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Rathaus und Politik
Der Haushaltsplan einer Kommune ist Ausdruck der politischen Willensbildung. In ihm ist festgelegt, wofür die Kommune ihr Geld ausgeben möchte bzw. muss und wie die vielfältigen Aufgaben finanziert werden sollen.
Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Übersicht über den am 03.12.2024 vom Rat der Stadt Sankt Augustin beschlossenen Haushalt für das Jahr 2025.
Die Haushaltssatzung 2025 finden Sie hier im Bereich Satzungen.
Details entnehmen Sie bitte den Haushaltsplänen Teil I und II.
Die Steuersätze veränderten sich bereits durch die Hebesatzsatzung zum 01.01.2025:
Grundsteuer A: 599 %
Grundsteuer B: 796 %
Gewerbesteuer: 525 %
Hochbau - Schulbaumaßnahmen | |
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Ausbau GGS Menden | 6,5 Mio. Euro |
Ausbau OGS Hangelar | 2,5 Mio. Euro |
Ausbau KGS Buisdorf | 8,7 Mio. Euro |
Außenanlage Campus Niederpleis | 2,0 Mio. Euro |
Rhein-Sieg-Gymnasium | 13,5 Mio. Euro |
Ausstattung und Geräte (Gymnasien) | 1,1 Mio. Euro |
Ausbau Fritz-Bauer-Gesamtschule | 2,0 Mio. Euro |
Sonstige Hochbaumaßnahmen | |
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Feuerwehrhaus Meindorf | 4,2 Mio. Euro |
Feuerwehrtechnische Zentrale | 7,9 Mio. Euro |
Kita Niederbergkaserne | 6,6 Mio. Euro |
Tiefbau | |
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Erneuerung Kanal Richthofenstraße | 1,7 Mio. Euro |
Kanal Abwasserbeseitigungskonzept Hangelar Niederberg | 2,4 Mio. Euro |
Neubau 4. Reinigungsstufe ZABA | 2,0 Mio. Euro |
Prozesswasserbehandlungsanlage ZABA | 2,3 Mio. Euro |
Sonderbauwerke Kanalisation | 1,6 Mio. Euro |
Bodenfilterbecken am SKU1 ZABA | 3,7 Mio. Euro |
Erneuerung Rührwerke Nacheindicker ZABA | 1,1 Mio. Euro |
Erwerb von Straßenland | 1,2 Mio. Euro |
Baum. Brücke Martinuskirchstraße | 1,6 Mio. Euro |
Baum. Zum Siegblick | 1,1 Mio. Euro |
Baum. Erneuerung Richthofenstraße | 2,0 Mio. Euro |
Baum. Siegburger Straße Ost | 3,5 Mio. Euro |
Rad- und Gehwegbrücke Siegbrücke | 8,1 Mio. Euro |
Baum. Paul-Gerhardt-Straße | 1,2 Mio. Euro |
Baum. Planstr. A (Menden Süd) | 2,9 Mio. Euro |
Baum. BPL 112 Am Butterberg | 3,6 Mio. Euro |
Planung Umbau L143 | 4,1 Mio. Euro |
Erweiterung der Straßenbeleuchtung | 1,2 Mio. Euro |
Wesentliche sonstige Investitionen | |
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Festwert IT-Technik | 1,6 Mio. Euro |
Erwerb von Beteiligungen Abwasserbeseitigung | 7,5 Mio. Euro |
Hochwasserschutz Birlinghoven | 1,0 Mio. Euro |
Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Stadt Sankt Augustin entsprechend der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einen Jahresabschluss sowie einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss stellt das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des jeweiligen Haushaltsjahres der Kernverwaltung dar. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht nach § 95 Abs. 2 GO NRW aus
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen.
Die Ergebnisrechnung gibt Auskunft über den tatsächlichen Ressourcenverbrauch der Stadt Sankt Augustin und umfasst daher auch die Abschreibungen, z.B. für das gemeindliche Infrastrukturvermögen. Sie entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und weist deshalb einen Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus. Betrachtet werden dabei die Erträge, d.h. die Wertezuflüsse durch beispielsweise Steuereinnahmen oder Schlüsselzuweisungen des Landes, und die Aufwendungen, also der gesamte Werteverzehr für etwa Sozialausgaben oder Zinszahlungen für Kredite.
Die Finanzrechnung bildet den Zahlungsmittelbestand der Stadt Sankt Augustin ab, d.h. die Liquiditätsentwicklung. Sie gibt Auskunft über die Investitionstätigkeit der Gemeinde und die Höhe der hierfür benötigten zusätzlichen Finanzmittel, z.B. aus Kreditaufnahmen. Gegenübergestellt werden Einzahlungen (Zahlungsmittelzuflüsse) und Auszahlungen (Zahlungsmittelabflüsse).
Die Teilrechnungen weisen die Ergebnis -und Finanzrechnung für die einzelnen Produktbereiche der Stadtverwaltung, z.B. Sicherheit und Ordnung, Schulträgeraufgaben oder soziale Leistungen, aus.
Die Bilanz weist zum Bilanzstichtag die Aktiva und Passiva der Stadt Sankt Augustin aus und zeigt die Entwicklung des gemeindeeigenen Vermögens und dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital. Die Veränderung des Eigenkapitals bzw. des Jahresüberschusses / -fehlbetrages resultiert dabei aus der Ergebnisrechnung
Hier finden Sie die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre:
Nach § 116 Absatz 1 GO NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen an handelsrechtliche Vorschriften angelehnten Gesamtabschluss sowie einen Gesamtlagebericht nach § 116 Absatz 2 GO NRW aufzustellen. Dazu wird unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit aus den Einzelabschlüssen der Stadt Sankt Augustin und der verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form ein eigenständiger Abschluss abgeleitet. Dieser hat nach Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Konzerns“ Stadt Sankt Augustin zu vermitteln.
Die Gesamtabschlüsse der Stadt Sankt Augustin bis 2019 sind nachfolgend aufgeführt:
Gemäß § 116a Absatz 1 GO NRW kann die Stadt von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts befreit werden, wenn am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der drei im Gesetz genannten Merkmale zutreffen. Voraussetzung hierfür ist zum Beispiel, dass die Bilanzsummen der Stadt und der verselbständigten Aufgabenbereiche eine bestimmte Bilanzsumme nicht überschreitet oder dass die Bilanzsummen aller verselbständigten Aufgabenbereiche weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Stadt ausmachen.
Für die Gesamtabschlüsse der Jahre 2020 bis 2022 hat der Rat der Stadt Sankt Augustin gemäß § 116a GO NRW die größenabhängige Befreiung von der Aufstellungspflicht beschlossen. In die Prüfung einbezogen wurden die Stadt Sankt Augustin, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Sankt Augustin mbH, die Wasserversorgungsgesellschaft mbH Sankt Augustin und die Stadtwerke Sankt Augustin GmbH.
Sofern eine Gemeinde von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch macht, ist ein Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen.
Die Beteiligungsberichte der Jahre 2020 bis 2022 finden Sie hier:
In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. Die Erklärungspflichtigen sind demnach dazu aufgerufen, in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Erklärung elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen.
Weitere Infos unter www.dstgb.de