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Rathaus und Politik

Stadtfinanzen

Der Haushaltsplan einer Kommune ist Ausdruck der politischen Willensbildung. In ihm ist festgelegt, wofür die Kommune ihr Geld ausgeben möchte bzw. muss und wie die vielfältigen Aufgaben finanziert werden sollen.

Haushalt 2024

 

Der Bürgermeister und die Kämmerin haben dem Rat der Stadt Sankt Augustin in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 zur Beratung vorgelegt. Informationen zum Haushalt 2024 finden Sie hier.

Haushalt 2023

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2023 wurden in der Ratssitzung am 9. Februar 2023 verabschiedet. Die Eckdaten der Haushaltsplanung 2023 finden Sie in dieser Übersicht.

 

Die Haushaltssatzung 2023 finden Sie hier im Bereich Satzungen.

Haushaltsplan 2023

 

Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Stadt Sankt Augustin entsprechend der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NRW) einen Jahresabschluss sowie einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Jahresabschlüsse

 

Der Jahresabschluss stellt das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des jeweiligen Haushaltsjahres der Kernverwaltung dar. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln. Hier finden Sie die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre.

 

Jahresabschluss 2009

Jahresabschluss 2010

Jahresabschluss 2011

Jahresabschluss 2012

Jahresabschluss 2013

Jahresabschluss 2014

Jahresabschluss 2015

Jahresabschluss 2016

Jahresabschluss 2017

Jahresabschluss 2018

Jahresabschluss 2019

Jahresabschluss 2020

Jahresabschluss 2021

Gesamtabschlüsse

 

Nach § 116 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Gesamtabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Ziel ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Sankt Augustin einschließlich ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form als ein „Konzern“ zu vermitteln. Die bisherigen Gesamtabschlüsse der Stadt Sankt Augustin sind nachfolgend aufgeführt:

 

Gesamtabschluss 2010

Gesamtabschluss 2011

Gesamtabschluss 2012

Gesamtabschluss 2013

Gesamtabschluss 2014

Gesamtabschluss 2015

Gesamtabschluss 2016

Gesamtabschluss 2017

Gesamtabschluss 2018

Wissenswertes zur Grundsteuerreform

 

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. Die Erklärungspflichtigen sind demnach dazu aufgerufen, in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Erklärung elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen.

Weiter Infos unter www.dstgb.de