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... der Stadt Sankt Augustin
Musikschule
Unser Fragenkatalog soll Ihnen dabei helfen, die wichtigsten Informationen zur Musikschule und dem Angebot zu erhalten. Sollten Sie noch weiteren Informationsbedarf haben, zögern Sie nicht und melden sich bei der Musikschule, Tel.: 02241 243-343 oder -344 oder per E-Mail an musikschule@sankt-augustin.de.
Gibt es Schnupperstunden?
Grundsätzlich besteht keine Möglichkeit eine Schnupperstunde in Anspruch zu nehmen. Dieses gilt auch für den Ballettunterricht. Nutzen Sie bitte für das Kennenlernen eines Instrumentes bzw. des Ballettunterrichtes die Probezeit. Ferner findet einmal im Jahr unser Tag der offenen Tür statt.
Gibt es eine Probezeit?
In allen Bereichen gelten die ersten drei Monate als Probezeit. In dieser Zeit kann zum Ende eines Monats gekündigt werden. Weitere Details finden Sie in der Schulordnung.
Welche Kündigungstermine gibt es?
Der Vertrag kann grundsätzlich zum 31. Juli sowie zum 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss jedoch jeweils 2 Monate vorher, also am 31. Mai bzw. am 31. Oktober des Jahres, der Musikschule schriftlich vorliegen. Hierfür können Sie die online-Abmeldung oder das Abmeldeformular nutzen.
Mietinstrumente können monatlich gekündigt werden.
Kann ich mir meine Musikschullehrkraft aussuchen?
Sofern Sie von einer bestimmten Lehrkraft unterrichtet werden möchten, vermerken Sie dieses bitte in der online-Anmeldung oder auf dem Anmeldeformular. Wir versuchen Ihrem Wunsch zu entsprechen.
Wird der Unterricht auch in den einzelnen Stadtteilen oder Schulen erteilt?
Die Musikschule kooperiert mit vielen Schulen im Stadtgebiet, so dass auch teilweise vor Ort Musikschulunterricht durchgeführt wird.
Gibt es Theorieunterricht?
Ja, wir bieten Theorieunterricht als Ergänzungsfach sowie als Bestandteil der studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) an.
Wie kann ich an Ensembles teilnehmen?
Wenn Sie Musikschülerin oder Musikschüler bei uns sind, können Sie sich nach Rücksprache mit Ihrer Lehrkraft für die jeweiligen Ensembles anmelden. Die Teilnahme ist für Sie dann kostenlos. Benutzen Sie hierfür bitte die online-Anmeldung oder das Anmeldeformular. Externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer zahlen eine Ensemblegebühr und können nach Rücksprache mit der Lehrkraft, die das Ensemble leitet, teilnehmen. Weitere Details finden Sie in der Gebührensatzung.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Eine Übersicht über das Unterrichtsangebot gibt es hier.
Wann findet der Musikschulunterricht statt?
Der Musikschulunterricht findet im Regelfall montags bis freitags in der Zeit von mittags bis abends statt. Teilweise wird auch vormittags Unterricht erteilt. Das Instrumentenkarussell (IKARUS) findet samstags vormittags statt.
Findet während der Schulferien Musikschulunterricht statt?
Nein, während der Ferien der allgemeinbildenden Schulen ist auch die Musikschule geschlossen.
Findet Musikschulunterricht an den Brückentagen der allgemeinbildenden Schulen statt?
Ja, an diesen Tagen findet der Unterricht wie gewohnt statt.
Wo finde ich Anmeldeformular, Gebührensatzung, Schulordnung?
Sie erhalten die Informationen hier oder bei uns in der Musikschule.
Wo muss ich die Anmeldung abgeben?
Sie können die Anmeldung direkt in der Musikschule (Raum 252) abgeben oder die Anmeldung in den Briefkasten vor dem Büro einwerfen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit die online-Anmeldung zu nutzen.
Des Weiteren können Sie die Anmeldung per E-Mail an musikschule@sankt-augustin.de oder per Post an die Musikschule der Stadt Sankt Augustin, Markt 1, 53757 Sankt Augustin, senden.
Benötige ich für die Teilnahme am Musikschulunterricht ein eigenes Instrument?
Ja, für eine erfolgreiche Teilnahme am Musikschulunterricht ist es notwendig, das Erlernte zwischen den Unterrichtseinheiten zu wiederholen und zu vertiefen. In der Musikalischen Früherziehung sind keine eigenen Instrumente erforderlich.
Besteht die Möglichkeit, sich Instrumente auszuleihen oder anzumieten?
Ja, es steht eine begrenzte Zahl von Mietinstrumenten an der Musikschule zur Verfügung. Es gibt auch die Möglichkeit, Instrumente über einen externen Dienstleister zu bekommen. Die Lehrkraft berät über die Möglichkeiten ein Instrument zu mieten oder zu erwerben. Schlagzeug, Klavier und Geigen sind Instrumente, die nicht von der Musikschule gemietet werden können.
Zu welchen Bedingungen leihe ich ein Instrument von der Musikschule?
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen der Musikschulverwaltung oder direkt an die Lehrkraft. Diese sucht das passende Instrument heraus. Nach dem Ausfüllen eines Benutzerscheines erhalten Sie das Mietinstrument. Die anfallenden Mietgebühren werden mit auf dem Gebührenbescheid für den Musikschulunterricht aufgeführt. Mietinstrumente können Sie zum Monatsende zurückgegeben.
Sind die Mietinstrumente der Musikschule versichert?
Nein, für Beschädigungen auf Grund von unsachgemäßem Gebrauch und Verlust der Instrumente haftet die Person, die das Instrument mietet. Eventuell übernimmt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder der Mieterin entstandene Schäden. Verschleißteile, wie z. B. Saiten, müssen von den Mietenden selbst übernommen werden.
Was kostet der Musikschulunterricht?
Die Kosten für den Musikschulunterricht sind abhängig vom Alter, von der Art des Unterrichts (Klavier- oder anderer Instrumentalunterricht, Tanz oder Gesang), der Größe der Unterrichtsgruppe (Einzel-, Partner- sowie verschieden großer Gruppenunterricht) und der Häufigkeit bzw. Länge des Unterrichts. Weitere Details finden Sie in der Gebührensatzung.
Wie hoch ist die Miete für ein Instrument?
Die Mietgebühren sind abhängig vom Neuwert/Anschaffungswert des Instrumentes und werden monatlich berechnet. Weitere Details finden Sie in der Gebührensatzung. Mietgebühren sind von Ermäßigungen ausgeschlossen.
Wann gibt es Ermäßigungen?
Details hierzu finden Sie in der Gebührensatzung.
Gibt es einen Rabatt, wenn ich mehrere Instrumente lernen möchte?
Nein, sofern Sie bereits ein Unterrichtsfach in der Musikschule belegen, ist für Sie aber die Teilnahme an Ensembles, Ergänzungsfächern und Chören der Musikschule kostenfrei.