Drei Fahrradfahrende auf der Straße

„Geisterradler gefährden sich und andere!“

Hinweise der Stadt Sankt Augustin und der Polizei zum regelkonformen Radfahren

Mit dem Frühling ist auch die Saison der Radfahrenden gestartet, nicht nur im Bereich der Erholungsradwege, z.B. entlang der Sieg. Viele radeln auch über die fahrbahnbegleitenden Radwege durch das Stadtgebiet. Leider werden nicht immer die gültigen Verkehrsregeln beachtet.

Grundsätzlich ist die Fahrbahn zu nutzen. Radwege dürfen oder müssen benutzt werden, wenn dies durch Verkehrszeichen in Fahrtrichtung rechts- oder auch linksseitig erlaubt oder angeordnet ist. Oftmals werden mit dem Fahrrad aber auch Rad-/Gehwege auf der linken Fahrbahnseite, wo dies nicht erlaubt ist. Besonders an Einmündungen und Grundstückzufahren kommt es schnell zu Unfällen, weil Autofahrer nicht mit Radfahrenden aus der falschen Richtung rechnen. Zudem sind Einrichtungsradwege nicht breit genug für den Gegenverkehr, so dass es auch immer wieder gefährliche Begegnungen mit Fußgängern oder Radfahrenden gibt, die einen Radweg regelkonform benutzen.

Die örtliche Unfallkommission befasst sich regelmäßig mit Örtlichkeiten, an denen unter anderem regelwidriges Verhalten zu Verkehrsunfällen führt. Verletzt werden bei solchen Verkehrsunfällen regelmäßig Radfahrende. Selbst ein „kleiner Unfall“ kann für Radfahrende mit erheblichen Folgen einhergehen.

Die Verkehrsbehörde der Stadt Sankt Augustin und die Polizei weisen daher ausdrücklich auf die Regelungen der Straßenverkehrsordnung hin – zum Eigenschutz und zum Schutz der Mitmenschen.

Unfallkommission
Die Unfallkommission besteht aus Vertretern verschiedener Fachbehörden (Straßenverkehrsamt, Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Straßenbaulastträger). Sie tritt bei sogenannten Unfallhäufungsstellen bzw. Unfallhäufungslinien, mit wiederholt zu verzeichnenden Verkehrsunfällen, zusammen, analysiert das Unfallgeschehen und entwickelt anwendbare Maßnahmen, um die Möglichkeit weiterer Verkehrsunfälle an diesen Örtlichkeiten zu verringern.