Wahlurne Abstimmung

Eltern aus der Kindertagespflege wählen eine Interessenvertretung

Zum neuen Betreuungsjahr 2022/2023 wählen die Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden, in einer Online-Veranstaltung eine Interessenvertretung in die Versammlung der Elternbeiräte in Sankt Augustin. Die Versammlung der Elternbeiräte setzt sich aus gewählten Elternvertretungen der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zusammen und wählt aus ihren Reihen den Jugendamtselternbeirat (JAEB).

Im Kinderbildungsgesetz NRW ist das Recht der Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden, eine Interessenvertretung zu wählen, verankert. Diese Regelung dient der Stärkung der Interessen von Eltern mit ihren Kindern in Kindertagespflege in der Kommune. Kindertagespflege hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Teil eines qualifizierten, vielfältigen und integrierten Systems der Kindertagesbetreuung entwickelt. Auch bei der Elternmitwirkung soll deutlich werden, dass die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vor allem für Kinder unter drei Jahren gleichwertige Angebote sind.

Der Zusammenschluss der Elternbeiräte, wählt jährlich bis zum 10. November aus seiner Mitte einen JAEB. Dessen Mitglieder setzen sich ehrenamtlich für die Belange von Kindern und Familien in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Sankt Augustin ein. Der JAEB wählt aus seinen Reihen eine Vertretung, die als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Sankt Augustin entsandt wird. Der JAEB informiert über seine Aufgaben und Tätigkeiten unter https://jaeb.sankt-augustin.de.

Alle Eltern, deren Kinder in Sankt Augustin in Kindertagespflege betreut werden, sind am 15. September 2022 eingeladen, sich an der Online-Wahl ihrer Interessenvertretung zu beteiligen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Eltern wurden per Brief im Vorfeld informiert. Jedes Elternteil kann kandidieren, sich den wahlberechtigten Eltern bei der Wahlveranstaltung vorstellen und gewählt werden.