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Familie und Soziales
Für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege, in Kindertagesstätten oder der Offenen Ganztagsschule (OGS) erhebt die Stadt Sankt Augustin Elternbeiträge. Ihr finanzieller Beitrag zu der Betreuung ihres Kindes richtet sich nach Ihrem Einkommen, der wöchentlichen Betreuungszeit in der Einrichtung, sowie dem Alter Ihres Kindes (unter oder über drei Jahre). Um Ihnen eventuell aufkommende Fragen zu beantworten, stellen wir Ihnen untenstehend einige Informationen zur Verfügung:
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Elternbeitragsstelle
Die Elternbeitragsstelle ist zurzeit, aufgrund von erheblichen Personalengpässen, nur eingeschränkt erreichbar. Bis auf weiteres sind die telefonischen Sprechzeiten von Montag bis Freitag, zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr. Die Bearbeitung von E-Mails wird aus den o.g. Gründen ebenfalls einschränkt sein. Eingehende E-Mails werden schrittweise nach Eingangsdatum beantwortet.
Sobald wie möglich werden wir die Erreichbarkeit der Elternbeitragsstelle im gewohnten Umfang wiederherstellen. Im Zuge dessen wird sich die Erstellung der Bescheide für die Erhebung der Elternbeiträge und die Zahlungsaufforderung verzögern. Daher wird empfohlen, vorsorglich bereits jetzt entsprechende Rücklagen zu bilden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Hier geht es zu der Elternbeitragssatzung OGS und zur Elternbeitragssatzung Kita. (beide gültig bis 31.07.2022)
Ab 01.08.2022 gelten die folgenden Satzungen:
Ab 01.08.2023 gelten die folgenden Satzungen:
Für die Berechnung des Elternbeitrages sind das Jahresbruttoeinkommen sowie alle sonstigen Einnahmen und Geldleistungen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft relevant.
Von diesen Einnahmen können folgende Positionen abgezogen werden:
Grundlage für die Festsetzung ist der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Einkommenssteuerbescheid.
Die Höhe der bis 31.07.2022 gültigen einkommensorientierten Beiträge finden Sie in den folgenden Tabellen:
Die einkommensorientierten Beiträge ab 01.08.2022 finden Sie in folgenden Tabellen:
Die einkommensorientierten Beiträge ab 01.08.2023 finden Sie in folgenden Tabellen:
Für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:
Werden mehrere Kinder gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Sankt Augustin betreut, brauchen Sie nur für das Kind einen Elternbeitrag zu zahlen, das das Betreuungsangebot mit dem höchsten Beitrag nach der Tabelle in Anspruch nimmt. Für jedes weitere Kind, das gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ist, brauchen Sie nichts zu bezahlen. Das gilt auch für die jüngeren Geschwister von „Vorschulkindern“, die nach § 50 Abs. 1 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) keinen Beitrag für die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege zahlen müssen.
Für die Offene Ganztagsschule (OGS):
Werden mehrere Kinder gleichzeitig in einer Offenen Ganztagsschule (OGS) betreut, müssen Sie für das erste Geschwisterkind 30 Prozent des Beitrages nach der Tabelle zahlen. Für alle weiteren Geschwisterkinder in der OGS brauchen Sie nichts zu bezahlen. Darüber hinaus gibt es für die Geschwisterkinder, die in der Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege betreut werden, einen Familienrabatt bis zur Höhe des Beitrages, den Sie für die OGS zahlen müssen.
Für die Kindertageseinrichtungen:
Benötigen Sie für Ihr Kind eine Betreuung über Mittag, besteht in den meisten Einrichtungen die Möglichkeit an einem Mittagessen teilzunehmen. Die hierfür entstehenden Kosten sind monatlich zu zahlen und werden von den jeweiligen Trägern der einzelnen Einrichtungen erhoben. Die Verpflegungskosten sind unabhängig vom Elternbeitrag zu bezahlen.
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen gilt die Satzung über die Erhebung von Essensgeldern.
Für die Offene Ganztagsschule (OGS):
Die Kosten für die Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagsschule werden direkt mit dem jeweiligen OGS-Träger abgerechnet