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... Infos aus der Stadtverwaltung
Rathaus und Politik
Die Wahl des Integrationsrates findet gemeinsam mit den allgemeinen Kommunalwahlen am 14.09.2025 statt.
Der Integrationsrat der Stadt Sankt Augustin besteht aus 15 Mitgliedern, von denen zwei Drittel (10 Mitglieder) von den Wahlberechtigten gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, mit der sie entweder eine Einzelbewerberin/einen Einzelbewerber oder eine Gruppe (Listenvorschläge) wählen kann.
Die übrigen 5 Mitglieder des Integrationsrates werden aus der Mitte des Rates der Stadt Sankt Augustin gewählt. Durch das Zusammenwirken von direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern und den Ratsmitgliedern wird eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht.
Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Menschen in Sankt Augustin, die über eine Einwanderungsgeschichte verfügen. Er berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und nimmt so Einfluss auf die entsprechenden Entscheidungen des Rates und seiner Gremien.
Wahlberechtigt ist, wer
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer,
Wählbar sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sankt Augustin. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Die Ergebnisse der letzten Bundestags-, Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen finden Sie hier.