Kirschblüte in Menden

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Familie und Soziales

Häufig gestellte Fragen zum Elternbeitrag

Für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege, in Kindertagesstätten oder der Offenen Ganztagsschule (OGS) erhebt die Stadt Sankt Augustin Elternbeiträge. Ihr finanzieller Beitrag zu der Betreuung ihres Kindes richtet sich nach Ihrem Einkommen, der wöchentlichen Betreuungszeit in der Einrichtung, sowie dem Alter Ihres Kindes (unter oder über drei Jahre). Um Ihnen eventuell aufkommende Fragen zu beantworten, stellen wir Ihnen untenstehend einige Informationen  zur Verfügung:

Benötigte Unterlagen

  1.  Unterschriebene  Einkommenserklärung Kita oder Einkommenserklärung OGS (per Post, per Mail oder per Fax)
  2.  Die letzte aktuelle Gehaltsabrechnung und/oder
  3.  Den aktuellen Wohngeld- oder Kinderzuschlagbescheid und/oder
  4. Den entsprechenden aktuellen Nachweis über Unterhaltsleistungen (Bescheid über Unterhaltsvorschussleistungen oder Kontoauszug) und / oder
  5. den aktuellen Bescheid über Arbeitslosengeld II, Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) den entsprechenden aktuellen Bescheid und / oder
  6. den aktuellen Bescheid über Elterngeld

Einkommen nach der Elternbeitragssatzung

Hier geht es zu der Elternbeitragssatzung OGS und zur Elternbeitragssatzung Kita. (beide gültig bis 31.07.2022)

 

Ab 01.08.2022 gelten die folgenden Satzungen:

 

Ab 01.08.2023 gelten die folgenden Satzungen:

 

Ab 01.04.2024 gilt folgende Satzung für die OGS :

 

Für die Berechnung des Elternbeitrages sind das Jahresbruttoeinkommen sowie alle sonstigen Einnahmen und Geldleistungen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft relevant.

Von diesen Einnahmen können folgende Positionen abgezogen werden:

 

  • nachgewiesene Werbungskosten bzw. die Werbungskostenpauschale
  • Für das dritte und jedes weitere im Haushalt lebende Kind wird ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 des Einkommenssteuergesetzes abgezogen.

 

Grundlage für die Festsetzung ist der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Einkommenssteuerbescheid.

 

Die Höhe der bis 31.07.2022 gültigen einkommensorientierten Beiträge finden Sie in den folgenden Tabellen:

 

Die einkommensorientierten Beiträge ab 01.08.2022 finden Sie in folgenden Tabellen:

 

Die einkommensorientierten Beiträge ab 01.08.2023 finden Sie in folgenden Tabellen:

 

Die einkommensorientierten Beiträge ab 01.04.2024 finden Sie in folgenden Tabellen:

Geschwisterkindregelung

Für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:

 

Werden mehrere Kinder gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Sankt Augustin betreut, brauchen Sie nur für das Kind einen Elternbeitrag zu zahlen, das das Betreuungsangebot mit dem höchsten Beitrag nach der Tabelle in Anspruch nimmt. Für jedes weitere Kind, das gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ist, brauchen Sie nichts zu bezahlen. Das gilt auch für die jüngeren Geschwister von „Vorschulkindern“, die nach § 50 Abs. 1 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) keinen Beitrag für die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege zahlen müssen.

Für die Offene Ganztagsschule (OGS) und Ferienbetreuung:

 

Werden mehrere Kinder gleichzeitig in einer Offenen Ganztagsschule (OGS) betreut, richtet sich der Elternbeitrag für das zweite Kind nach der Einkommensstufe. In den Einkommensstufen 4 und 5 müssen Sie 50 Prozent des Beitrages nach der Tabelle zahlen. In den Einkommensstufen 6 und 7 müssen Sie 75 Prozent des Beitrages nach der Tabelle zahlen und ab Einkommensstufe 8 müssen Sie den vollen regulären Elternbeitrag nach der Tabelle zahlen.
Für alle weiteren Geschwisterkinder in der OGS brauchen Sie nichts zu bezahlen. Darüber hinaus gibt es für die Geschwisterkinder, die in der Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege betreut werden, einen Rabatt in Höhe des Beitrages, den Sie für die OGS zahlen müssen.

 

Werden mehrere Kinder gleichzeitig in der OGS Ferienbetreuung betreut, richtet sich der Elternbeitrag für das zweite Kind nach der Einkommensstufe. In den Einkommensstufen 4 und 5 müssen Sie 50 Prozent des Beitrages nach der Tabelle zahlen. In den Einkommensstufen 6 und 7 müssen Sie 75 Prozent des Beitrages nach der Tabelle zahlen und ab Einkommensstufe 8 müssen Sie den vollen regulären Elternbeitrag nach der Tabelle zahlen.
Für alle weiteren Geschwisterkinder in der OGS Ferienbetreuung brauchen Sie nichts zu bezahlen. Für Geschwisterkinder, die in der Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege betreut werden, gibt es keinen Rabatt in Höhe des Beitrages, den Sie für die Ferien zahlen müssen.

Mittagessen und Verpflegung

Für die Kindertageseinrichtungen:

 

Benötigen Sie für Ihr Kind eine Betreuung über Mittag, besteht in den meisten Einrichtungen die Möglichkeit an einem Mittagessen teilzunehmen. Die hierfür entstehenden Kosten sind monatlich zu zahlen und werden von den jeweiligen Trägern der einzelnen Einrichtungen erhoben. Die Verpflegungskosten sind unabhängig vom Elternbeitrag zu bezahlen.
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen gilt die Satzung über die Erhebung von Essensgeldern.

Für die Offene Ganztagsschule (OGS):

 

Die Kosten für die Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagsschule werden direkt mit dem jeweiligen OGS-Träger abgerechnet