
07 Feb. Oberverwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren den Bebauungsplan „Wissenschafts- und Gründerpark“ auf dem Butterberg
Antrag des BUND NRW e.V. abgelehnt
Im Wege eines Eilverfahrens hatte der BUND NRW e.V. beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster beantragt, den am 18. April 2024 vom Rat der Stadt Sankt Augustin einstimmig beschlossenen Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug zu setzen. Mit Beschluss vom 6. Februar 2025 hat das Gericht diesen Antrag abgelehnt und damit bestätigt, dass der Bebauungsplan Nr. 112 „Wissenschafts- und Gründerpark“ Teilbereich A nicht gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände hinsichtlich bestimmter Amphibien- und Vogelarten verstößt. Die Stadt hat, so das Oberverwaltungsgericht in der 13-seitigen Entscheidung, gemessen an den rechtlichen Grundlagen „durch Hinzuziehung naturschutzfachlichen Sachverstands das Erforderliche veranlasst, um sich für die Bauleitplanung einen ausreichenden Überblick über den Bestand der im Plangebiet vorhandenen Arten und ihrer Lebensräume zu verschaffen und diesen zu bewerten.“ Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Der Wissenschafts- und Gründerpark am sogenannten „Butterberg“ unweit des Kreisverkehrs am Freibad umfasst eine Gesamtfläche von etwa 62.000 Quadratmetern. Eine Teilfläche ist für das DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) vorgesehen, um die bereits in Sankt Augustin angesiedelten Institute zu erweitern und dauerhaft zu beheimaten. Weitere Flächen sind vorgesehen für die Ansiedlung innovativer Unternehmen, z.B. aus dem IT-Bereich, die von einer engen Verknüpfung mit den DLR-Instituten und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg profitieren.
„Der Wissenschafts- und Gründerpark mit der Ansiedlung des DLR und den Flächen für weitere innovative Unternehmen ist ein herausragender Meilenstein in der Entwicklung unserer Stadt. Ich bin froh, dass das Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Artenschutzuntersuchungen und Artenschutzmaßnahmen für den Bebauungsplan bestätigt hat. Damit kann das DLR nun zeitnah einen Bauantrag stellen. Die Entscheidung ist nach den teils öffentlich geäußerten Vorwürfen zu artenschutzrechtlichen Fragen auch eine Bestätigung, dass die Stadtverwaltung rund um den Technischen Beigeordneten Rainer Gleß und sein Team das Planverfahren mit dem notwendigen Sachverstand und der erforderlichen Gründlichkeit zu einem erfolgreichen Abschluss geführt hat. Es ist uns gelungen, die für die Entwicklung der Stadt wichtige Bebauung mit den Belangen des Artenschutzes in Einklang zu bringen“, freut sich Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf. Der Technische Beigeordnete Rainer Gleß ergänzt: „Schon seit vielen Jahren ist durch die Verankerung im Flächennutzungsplan sowie im Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2006 festgelegt, dass die Flächen einer Bebauung zugeführt werden sollen. Das Gericht hat bestätigt, dass wir dem Artenschutz im Rahmen des Planverfahrens hinreichend Rechnung getragen haben. In dieser Weise werden wir selbstverständlich auch das Baugenehmigungsverfahren durchführen sowie die Bauarbeiten sehr eng begleiten und dem Artenschutz den gebotenen Raum geben.“
Mit dem Bebauungsplan sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wissenschafts- und Gründerpark geschaffen. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedenste Gutachten, wie ein Verkehrsgutachten, ein Schallgutachten, ein Versickerungsgutachten, ein Wasserwirtschaftliches Konzept, ein Klimagutachten, ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine Artenschutzprüfung Stufe I und später auch eine Artenschutzprüfung Stufe II nach den Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz erstellt. Im Vorfeld des Ratsbeschlusses zum Bebauungsplan wurden ein ganzes Jahr lang die planungsrelevanten Arten – also solche, die selten sind oder am Butterberg besonders gefährdet – in den zu bebauenden Flächen sowie in einem großen Radius um den zu bebauenden Bereich herum von Fachgutachtern untersucht.
Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurden sogenannte „Vorgezogene Artenschutzmaßnahmen“ für die von der Entwicklung betroffenen Arten geplant. Die Maßnahmen dienen als Ersatzlebensräume für verschiedene in Sträuchern und in der Feldflur lebenden Vogelarten. Für Amphibien und Reptilien sind ebenfalls Ersatzstrukturen vorgesehen. Im Einzelnen entstehen schon seit Oktober 2023 Blühflächen mit heimischen, samentragenden Pflanzenarten, Ackerbrachen und Extensiväcker mit Ernteverzicht und Gebüschstreifen zugunsten der Feldvögel. Temporär wasserführende Teiche und Mulden sowie Stein-, Totholzhaufen und Sandschüttungen sind zusätzliche Angebote für Amphibien wie die Kreuzkröte. Die Artenschutzmaßnahmen umfassen im B-Plangebiet sowie im unmittelbaren Umfeld insgesamt eine Fläche von rund 30.000 Quadratmetern, davon alleine rund 3.600 Quadratmeter mit Gehölzpflanzungen.