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... IN IHRER FAMILIENFREUNDLICHEN STADT
Familie & Soziales
Für die Unterstützung von ukrainischen Geflüchteten werden ehrenamtliche Spontanhelfer*innen und Sprachmittler*innen gesucht! Das Kriegsgeschehen in der Ukraine führt zur massiven humanitären Katastrophe und vertreibt Menschen aus ihrer Heimat. Die Stadt Sankt Augustin bittet daher die Einwohner*innen, sich als Spontanhelfer*in und als Sprachmittler*in zu registrieren, um im Bedarfsfall spontan Unterstützung zu vermitteln. Erfreulicherweise wurden aus der Bevölkerung bereits einige Unterbringungsmöglichkeiten angeboten.
Allgemeine Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben wir im folgender Infomappe zusammengestellt.
Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in ukrainischer Sprache
Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in russischer Sprache
Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in deutscher Sprache
Eine ukrainische Übersetzung folgt.
Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits im Rahmen einer selbstorganisierten Unterkunft z.B. bei Freunden/Verwandten in den Kommunen aufhalten, sollen zunächst in den Kommunen verbleiben.
Schutzsuchende Personen aus der Ukraine, die keine Möglichkeit haben, sich in einer selbstorganisierten Unterkunft aufzuhalten, sollen sich als schutzsuchend in der Landeserstaufnahme (LEA) Bochum melden und dort registrieren lassen. Im Anschluss werden sie in einer Landesaufnahmeeinrichtung untergebracht.
Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW
Tel.: 02931 82-6600
E-Mail: lea.asyl@bra.nrw.de
Gersteinring 50
44791 Bochum
Die Stadtverwaltung bereitet sich intensiv auf verschiedene Szenarien vor. Besonders die Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen wird vorbereitet. Wie viele Menschen kommen werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Allerdings können in den städtischen Unterbringungseinrichtungen mehrere Hundert Menschen untergebracht werden. Viele erforderliche Gegenstände (z. B. Betten) stehen für die Unterbringung zur Verfügung – ergänzende Beschaffungen werden schon organisiert. Um sich auf den dynamischen Verlauf bestmöglich vorzubereiten, wurde ein Krisenstab aufgestellt. Die strategische Leitung übernimmt der Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf und der Erste Beigeordnete Ali Doğan ist als operativer Leiter eingesetzt. Somit werden die Anstrengungen der Stadtverwaltung effektiv gesteuert.
Für die Unterstützung von ukrainischen Geflüchteten werden ehrenamtliche Spontanhelfer*innen und Sprachmittler*innen gesucht. Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Bereitschaft melden.
Es werden insbesondere Dolmetschertätigkeiten und Unterstützung in der Kontaktaufnahme benötigt. Sofern ein Bedarfsfall eintritt, meldet sich ein*e Mitarbeiter*in der Stadt bei Ihnen. Interessierte können sich bei Fragen an die Ehrenamtskoordination bei der Stadt Sankt Augustin wenden:
Lisa Heinbach
Rathaus Sankt Augustin, Markt 1, 53757 Sankt Augustin,
Tel.: 02241/243-540
lisa.heinbach@sankt-augustin.de
Sollten Sie eine Unterbringungsmöglichkeit benötigen, können Sie sich an den Fachdienst Wohnen wenden.
Jörg Lindlar
Tel.: 02241/243-485
E-Mail: j.lindlar@sankt-augustin.de
Die städtische Migranten- und Flüchtlingsberatung bietet Beratung und Unterstützung an:
Iris Adams
Rathaus Sankt Augustin, Markt 1, 53757 Sankt Augustin,
Tel.: 02241/243-542
Iris.Adams@sankt-augustin.de
Weitere Beratungsangebote von anderen Anbietern und Trägern:
Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Tel.: 02241/1209-316
Mobil: 0152/22845566
maya.pfitzenmaier@caritas-rheinsieg.de
Flüchtlingsberatung
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Tel.: 02241/1209-672
Mobil: 0152/22845461
daniel.froembgen@caritas-rheinsieg.de
Diakonie Beratung für Geflüchtete im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis
Ringstraße 2, 53721 Siegburg
Tel.: 02241/2521533 und 02241/2521534
fluechtlingsberatung@diakonie-sieg-rhein.de
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis
Ringstraße 2, 53721 Siegburg
Tel.: 02241/2521537
migrationsberatung@diakonie-sieg-rhein.de
Kurdische Gemeinschaft Siegburg
oezkan@kurdische-gemeinschaft.de
Kurdische Gemeinschaft Rhein-Sieg /Bonn e.V.
