
26 Nov. Freischnitt an Lärmschutzwänden für anstehende Bauwerksprüfungen
Von Ende November 2025 bis Ende Februar 2026 werden die städtischen Lärmschutzwände im Stadtgebiet von einer durch die Stadt beauftragen Firma freigeschnitten. Dabei werden in erster Linie Strauchwerk und Rankpflanzen entfernt. Diese Maßnahme ist für die anschließende Prüfung des Bauwerks notwendig. Die Arbeiten finden vor und hinter der jeweiligen Lärmschutzwand statt. Die Anwohnerinnen und Anwohner der angrenzenden Grundstücke wurden über das Vorhaben informiert.
Die Bauwerksprüfung ist eine pflichtige Aufgabe, die in der Verantwortung es Baulastträgers oder Eigentümers (hier der Stadt Sankt Augustin) liegt, um die Verkehrssicherheit der Lärmschutzwände zu gewährleisten. Die Prüfung dient dazu, den baulichen Zustand zu beurteilen und Schäden, wie Risse, Verformungen oder Korrosion zu erkennen.
Da das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Rodungsarbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern zum Schutz der Brut- und Setzzeit von Tieren in der Zeit vom 1. März bis 30. September verbietet, werden die Arbeiten bis Ende Februar 2026 durchgeführt.