27 Sep Sankt Augustiner Familien werden bei Anmeldung an Sankt Augustiner Gymnasien künftig zuerst berücksichtigt
Wie umliegende Kommunen wendet auch die Stadt Sankt Augustin künftig die Möglichkeiten des Schulgesetzes an
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat der Stadt Sankt Augustin in seiner Sitzung am 26. September 2024 einstimmig beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 Kinder aus Sankt Augustin bei einer Anmeldung am Rhein-Sieg-Gymnasium und am Albert-Einstein-Gymnasium zuerst berücksichtigt werden. Damit macht auch Sankt Augustin von der Möglichkeit im Schulgesetz Gebrauch, was umliegende Kommunen bereits seit vielen Jahren praktizieren. Gleichzeitig soll am Rhein-Sieg-Gymnasium schon ab dem kommenden Jahr eine weitere 5. Klasse eingerichtet werden, sodass nicht nur 120, sondern 150 Schulplätze zur Verfügung stehen. Damit besteht die Möglichkeit, dass auch weiterhin Kinder aus anderen Kommunen neu aufgenommen werden können.
In Sankt Augustin konnten in der Vergangenheit nicht alle Familien einen Schulplatz an ihrer Wunschschule. Regelmäßig wurden Kinder von Sankt Augustiner Familien abgelehnt, insbesondere am Rhein-Sieg-Gymnasium. Die Schule ist beim Anmeldeverfahren an landesrechtliche Regelungen gebunden. Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gab, kam das Losverfahren zum Einsatz, wo Kinder aus Sankt Augustin den Kindern aus anderen Kommunen gleichgestellt waren.
Das Schulgesetz NRW eröffnet der Stadt als Schulträger die Möglichkeit, dass Kinder aus der eigenen Stadt an einer städtischen Schule bevorzugt aufgenommen werden, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Schulplätze der jeweiligen Schule übersteigt. Diese Regelung wenden umliegende Städte, z.B. Bonn, Siegburg, Hennef, Lohmar und Königswinter, bereits seit Jahren an. Dadurch waren Kinder aus Sankt Augustin, die an einer hiesigen Schule abgelehnt wurden, in anderen Kommunen auch von dieser Regelung betroffen. Nach Beratung im Schulausschuss ist nun auch der Stadtrat einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, sodass ab dem Schuljahr 2025/2026 auch an den Sankt Augustiner Gymnasien § 46 Abs. 6 SchulG NRW gelten wird.
„Immer wieder haben mich Familien aus Sankt Augustin darauf angesprochen, dass ihr Kind am Rhein-Sieg-Gymnasium abgelehnt wurde. Familien aus Sankt Augustin haben einen kürzeren Schulweg – oft zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Ihre Steuern finanzieren die Unterhaltung der Schule, z.B. den gerade entstehenden Erweiterungsneubau für rund 25 Mio. Euro. Deshalb habe ich es als meine Pflicht als Bürgermeister erachtet, dem Rat vorzuschlagen, wie andere Kommunen auch von § 46 Schulgesetz Gebrauch zu machen. Für die Sankt Augustiner Familien bin ich froh, dass wir dies ab dem kommenden Schuljahr umsetzen werden“, ist Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf überzeugt, der diesen Vorschlag innerhalb der Verwaltung angestoßen hatte. „Gleichzeitig ist es wichtig, dass durch eine zusätzliche 5. Klasse bereits ab dem kommenden Schuljahr 30 weitere Schulplätze am RSG angeboten werden, sodass insbesondere Geschwisterkinder von Schülerinnen und Schülern aus anderen Kommunen auch künftig möglichst einen Platz in Sankt Augustin finden“, ergänzt Dr. Martin Eßer, Erster Beigeordneter und Schuldezernent.
Entgegen teils anderslautender medialer Berichterstattung werden auch in Zukunft Kinder aus Bonn das Rhein-Sieg-Gymnasium besuchen können. Einerseits verliert selbstverständlich kein Kind den bereits bestehenden Schulplatz, andererseits können durch zusätzliche 30 Schulplätze im kommenden Jahr mehr Kinder aufgenommen und insbesondere Geschwister von Kindern, die bereits am Rhein-Sieg-Gymnasium zur Schule gehen, berücksichtigt werden.
Neben der Anwendung von § 46 Abs. 6 SchulG NRW sowie der Bildung einer Mehrklasse am Rhein-Sieg-Gymnasium zum kommenden Schuljahr, hat der Rat beschlossen, bei der Bezirksregierung eine Verkürzung des Anmeldeverfahrens um eine Woche zu beantragen, um auch hier mit umliegenden Kommunen gleichzuziehen. Zudem soll für die Fritz-Bauer-Gesamtschule ein vorgezogenes Anmeldeverfahren beantragt werden.