Lindenstraße 58, 53721 Siegburg
Tel.: 02241/169 18 61
Mobil: 0177/3379442
mbe@kurdische-gemeinschaft.de
Seit längerem dürfen ukrainische Staatsangehörige für Besuchsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen visumfrei nach Deutschland einreisen. Benötigt wird in der Regel ein biometrischer Pass.
Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises kümmert sich um die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von allen ausländischen Staatsangehörigen. Entsprechend wird das Ausländeramt des RSK die ukrainischen Staatsangehörigen unterstützen.
Informationen über Regelungen zum Aufenthalt für ukrainische Staatsangehörige finden Sie auf der Webseite des Rhein-Sieg-Kreises. Dort finden Sie auch die notwendigen Kontaktdaten bei Fragen zur Antragstellung.
Eine Regelung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird in Kürze von der EU erwartet.
Unterstützung für bedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist für bedürftige Kriegsflüchtlinge ohne bürokratische Barrieren möglich. Die Vorlage eines persönlichen Ausweisdokumentes ist zur Zeit ausreichend. Aufgrund der aktuellen Vorgaben können alle Menschen aus dem Kriegsgebiet, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geltend machen.
Für eine erste Kontaktaufnahme bei der Stadt Sankt Augustin ist zur Zeit lediglich die Vorlage der persönlichen Ausweisdokumente erforderlich.
Zur Abklärung möglicher Leistungsansprüche nach dem AsylbLG stehen Ihnen als unmittelbare Ansprechpartner folgende Kollegen zur Verfügung:
Herr Herm Tel.: 02241/243-327, E-Mail: herm@sankt-augustin.de
Herr Lefherz Tel.: 02241/243-477, E-Mail: udo.lefherz@sankt-augustin.de
Hier finden Sie die Übersetzung dieser Pressemitteilung in ukrainische Sprache.
Hier finden Sie die Übersetzung dieser Pressemitteilung in russische Sprache.
Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und nun in Sankt Augustin leben, müssen sich beim Bürgerservice der Stadt Sankt Augustin anmelden. Eine solche Anmeldung ist z.B. erforderlich für den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Grundsätzlich werden Termine beim Bürgerservice hier vergeben.
Zusätzlich besteht für die Anmeldung der Geflüchteten auch die Möglichkeit ohne Termin jeweils am Dienstag, am 29. März, am 5. April und am 12. April jeweils im Zeitraum von 14 bis 16 Uhr zum Rathaus der Stadt Sankt Augustin zu kommen. Es wird jeweils mindestens eine Person als Sprachmittler*in zur Verfügung stehen. Wir bitten um Verständnis, dass Wartezeiten entstehen werden und jeweils nur eine begrenzte Personenzahl berücksichtigt werden kann.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu der Anmeldung mit:
Nähere Infos finden sie hier, zum Beispiel den Vordruck einer Wohnungsgeberbestätigung.
Wenn Sie den Menschen in der Ukraine mit einer Spende helfen möchten, können Sie das Spendenkonto der Steyler Missionare nutzen.
Steyler Missionare e.V.
IBAN: DE 80 3862 1500 0060 0103 05
Sie unterstützen damit eine gemeinsame Aktion der Ev. und Kath. Kirchengemeinden in Sankt Augustin, der Steyler Missionare und der Stadt Sankt Augustin. Nicht in Sankt Augustin benötigte Spendengelder werden für einen caritativen Zweck in der Ukraine verwendet.
Für Spendenbeträge ab einem Wert von 300,00 € können Spendenquittungen ausgestellt werden. Wir bitten um Verständnis, dass dies jedoch erst gegen Jahresende erfolgen kann.
