- Sankt Augustin
- /
- Rathaus und Politik
- /
- Veröffentlichungen
- /
- Stadtfinanzen
... Infos aus der Stadtverwaltung
Rathaus und Politik
Der Haushaltsplan einer Kommune ist Ausdruck der politischen Willensbildung. In ihm ist festgelegt, wofür die Kommune ihr Geld ausgeben möchte bzw. muss und wie die vielfältigen Aufgaben finanziert werden sollen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2023 wurden in der Ratssitzung am 9. Februar 2023 verabschiedet. Die Eckdaten der Haushaltsplanung 2023 finden Sie in dieser Übersicht.
Die Haushaltssatzung 2023 finden Sie hier im Bereich Satzungen.
Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Stadt Sankt Augustin entsprechend der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NRW) einen Jahresabschluss sowie einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss stellt das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des jeweiligen Haushaltsjahres der Kernverwaltung dar. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln. Hier finden Sie die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre.
Nach § 116 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Gesamtabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Ziel ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Sankt Augustin einschließlich ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form als ein „Konzern“ zu vermitteln. Die bisherigen Gesamtabschlüsse der Stadt Sankt Augustin sind nachfolgend aufgeführt:
In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. Die Erklärungspflichtigen sind demnach dazu aufgerufen, in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Erklärung elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen.
Weiter Infos unter www.dstgb.de