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... Infos aus der Stadtverwaltung

Rathaus und Politik

Kommunalwahlen 2025

Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt.

 

Am 14.09.2025 haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit viermal ihre Stimme abzugeben:

 

  • Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
  • Wahl des Rates
  • Wahl des Landrates/der Landrätin
  • Wahl des Kreistages

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Rat oder dem Kreistag – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber/in und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber/in aufgestellt ist.

 

Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Sollte ein/e Bewerber/in am 14.09.2005 nicht mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, könnte es hier zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern/Bewerberinnen mit den meist erhaltenen Stimmen kommen.

 

In Sankt Augustin besteht der Rat regulär aus 50 Sitzen, hiervon werden 25 Sitze durch direkt in den einzelnen Wahlbezirken gewählte Vertreterinnen und Vertreter besetzt, die übrigen 25 Sitze werden gemessen am Gesamtergebnis über Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Listen besetzt.

Wahlberechtigung

 

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

 

  • Deutsche(r) oder Unionsbürger/-in ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Sankt Augustin ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre/seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Sankt Augustin hat.

Wählbarkeit

 

Wählbar sind Deutsche oder Unionsbürger,

 

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • und die seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählerverzeichnis

 

Voraussetzung für die Teilnahme an den Kommunalwahlen ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Sankt Augustin.

Das Wählerverzeichnis wird am 42. Tag vor der Wahl (3. August 2025) aufgestellt und führt alle Wahlberechtigten auf, die zu diesem Zeitpunkt ihre Hauptwohnung im Stadtgebiet haben.

Wahlvorschläge

 

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern eingereicht werden.

In seiner Sitzung am 17.12.2024 hat der Wahlausschuss der Stadt Sankt Augustin die 25 Wahlbezirke für die Kommunalwahl beschlossen und seitens des Wahlleiters wurde zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin sowie des Rates der Stadt Sankt Augustin in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten aufgerufen.

 

Sie haben die Möglichkeit, über www.votemanager.de/parteienkomponente die Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen und die benötigten Formulare zu erzeugen und auszudrucken.

 

Bei Fragen zur Parteienkomponente, dem Umfang der benötigten Anlagen zur Einreichung der Wahlvorschläge sowie zur Ausgabe der Formblätter für Unterstützungsunterschriften wenden Sie sich bitte an den

 

Bürgerservice der Stadt Sankt Augustin
Tel.: 02241 243-581
E-Mail: wahlen@sankt-augustin.de

Ergebnisse früherer Wahlen

Die Ergebnisse der letzten Bundestags-, Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen finden Sie hier.