Hilfe für die Ukraine (weitere Beispiele):
Die beiden Bündnisse “Aktion Deutschland Hilft” und “Bündnis Entwicklung Hilft” rufen mit einem Konto gemeinsam zu Spenden auf. Das “Bündnis Entwicklung Hilft” ist ein Zusammenschluss mehrerer Hilfsorganisationen (z. B. Brot für die Welt, Kindernothilfe, DAHW, Christoffel-Blindenmission, medico international, etc.)
Das Deutsche Medikamentenhilfswerk action medeor ist Teil des Bündnisses und hat bereits damit begonnen, erste Hilfslieferungen für medizinische Einrichtungen in der Ukraine zusammenzustellen und liefert etwa Verbandsmaterial.
Der Verein „Blau – Gelbes-Kreuz“ – Deutsch-Ukrainischer Verein e.V. vermittelt Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine, sammelt Sach- und Geldspenden.
Sachspenden
Wir bitten aktuell davon abzusehen, Kleider- und Sachspenden in den städtischen Unterbringungseinrichtungen zu bringen. Bitte berücksichtigen Sie die Privatsphäre der untergebrachten Menschen. Bei Bedarf erfolgt diesbezüglich ein separater Aufruf.
Sachspenden können wie gewohnt bei den bekannten Institutionen und Organisationen abgegeben werden. Unsere Mitarbeitenden weisen gezielt auf die bestehenden Angebote hin. Die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist für bedürftige Kriegsflüchtlinge ohne bürokratische Barrieren möglich. Somit erhalten geflüchtete Ukrainer*innen auch eine finanzielle Ausstattung und können u. a. die bestehenden Sozialkaufhäuser gut nutzen.
Gespendete Sachen unterstützen alle hilfsbedürftigen Menschen in Sankt Augustin und Umgebung.
Möglichkeiten zum Spenden z. B.:
Nachbarschaftshilfe e.V. Rhein-Sieg:
Haushaltshilfen/Kleiderstube/Möbel
https://www.nachbarschaftshilfe-ev-rhein-sieg.de/
Sankt Augustin-Mülldorf (Haupthaus)
Bonner Straße 105
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-9289-0
Sankt Augustin – Hangelar
Eifelstraße 6
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 93 28 210
Sankt Augustin – Buisdorf
Ringstraße 88
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241-97 666 15
„Der Kleiderladen“ Ortsteil Menden (Caritas)
Öffnungszeiten der Kleidungs- und Möbelabteilung im Sozialmarkt:
Mo, Do, Fr 15:00 – 17:00 Uhr, Mi 9:00 – 12:00 Uhr
Annahme von Kleidung und Hausrat:
Di 10:00 – 12:00 Uhr, Do 15:00 – 17:00 Uhr
Mittagstisch:
Mo, Mi, Fr 11:30 – 12:30 Uhr
fairpunkt Siegburg (Diakonie)
Günstige Secondhand-Artikel
Das soziale Möbelhaus und Lager
Aktuelle Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 10:00 – 16:00 Uhr
Händelstraße 11
53721 Siegburg
Telefon: 02241 959169-6
https://www.diakonie-michaelshoven.de/angebote/weitere-angebote/fairpunkt-siegburg
Brauchbar – Das Sozialkaufhaus der AWO
Schumannstr. 3
53721 Siegburg
Telefon: 02241 169 42 92
brauchbar@awo-bnsu.de
Radhaus – Die Fahrradwerkstatt
Frankfurter Straße 39
53721 Siegburg
Telefon: 02241 147 305
radhaus@awo-bnsu.de
Sankt Augustiner Tafel
Die Sankt Augustiner Tafel sammelt überzählige oder überproduzierte Lebensmittel zur Weitergabe an Bedürftige.
