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Stadtfinanzen

Der Haushaltsplan einer Kommune ist Ausdruck der politischen Willensbildung. In ihm ist festgelegt, wofür die Kommune ihr Geld ausgeben möchte bzw. muss und wie die vielfältigen Aufgaben finanziert werden sollen.

  • Haushalt 2025

  • Jahresabschlüsse / Gesamtabschlüsse

  • Informationen zur Grundsteuerreform

Haushalt 2025

 

 

Eckdaten des Haushaltsplanes 2025

 

Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Übersicht über den am 03.12.2024 vom Rat der Stadt Sankt Augustin beschlossenen Haushalt für das Jahr 2025.

 

Die Haushaltssatzung 2025 finden Sie hier im Bereich Satzungen.

Details entnehmen Sie bitte den Haushaltsplänen Teil I und II.

 

Die Steuersätze veränderten sich bereits durch die Hebesatzsatzung zum 01.01.2025:

 

Grundsteuer A: 599 %
Grundsteuer B: 796 %
Gewerbesteuer: 525 %

Übersicht über die wesentlichen Investitionen in den Jahren 2025 -2028

1. wesentliche Investitionen im Hochbau (jeweils ab 1 Mio. €)

Hochbau - Schulbaumaßnahmen
Ausbau GGS Menden6,5 Mio. Euro
Ausbau OGS Hangelar2,5 Mio. Euro
Ausbau KGS Buisdorf8,7 Mio. Euro
Außenanlage Campus Niederpleis2,0 Mio. Euro
Rhein-Sieg-Gymnasium13,5 Mio. Euro
Ausstattung und Geräte (Gymnasien)1,1 Mio. Euro
Ausbau Fritz-Bauer-Gesamtschule2,0 Mio. Euro
Sonstige Hochbaumaßnahmen
Feuerwehrhaus Meindorf4,2 Mio. Euro
Feuerwehrtechnische Zentrale7,9 Mio. Euro
Kita Niederbergkaserne6,6 Mio. Euro

2. wesentliche Investitionen im Tiefbau (jeweils ab 1 Mio. €)

Tiefbau
Erneuerung Kanal Richthofenstraße1,7 Mio. Euro
Kanal Abwasserbeseitigungskonzept Hangelar Niederberg2,4 Mio. Euro
Neubau 4. Reinigungsstufe ZABA2,0 Mio. Euro
Prozesswasserbehandlungsanlage ZABA2,3 Mio. Euro
Sonderbauwerke Kanalisation1,6 Mio. Euro
Bodenfilterbecken am SKU1 ZABA3,7 Mio. Euro
Erneuerung Rührwerke Nacheindicker ZABA1,1 Mio. Euro
Erwerb von Straßenland1,2 Mio. Euro
Baum. Brücke Martinuskirchstraße1,6 Mio. Euro
Baum. Zum Siegblick1,1 Mio. Euro
Baum. Erneuerung Richthofenstraße2,0 Mio. Euro
Baum. Siegburger Straße Ost3,5 Mio. Euro
Rad- und Gehwegbrücke Siegbrücke8,1 Mio. Euro
Baum. Paul-Gerhardt-Straße1,2 Mio. Euro
Baum. Planstr. A (Menden Süd)2,9 Mio. Euro
Baum. BPL 112 Am Butterberg3,6 Mio. Euro
Planung Umbau L1434,1 Mio. Euro
Erweiterung der Straßenbeleuchtung1,2 Mio. Euro

3. wesentliche sonstige Investitionen (jeweils ab 1 Mio. €)

Wesentliche sonstige Investitionen
Festwert IT-Technik1,6 Mio. Euro
Erwerb von Beteiligungen Abwasserbeseitigung7,5 Mio. Euro
Hochwasserschutz Birlinghoven1,0 Mio. Euro

Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Stadt Sankt Augustin entsprechend der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einen Jahresabschluss sowie einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Jahresabschlüsse

 

Der Jahresabschluss stellt das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des jeweiligen Haushaltsjahres der Kernverwaltung dar. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 95 Abs. 2 GO NRW aus

  • der Ergebnisrechnung,
  • der Finanzrechnung,
  • den Teilrechnungen und
  • der Bilanz.

 

Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen.

