Schönheit in der Fuge: Milchkraut wächst zwischen Mauer und Bordstein.

Hacken statt Spritzen! – Bewuchs auf befestigten Flächen am besten mechanisch bekämpfen

Ob Wegerich, Löwenzahn oder Sternmoos: In den Pflasterfugen am Hauszugang, in der Garagenzufahrt oder auf der Terrasse blüht es wie im Garten – häufig zum Leidwesen der Eigentümer. Das feuchte Frühjahr begünstigt das Pflanzenwachstum auch an Extremstandorten wie den Spalten und Fugen der befestigten Wege.

Wenn der optische Eindruck unordentlich ist, rückt manch einer den jungen Pflänzchen mit Chemie zu Leibe. „Was viele immer noch nicht wissen: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahren oder ähnliches ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten“, so der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Schönheit in der Fuge: Milchkraut wächst zwischen Mauer und Bordstein.

Schönheit in der Fuge: Milchkraut wächst zwischen Mauer und Bordstein.

Besonders wichtig zu wissen ist, dass dieses grundsätzliche Verbot auch für Hausmittel wie zum Beispiel Essigreiniger oder Lösungen aus Streu- oder Tafelsalz gilt. In dem Augenblick, in dem diese Hausmittel zur Vernichtung der unerwünschten Beikräuter eingesetzt werden, sind sie Pflanzenschutzmittel. Auch hier droht bei ungenehmigtem Einsatz ein Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf Flächen erlaubt, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Darauf macht der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer aufmerksam. Grund des Verbotes ist, dass die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann und die über die Kanalisation entwässert werden. Auch ein biologischer Abbau im Boden ist auf diesen Flächen nicht möglich. Wird also beispielsweise auf einem Gehweg oder einer Garageneinfahrt mit Plattenbelag ein Herbizid aufgebracht, noch dazu mit einer Gießkanne, kann das Mittel in die Kanalisation gelangen und den Wasserwerken große Probleme bereiten.

„Im Interesse des Trinkwasser- und Umweltschutzes geht man gegen unerwünschten Bewuchs nur mit mechanischen Methoden wie Hacken oder Kratzen vor. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel – und hält den Bewuchs zudem langfristiger fern“, empfiehlt Birgit Dannefelser vom städtischen Büro für Natur- und Umweltschutz. Fugenkratzer sind hierbei ebenso erlaubt wie Drahtbesen oder auch heißes Wasser. Beim Einsatz von thermischen Methoden mit Abflammgeräten ist sehr große Umsicht gefragt. Nicht selten wurden dadurch schon Hecken- oder Zaunbrände ausgelöst.

Von dem Herbizidverbot profitieren letztlich auch alle für das Ökosystem wichtigen Kleinlebewesen und die vierbeinigen Kulturfolger in unserem Stadtgebiet – wie Igel, Haselmaus, Gartenschläfer & Co. Wer sich die Mühe macht und die kleinen Gewächse in der Pflasterritze näher betrachtet, wird so manche „Schönheit in der Fuge“ entdecken. Nähere Informationen auch unter www.pflanzenschutzdienst.de.