Arnold-Janssen-Straße 24
53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241 1699870
st.augustinertafel@skm-rhein-sieg.de
Öffnungszeiten:
Ausgabe von Lebensmitteln
dienstags und mittwochs jeweils von 14:00 – 16:00 Uhr
Fragen und Neuanmeldungen
dienstags und mittwochs von 13.30 – 15.30 Uhr
Annahme von Lebensmittelspenden
jeder 1. Montag des Monats von 16:00 -19:00 Uhr
https://katholisch-sankt-augustin.de/einrichtungen/caritas/tafel/
Impfungen sind möglich in der Impfstelle des Rhein-Sieg-Kreises in der huma Shoppingwelt.
Öffnungszeiten:
Donnerstag 14.04.2022 von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag 16.04.2022 von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 20.04.2022 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag 22.04.2022 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag 23.04.2022 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch 27.04.2022 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag 29.04.2022 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag 30.04.2022 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Erreichbarkeit:
Von der Haltestelle der Stadtbahnlinie 66 in Richtung Rathaus/Karl-Gatzweiler-Platz gehen. Die Impfstelle befindet sich im ersten Ladenlokal auf der rechten Seite.
Von den Parkhäusern an der B 56 und an der Rathausallee in der huma Shoppingwelt auf der Marktebene den Ausgang Richtung Rathaus/Karl-Gatzweiler-Platz benutzen. Dann links Richtung Haltestelle der Stadtbahnlinie 66 gehen. Die Impfstelle befindet sich im letzten Ladenlokal auf der linken Seite.
Darüber hinaus wird die Stadt Sankt Augustin bei Bedarf in den kommenden Wochen eine Impf-Aktion organisieren und darüber informieren. (siehe oben)
Informationsmaterial zu den Impfungen gegen das Corona-Virus in ukrainischer Sprache
Für ukrainische Geflüchtete bestehen folgende Vorgaben bei Corona-Testungen:
Haustiere aus der Ukraine schnellstmöglich melden
Rhein-Sieg-Kreis (db/ke) – Geflüchtete aus der Ukraine müssen ihre mitgebrachten Hunde und Katzen unbedingt anmelden. Darauf weist das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises hin.
Bei der Einreise mit Tieren aus Drittländern, zu denen auch die Ukraine gehört, gibt es insbesondere beim Thema Tollwut besondere Anforderungen. Wer vor dem Krieg flieht, soll natürlich nicht die regulär erforderliche Einreisegenehmigung für sein Tier beantragen müssen – darauf haben sich die Bundesländer verständigt. Damit Deutschland aber weiterhin tollwutfrei bleibt, müssen die mitgebrachten Hunde und Katzen allerdings nach ihrer Ankunft beim Veterinäramt angemeldet werden.
Eine Isolierung der Tiere, auch im Rahmen einer möglichen häuslichen Quarantäne, ist erforderlich, solange bis die Einreisevorgaben (Chippen der Tiere, Erstellen eines Heimtierausweises, Impfung gegen Tollwut, sowie eine Tollwut-Titerbestimmung frühestens 30 Tage nach Impfung) erfüllt worden sind.
„Das ist natürlich sehr, sehr schmerzlich für die geflüchteten Menschen, die alles verloren haben und in dieser Ausnahmesituation auch zunächst auf die Nähe ihrer geliebten Tiere verzichten müssen“, sagt Dr. Johannes Westarp, Leiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Rhein-Sieg-Kreises. „Selbstverständlich stehen nach den traumatisierenden Erlebnissen auch andere Dinge im Fokus. Aber die Maßnahmen, auf die sich die Bundesländer verständigt haben, sind unverzichtbar, denn eine Tollwutinfektion verläuft nahezu ausnahmslos tödlich – für Tier und Mensch.“
Das Meldeformular in Deutsch und Ukrainisch kann unter rhein-sieg-kreis.de/ukraine heruntergeladen werden.
Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises appelliert an alle geflüchteten Tierhalterinnen und Tierhalter, das ausgefüllte Formular schnellstmöglich per E-Mail an veterinaeramt@rhein-sieg-kreis.de zu senden. Wer Geflüchtete bei sich aufgenommen hat, sollte sie über die Meldepflicht informieren und ihnen Hilfe bei der Anmeldung anbieten.
