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Familie und Soziales
Für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege, in Kindertagesstätten oder der Offenen Ganztagsschule (OGS) erhebt die Stadt Sankt Augustin Elternbeiträge. Ihr finanzieller Beitrag zu der Betreuung ihres Kindes richtet sich nach Ihrem Einkommen, der wöchentlichen Betreuungszeit in der Einrichtung, sowie dem Alter Ihres Kindes (unter oder über drei Jahre). Um Ihnen eventuell aufkommende Fragen zu beantworten, stellen wir Ihnen untenstehend einige Informationen zur Verfügung:
Nachfolgend finden Sie die Elternbeitragssatzungen OGS und Kita.
Ab 01.08.2022 gelten die folgenden Satzungen:
Ab 01.08.2023 gelten die folgenden Satzungen:
Ab 01.04.2024 gilt folgende Satzung für die OGS :
Ab 01.08.2024 gilt folgende Satzung für die Kitas und Kindertagespflege:
Für die Berechnung des Elternbeitrages sind das Jahresbruttoeinkommen sowie alle sonstigen Einnahmen und Geldleistungen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft relevant.
Von diesen Einnahmen können folgende Positionen abgezogen werden:
Grundlage für die Festsetzung ist der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Einkommenssteuerbescheid.
Die Höhe der bis 31.07.2022 gültigen einkommensorientierten Beiträge finden Sie in den folgenden Tabellen:
Die einkommensorientierten Beiträge ab 01.08.2022 finden Sie in folgenden Tabellen:
Die einkommensorientierten Beiträge ab 01.08.2023 finden Sie in folgenden Tabellen:
Die einkommensorientierten Beiträge OGS ab 01.04.2024 finden Sie in folgenden Tabellen:
Die einkommensorientierten Beiträge Kita und Kindertagespflege ab 01.08.2024 finden Sie in folgenden Tabellen:
Für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:
Werden mehrere Kinder gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Sankt Augustin betreut, brauchen Sie nur für das Kind einen Elternbeitrag zu zahlen, das das Betreuungsangebot mit dem höchsten Beitrag nach der Tabelle in Anspruch nimmt. Für jedes weitere Kind, das gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ist, brauchen Sie nichts zu bezahlen. Das gilt auch für die jüngeren Geschwister von „Vorschulkindern“, die nach § 50 Abs. 1 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) keinen Beitrag für die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege zahlen müssen.
Für die Offene Ganztagsschule (OGS) und Ferienbetreuung:
Werden mehrere Kinder gleichzeitig in einer Offenen Ganztagsschule (OGS) betreut, richtet sich der Elternbeitrag für das zweite Kind nach der Einkommensstufe. In den Einkommensstufen 4 und 5 müssen Sie 50 Prozent des Beitrages nach der Tabelle zahlen. In den Einkommensstufen 6 und 7 müssen Sie 75 Prozent des Beitrages nach der Tabelle zahlen und ab Einkommensstufe 8 müssen Sie den vollen regulären Elternbeitrag nach der Tabelle zahlen.
Für alle weiteren Geschwisterkinder in der OGS brauchen Sie nichts zu bezahlen. Darüber hinaus gibt es für die Geschwisterkinder, die in der Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege betreut werden, einen Rabatt in Höhe des Beitrages, den Sie für die OGS zahlen müssen.
Der Elternbeitrag für die OGS Ferienbetreuung richtet sich für jedes Kind nach dem Jahreseinkommen. Ein Geschwisterrabatt wird nicht gewährt. Sie müssen für jedes Kind in der OGS Ferienbetreuung den regulären Elternbeitrag nach der Tabelle zahlen.
Für Geschwisterkinder, die in der Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege betreut werden, gibt es keinen Rabatt in Höhe des Beitrages, den Sie für die Ferien zahlen müssen.
Für die Kindertageseinrichtungen:
Benötigen Sie für Ihr Kind eine Betreuung über Mittag, besteht in den meisten Einrichtungen die Möglichkeit an einem Mittagessen teilzunehmen. Die hierfür entstehenden Kosten sind monatlich zu zahlen und werden von den jeweiligen Trägern der einzelnen Einrichtungen erhoben. Die Verpflegungskosten sind unabhängig vom Elternbeitrag zu bezahlen.
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen gilt die Satzung über die Erhebung von Essensgeldern.
Für die Offene Ganztagsschule (OGS):
Die Kosten für die Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagsschule werden direkt mit dem jeweiligen OGS-Träger abgerechnet