03 Apr Parkraumregelung im Sankt Augustiner Stadtzentrum ab Mai 2023
Ab Mai 2023 wird das unbegrenzt kostenlose Parken im Sankt Augustiner Stadtzentrum durch eine Parkscheibenregelung ersetzt, die das Parken zu den Geschäftszeiten auf zwei Stunden limitiert. Sowohl das Ziel einer nachhaltigen Mobilität als auch der zunehmende Parkdruck sind der Anlass für die intensiven Beratungen und Beschlüsse in den politischen Gremien, ab Mai 2023 die zum Teil bereits bestehende Parkraumregelung im Zentrum mittels Parkscheibe zu harmonisieren und zu erweitern.
Im gesamten Zentrumsbereich wird dann auf den bestehenden öffentlichen Parkplätzen und den fahrbahnbegleitenden Parkständen entlang der Bonner Straße, Rathausallee, Hubert-Minz-Straße und Grantham Allee von montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr eine Parkscheibenpflicht bestehen. Es darf innerhalb dieser Zeiten maximal für zwei Stunden geparkt werden. Zudem stehen gerade an den Werktagen in den Parkhäusern des Huma-Einkaufszentrums weiterhin ausreichend viele Parkmöglichkeiten für die Kundinnen und Kunden zur Verfügung.
Voraussichtlich wird dadurch der bereits heute sehr hohe Parkdruck in den angrenzenden Wohnquartieren „Europaring“ und „Spichelsfeld/Blumensiedlung“ noch weiter steigen. Um im Sinne der Anwohnenden diesem Effekt entgegenzuwirken, wird voraussichtlich ab November 2023 in diesen Bereichen zusätzlich ein Bewohnerparkvorrecht eingeführt (siehe https://www.sankt-augustin.de/anwohnerparken-im-spichelsfeld-und-europaviertel/).