehr als 15 Stunden wöchentlich,
• gegen Entgelt und
• länger als drei Monate betreuen
möchten. Die Erteilung der Pflegeerlaubnis obliegt dem Jugendamt, in dessen Bereich Sie planen tätig zu werden.

Zum Erwerb einer Pflegeerlaubnis müssen Sie:
• sich in Ihrer Persönlichkeit auszeichnen;
• Ihre Sachkompetenz nachweisen;
• eine Kooperationsbereitschaft mit den Eltern des Kindes und anderen Kindertagespflegepersonen mitbringen;
• über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen und
• vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege vorweisen, welche Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

Die Fachberatungen Kindertagespflege der Stadt Sankt Augustin und des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. Bonn und Rhein-Sieg-Kreis stehen für alle Fragen zur Kindertagespflege zur Verfügung. Sie
• beraten Sie umfassend vor Beginn der Qualifizierung im erforderlichen Erstgespräch;
• begleiten Sie auf Ihrem Weg während der Qualifizierung und der Eignungsüberprüfung bis zur Erteilung der Pflegerlaubnis;
• unterstützen Sie während der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.

Die Zuständigkeit der Fachberatung Kindertagespflege richtet sich nach dem Ortsteil in Sankt Augustin, in dem Sie die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson planen.

Ortsteile: Menden und Meindorf
Birgit Bender
Tel.: 02241 243-420
E-Mail: birgit.bender@sankt-augustin.de

 

Ortsteil: Niederpleis
Sarah Burger
Tel.: 02241 243-478
E-Mail: sarah.burger@sankt-augustin.de

Ortsteile: Buisdorf und Hangelar
Waltraud Löcherbach
Tel.: 02241 9230416
E-Mail: waltraud.loecherbach@skf-bonn-rhein-sieg.de

 

Ortsteile: Birlinghoven, Mülldorf und Ort
Sylvia Körner
Tel.: 02241 9230417
E-Mail: sylvia.koerner@skf-bonn-rhein-sieg.de

Öffentliche Förderung – Informationen für Kindertagespflegepersonen

Taschenrechner Berechnung

Die Kindertagespflege ist in der Regel eine selbstständige Tätigkeit. Somit obliegt Ihnen als Kindertagespflegeperson die Entscheidung darüber, ob Sie Ihre Betreuungsplätze zu den Konditionen der öffentlichen Förderung gemäß § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) des öffentlichen Jugendhilfeträgers oder auf privater Basis anbieten möchten.

 

Gemäß § 23 SGB VIII erhalten Sie als Kindertagespflegeperson bei Inanspruchnahme einer öffentlichen Förderung eine laufende Geldleistung, durch das für das betreute Kind zuständige Jugendamt. Diese setzt sich zusammen aus:

  • einem leistungsgerechten Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung;
  • der Erstattung angemessener Kosten, die Ihnen für den Sachaufwand entstehen;
  • der Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung;
  • der hälftigen Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung;
  • der hälftigen Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.

Folgende Voraussetzungen für die Gewährung einer öffentlichen Förderung durch das Jugendamt sind zu erfüllen:
• Sie sind im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII;
• die Betreuungszeit des Tagespflegekindes umfasst mindestens 15 Stunden wöchentlich und ist für die Dauer von mindestens drei Monaten vorgesehen;
• der Ausschluss weiterer Kostenbeiträge durch die Eltern an Sie als Kindertagespflegeperson ist erfüllt (ausgenommen hiervon ist gemäß § 51 Abs. 1 KiBiz ein angemessenes Entgelt für Verpflegung).

Der Umfang der Förderung in Kindertagespflege richtet sich gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII nach dem individuellen Bedarf des Kindes. Bei Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird der Betreuungsumfang gefördert, der sich aus den Fördervoraussetzungen gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII ergeben. Maßgeblich im Rahmen der Gewährung einer öffentlichen Förderung zzgl. der anteiligen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist die städtische Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Grundsätzlich haben Sie als Kindertagespflegeperson einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung in allen Fragen die Kindertagespflege betreffend (§ 23 Abs. 1 und 4 SGB VIII). Die Zuständigkeit der Sachbearbeiterinnen richtet sich nach dem Ortsteil in Sankt Augustin, in dem Sie die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson planen bzw. anbieten.

Ihre Ansprechpartnerinnen bei Fragen zur finanziellen, öffentlichen Förderung sind:

Tätigkeitsort der Kindertagespflegeperson: Birlinghoven, Meindorf, Menden, Niederpleis
Stadt Sankt Augustin
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Bettina Schlief
Tel.: 02241 243-431
E-Mail: bettina.schlief@sankt-augustin.de

 

Tätigkeitsort der Kindertagespflegeperson: Buisdorf, Hangelar, Mülldorf, Ort
Stadt Sankt Augustin
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Sabine Hens
Tel.: 02241 243-358
E-Mail: sabine.hens@sankt-augustin.de