Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Alle Kinder und Jugendlichen sollen die Möglichkeiten bekommen, um gut aufzuwachsen. Familien, die ein niedriges Einkommen haben, können Geld über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

Somit können Kinder und Jugendlichen dieser Familien an Bildungs-Angeboten in Schule, Kultur und Freizeit teilnehmen. Zum Beispiel an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung, Nachhilfeunterricht, Ausflüge oder Musikschule.

Ansprechbehörde sind in der Regel die Jobcenter. Für den Personenkreis, der einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, ist z. B. das Sozialamt zuständig.

Das „Bildungs- und Teilhabepaket“ besteht aus sechs Komponenten
• Teilnahmen an Ausflügen und Klassenfahrten
• Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
• Schülerbeförderung,
• schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
• Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
• Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
(z. B. Sportvereine, Museumsbesuche).

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.familienportal.nrw/de/bildungs-und-teilhabepaket.