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Familie und Soziales

Wohnen und Unterbringung

Unterkünfte der Stadt Sankt Augustin

 

Die Stadt Sankt Augustin stellt für zugewiesene geflüchtete Menschen mehrere Sammelunterkünfte in verschiedenen Stadtteilen zur Verfügung. Zum Bezug von öffentlich gefördertem Wohnraum ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Dieser kann nach positivem Abschluss des Asylverfahrens bei der Stadt Sankt Augustin beantragt werden.

Zentrale Unterkunft des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In den ersten Monaten ihres Ankommens in Deutschland leben geflüchtete Personen in Landesunterkünften. Diese werden in Nordrhein-Westfalen Zentrale Unterkünfte ZUE genannt. Dort leben Geflüchtete bis zur Zuweisung vom Bundesamt für Migration und Geflüchtete in eine Kommune. Familien mit minderjährigen Kindern sollen nicht länger als sechs Monate in den Zentralen Unterkünften leben. Bei allen anderen Personen kann der Verbleib bis zu 24 Monate ausgeweitet werden.

Kontakt

 

Jörg Lindlar
Tel.: 02241/243-485
Joerg.Lindlar@sankt-augustin.de

Unterbringung von Flüchtlingen

Warum und wie bringt die Stadt Sankt Augustin Flüchtlinge unter? Auf diese und weitere Fragen finden Sie hier Antworten.

 

Warum muss die Stadt Sankt Augustin Flüchtlinge unterbringen?

 

Die kommunale Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen ergibt sich aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Hiernach muss die Stadt Sankt Augustin 0,29 Prozent der Flüchtlinge, die auf Nordrhein-Westfalen entfallen aufnehmen, bis deren Asylantragsverfahren abgeschlossen sind. Darüber hinaus besteht eine Aufnahmeverpflichtung nach der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung, wonach die Flüchtlinge deren Asylanträge anerkannt wurden auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verteilt werden.

 

Asylbewerber, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, die aber aus unterschiedlichen Gründen noch nicht ausreisen konnten, wohnen weiterhin in den städtischen Übergangswohnheimen.

 

Darüber hinaus leben in den städtischen Übergangswohnheimen Obdachlose Personen und Flüchtlinge, deren Asylantrag anerkannt ist, die jedoch auf dem freien Wohnungsmarkt noch keine eigene Wohnung finden konnten. Lebten im Herbst 2017 noch etwa 490 Personen in den Übergangswohnheimen, so sind es Mitte 2018 noch etwa 370 Personen.

 

Wie werden in Sankt Augustin Flüchtlinge untergebracht?

 

Flüchtlinge werden in der Regel in den städtischen Übergangswohnheimen untergebracht. Je nach Größe der Einrichtung finden dort bis zu 150 Personen Platz.

 

Werden die Plätze in den Unterkünften immer komplett belegt?

 

Nein. In der Regel können nur rund 80 Prozent der verfügbaren Plätze belegt werden. Das Unterbringungskonzept der Stadt sieht vor, Familien alleine in Zimmern unterzubringen. Restplätze können dann eventuell nicht belegt werden. Auch wird versucht, Rücksicht auf besondere Umstände wie Schwangerschaft, schwer traumatisierte Menschen und ähnliches zu nehmen und ihnen Rückzugsmöglichkeiten zu geben. Die Erfahrung zeigt, dass dieses Belegungssystem sich positiv auf das Zusammenleben in der Einrichtung und mit den Nachbarn auswirkt. Bei unerwartet hohen Zuweisungszahlen verfügt die Stadt damit außerdem notfalls über einen Puffer bis weitere Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Wer trägt die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge?

 

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterbringung der Flüchtlinge entstehen, wie Neubau und Umbau von Unterkünften, Mieten, Einrichtung, Betreuung der Objekte und vor allem der Menschen, Leistungen nach dem AsylbLG trägt die Stadt Sankt Augustin. Bund und Land beteiligen sich mit festgelegten Zuweisungen an den Kosten. Hierbei handelt es sich um Pauschalen. Diese Summe deckt derzeit nicht alle Kosten der Unterbringung ab.

 

Welche weiteren Flüchtlingsunterkünfte gibt es in Sankt Augustin?

 

Neben den Kommunalen Unterbringungseinrichtungen gibt es in Sankt Augustin in der ehemaligen Medienzentrale der Bundeswehr eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE), in der bis zu 600 Menschen vorübergehend untergebracht werden können. Die Flüchtlinge, welche in der ZUE untergebracht sind, sollen nach vier bis sechs Wochen von der Bezirksregierung Arnsberg auf die Kommunen in NRW verteilt werden und nicht länger in Sankt Augustin bleiben.

 

Wie sind die bisherigen Erfahrungen der Stadt in größeren Gemeinschaftsunterkünften? Gibt es häufig Streit?

 

Bislang gibt es wenig Streitigkeiten oder Reibereien in den Unterkünften. Natürlich gibt es dort, wo so viele Menschen auf engem Raum leben auch einmal Konflikte. Aber häufig gibt es andere Flüchtlinge, die deeskalieren. Auch die Hausmeister und die Sozialarbeiter greifen ein, um zu schlichten. Größere Auseinandersetzungen hat es bislang nicht gegeben.

 

Wenn doch einmal ein Streit zu eskalieren droht?

 

Sollte eine Auseinandersetzung nicht geschlichtet werden können, wird die Polizei eingreifen, wie sie das üblicherweise auch in vergleichbaren Fällen mit anderen Sankt Augustiner Bürgern tun würde.

 

Muss man sich wegen der Flüchtlinge Sorgen um die Sicherheit in der Stadt machen?

 

Nein, dies zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit. Die Einsatzlage und auch die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften sind bislang unauffällig.

 

Die Polizei Sankt Augustin ist in die Flüchtlingsunterbringung eng eingebunden und hat durch die Bezirksbeamten persönlichen Kontakt sowohl zur Landeseinrichtung als auch zu den kommunalen Einrichtungen.