Kirschblüte in Menden

... Ihre familienfreundliche Stadt

Familie und Soziales

Schule

Die Schulpflicht besteht für alle zugewanderten Kinder, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Dies gilt nicht für Kinder, die vorübergehend in Zentralen Unterbringungseinrichtungen oder Notunterkünften des Landes leben. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht.

Besonderheiten bei zugewanderten Kindern.

 

Alle Kinder und Jugendliche werden im Schulsystem als Seiteneinsteiger in den Regelklassen geschult und erhalten zusätzlich Deutschförderung in kleinen Gruppen. Eine Übersicht über alle Schulen in Sankt Augustin gibt Ihnen einen ersten Überblick…