 

Die Ergebnisrechnung gibt Auskunft über den tatsächlichen Ressourcenverbrauch der Stadt Sankt Augustin und umfasst daher auch die Abschreibungen, z.B. für das gemeindliche Infrastrukturvermögen. Sie entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und weist deshalb einen Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus. Betrachtet werden dabei die Erträge, d.h. die Wertezuflüsse durch beispielsweise Steuereinnahmen oder Schlüsselzuweisungen des Landes, und die Aufwendungen, also der gesamte Werteverzehr für etwa Sozialausgaben oder Zinszahlungen für Kredite.

 

Die Finanzrechnung bildet den Zahlungsmittelbestand der Stadt Sankt Augustin ab, d.h. die Liquiditätsentwicklung. Sie gibt Auskunft über die Investitionstätigkeit der Gemeinde und die Höhe der hierfür benötigten zusätzlichen Finanzmittel, z.B. aus Kreditaufnahmen. Gegenübergestellt werden Einzahlungen (Zahlungsmittelzuflüsse) und Auszahlungen (Zahlungsmittelabflüsse).

 

Die Teilrechnungen weisen die Ergebnis -und Finanzrechnung für die einzelnen Produktbereiche der Stadtverwaltung, z.B. Sicherheit und Ordnung, Schulträgeraufgaben oder soziale Leistungen, aus.

 

Die Bilanz weist zum Bilanzstichtag die Aktiva und Passiva der Stadt Sankt Augustin aus und zeigt die Entwicklung des gemeindeeigenen Vermögens und dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital. Die Veränderung des Eigenkapitals bzw. des Jahresüberschusses / -fehlbetrages resultiert dabei aus der Ergebnisrechnung

 

Hier finden Sie die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre:

 

Jahresabschluss 2009

Jahresabschluss 2010

Jahresabschluss 2011

Jahresabschluss 2012

Jahresabschluss 2013

Jahresabschluss 2014

Jahresabschluss 2015

Jahresabschluss 2016

Jahresabschluss 2017

Jahresabschluss 2018

Jahresabschluss 2019

Jahresabschluss 2020

Jahresabschluss 2021

Gesamtabschlüsse

 

Nach § 116 Absatz 1 GO NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen an handelsrechtliche Vorschriften angelehnten Gesamtabschluss sowie einen Gesamtlagebericht nach § 116 Absatz 2 GO NRW aufzustellen. Dazu wird unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit aus den Einzelabschlüssen der Stadt Sankt Augustin und der verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form ein eigenständiger Abschluss abgeleitet. Dieser hat nach Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Konzerns“ Stadt Sankt Augustin zu vermitteln.

 

Die Gesamtabschlüsse der Stadt Sankt Augustin bis 2019 sind nachfolgend aufgeführt:

 

Gesamtabschluss 2010

Gesamtabschluss 2011

Gesamtabschluss 2012

Gesamtabschluss 2013

Gesamtabschluss 2014

Gesamtabschluss 2015

Gesamtabschluss 2016

Gesamtabschluss 2017

Gesamtabschluss 2018

Gesamtabschluss 2019

 

 

Gemäß § 116a Absatz 1 GO NRW kann die Stadt von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts befreit werden, wenn am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der drei im Gesetz genannten Merkmale zutreffen. Voraussetzung hierfür ist zum Beispiel, dass die Bilanzsummen der Stadt und der verselbständigten Aufgabenbereiche eine bestimmte Bilanzsumme nicht überschreitet oder dass die Bilanzsummen aller verselbständigten Aufgabenbereiche weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Stadt ausmachen.

 

Für die Gesamtabschlüsse der Jahre 2020 bis 2022 hat der Rat der Stadt Sankt Augustin gemäß § 116a GO NRW die größenabhängige Befreiung von der Aufstellungspflicht beschlossen. In die Prüfung einbezogen wurden die Stadt Sankt Augustin, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Sankt Augustin mbH, die Wasserversorgungsgesellschaft mbH Sankt Augustin und die Stadtwerke Sankt Augustin GmbH.

 

Sofern eine Gemeinde von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch macht, ist ein Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen.

 

Die Beteiligungsberichte der Jahre 2020 bis 2022 finden Sie hier:

 

Beteiligungsbericht 2020

Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht 2022

Wissenswertes zur Grundsteuerreform

 

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. Die Erklärungspflichtigen sind demnach dazu aufgerufen, in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Erklärung elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen.

Weitere Infos unter www.dstgb.de