Gefährliche Hunde i. S. d. § 3 Absatz 2 LHundG NRW sind Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp (das Erscheinungsbild) einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
Pflichten
Gefährliche Hunde sind außerhalb eines eingezäunten Grundstücks sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine von max. 1,50 m Länge zu führen sowie ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen..
Die Halterin oder der Halter muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (körperliche Konstitution).
Eine andere Aufsichtsperson darf außerhalb eines eingezäunten Grundstücks einen gefährlichen Hund nur führen, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachgewiesen hat und in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen (körperliche Konstitution). Der Hund muss angeleint sein und einen Maulkorb tragen.
Innerhalb eines eingezäunten Grundstücks sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.
Abgabe und /oder Veräußerung
Die Abgabe oder Veräußerung eines gefährlichen Hundes darf in NRW nur an Personen erfolgen, die im Besitz einer Erlaubnis zur Haltung eines sog. gefährlichen Hundes sind.
Für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine mit einem sog. gefährlichen Hund wird eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für 4 Wochen durch das Ordnungsamt ausgestellt.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann auf Antrag und bei Vortragen sachlicher Gründe (hier: Kriegsgeschehen im Heimatland, Rückkehr z.Zt. nicht möglich) verlängert werden.
Fragen beantwortet:
Michael Stoffels
Tel.: 02241/243-403
E-Mail: m.stoffels@sankt-augustin.de
Im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) können vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Menschen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos und ohne Ticket nutzen. Das Angebot gilt ab sofort und bis auf weiteres und umfasst alle Bus-, Straßen-, Stadt- und U-Bahnlinien sowie alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, RegionalExpress und RegionalBahn). Die kostenlose Nutzung soll den Geflüchteten so einfach wie möglich gemacht werden: Bei Kontrollen reicht als Fahrausweis die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments, aus dem die ukrainische Staatsangehörigkeit hervorgeht, aus.
In Deutschland stellt die Telekom in Koordination mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über offizielle Hilfsorganisationen (zunächst bis zum 30.06.2022) kostenlose SIM-Karten mit unbegrenztem Datenvolumen und unlimitierter Telefonie zur Verfügung. Die Ausgabe erfolgt u. a. in den Telekom – Shops.
Bonn
Telekom
Friedrich-Ebert-Allee 71-77
Mo.–Fr. 10:00–18:00 Uhr
Sa. 10:00–16:00 Uhr
Köln
Telekom
Sternengasse 14-16
Mo.–Fr. 10:00–18:00 Uhr
Sa. 10:00–16:00 Uhr
Weitere Informationen gibt es auch auf der Webseite der Telekom.
Ihre Ansprechpartner*innen:
Thorsten Hein
Sachbearbeiter
02241 3097-45
Eva Dopatka
Pädagogische Assistentin
02241 3097-43
Alexandra Haas
Fachbereichsleiterin
02241 3097-46
Gemeinsame E-Mail-Adresse
deutsch@vhs-rhein-sieg.de
Integrationskurse für ukrainische Geflüchtete
Integrationskurse richten sich an Personen, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland anstreben. Der Integrationskurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs und dem Orientierungskurs. Im Sprachkurs lernen die Teilnehmenden den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag benöti-gen. Das Zielsprachniveau ist B1. Der Orientierungskurs informiert über das Leben in Deutschland, die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte des Landes. Der „Allgemeine Integrationskurs“ besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten) und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten. Der Sprachkurs besteht aus sechs Kursabschnitten mit jeweils 100 Unterrichtseinheiten. Darüber hinaus gibt es noch Spezialkurse, z. B. Zweitschriftlerner-Kurse für Personen, die nicht lateinisch alphabetisiert sind. Für diese Kurse sind zusätzlich 300 Unterrichtseinheiten vorgesehen.
Weitere Informationen zum Integrationskurs finden Sie hier.
Die Bilder, die wir aus der Ukraine sehen, sind verstörend und für manche retraumatisierend. Die ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Deutschen Telefonseelsorge helfen rund um die Uhr, mit bedrückenden Gefühlen und Angst umzugehen. Die Hotline ist kostenfrei.
Telefonnummer: 0800 1110111 und 0800 1110222