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19 Dez. Informationen des Wahlamtes der Stadt Sankt Augustin
Aufgrund der voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindenden, vorgezogenen Bundestagswahl gibt das Wahlamt der Stadt Sankt Augustin bereits jetzt einige Informationen zur Möglichkeit der Briefwahl.
Das Briefwahlbüro der Stadt Sankt Augustin wird Anfang Februar im Technischen Rathaus (An der Post 19, 53757 Sankt Augustin) öffnen. Alle Wahlberechtigten erhalten voraussichtlich Ende Januar ihre Wahlbenachrichtigung, die dieses Jahr aufgrund der Barrierefreiheit erstmalig in Form eines Briefes und nicht im Kartenformat versendet wird.
Die Briefwahlunterlagen können dann über die Internetseite der Stadt Sankt Augustin, über einen formlosen Antrag per Mail (wahlscheinantrag@sankt-augustin.de) oder per Post unter den Angaben des vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der Anschrift des Hauptwohnsitzes in Sankt Augustin und der Anschrift, an die die Wahlunterlagen gesendet werden sollen, beantragt werden. Briefwahlunterlagen können Sie auch mit dem Online-Wahlscheinantrag beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können erst nach Zulassung der Wahlvorschläge und dem anschließenden Druck der Stimmzettel versendet werden. Dies wird voraussichtlich erst ab dem 8. Februar 2025 möglich sein.
Informationen für Auslandsdeutsche, die sich in das Wählerverzeichnis der Stadt Sankt Augustin eintragen lassen möchten, gibt es unter www.bundeswahlleiterin.de. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zu richten an Stadt Sankt Augustin, Wahlbüro, Markt 1, 53757 Sankt Augustin oder an wahlen@sankt-augustin.de
Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auch hier.