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Familie und Soziales
Die Schulpflicht besteht für alle zugewanderten Kinder, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht.
Besonderheiten bei zugewanderten Kindern
Kinder im Grundschulalter, sechs bis zehn Jahre alt, können sich eine Grundschule in Wohnortnähe suchen und sich dort anmelden. Sie werden im Schulsystem als Seiteneinsteiger in den Regelklassen beschult und erhalten zusätzlich Deutschförderung in kleinen Gruppen.
In der Regel besucht ein Kind ab 10 Jahren eine weiterführende Schule. Für Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse werden Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) angeboten. Hier werden Deutschkenntnisse vermittelt. Sobald ausreichend Deutschkenntnisse erworben wurden, können Schülerinnen und Schüler in Regelklassen einmünden. In Sankt Augustin werden am Rhein-Sieg-Gymnasium und an der Gemeinschaftshauptschule in Niederpleis Internationale Vorbereitungsklassen angeboten. Ab 16 Jahre wird der Schulbesuch über das Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises geregelt. Junge Erwachsene können im Alter von 16 bis 18 Jahre Berufskollegs im Rhein-Sieg-Kreis besuchen. Auch hier gibt es internationale Klassen zum Erwerb der deutschen Sprache.
Eine Übersicht über alle Schulen in Sankt Augustin gibt Ihnen einen ersten Überblick.