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Kultur und Freizeit
Die Stadt Sankt Augustin setzt mit dem neuen Kulturscheck ein deutliches Zeichen für kulturelle Vielfalt und bürgerschaftliches Engagement. Ziel der neuen Förderung ist es, kulturelle Veranstaltungen in den Bereichen Theater, Kleinkunst, Musik und Literatur zu ermöglichen, die ohne finanzielle Unterstützung nicht realisiert werden könnten.
Nähere Informationen finden Sie nachfolgend in den FAQs.
Kontakt
Simone Brümmer
Fachdienst Sport und Kultur
Tel.: 02241 243-233
simone.bruemmer@sankt-augustin.de
Der Kulturscheck soll dazu beitragen, neue kulturelle Veranstaltungen in Sankt Augustin zu etablieren und bestehende Formate einmalig zu fördern. Gefördert werden Projekte, die durch die Unterstützung einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden und dadurch ihren potenziellen Besucherkreis nachhaltig erweitern.
Antragsberechtigt sind:
• Sankt Augustiner Vereine
• Bürgerinnen und Bürger oder Gruppierungen, die als Veranstaltende auftreten
• Professionell künstlerisch arbeitende Gruppen oder Einzelpersonen mit beruflicher oder persönlicher Verbindung zu Sankt Augustin
Gefördert werden:
• Einzelveranstaltungen
• Veranstaltungsreihen
• Bis zu 50% der Veranstaltungskosten, maximal 1000€ bzw. höchstens die im Kosten- und Finanzierungsplan nicht durch Erträge gedeckten Kosten.
• Erträge umfassen Eintrittsgelder, Spendenboxen, Saalspenden o.ä.
• Eine Förderung ist nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich.
• Antragstellung vor der Veranstaltung.
• Spätestens bis zum 30. September des Vorjahres.
• Eigenleistung und Eigenanteile müssen dargestellt werden.
• Sollten nach der regulären Frist noch Mittel verfügbar sein, kann auch unterjährig eine Förderung beantragt werden (Windhundprinzip)
• Für das Kalenderjahr 2025 und 2026 können noch Anträge gestellt werden.
• Die Förderung ist ausschließlich für die beantragte Veranstaltung zu verwenden.
• Auf die Unterstützung durch die Stadt Sankt Augustin ist in allen Veröffentlichungen und während der Veranstaltung hinzuweisen.
• Die Förderung durch die Stadt Sankt Augustin befreit nicht von der Einholung behördlicher Genehmigungen und der Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die jeweilige Veranstaltung.
• Bei der Verwendung der Fördermittel sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit stets zu beachten.
• Innerhalb von zwei Wochen nach Durchführung der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
• Dieser kann bestehen aus:
o Pressemitteilung
o Plakaten oder Einladungen
o Presseberichten oder anderen Nachweisen über die Durchführung der Veranstaltung
• Verpflichtend beizufügen sind:
o Belege für die Ausgaben.
o Erträge sind offenzulegen.
o Die Förderung wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.