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... Ihre familienfreundliche Stadt
Familie und Soziales
Das Netzwerk „Gemeinsam für den Kinderschutz“ in Sankt Augustin stellt sich vor.
Bestandteil ist die Kooperation aller Akteurinnen und Akteure, die professionell mit Kindern in Sankt Augustin arbeiten oder in ihrem beruflichen Kontext mit ihnen in Berührung kommen.
Ihr Kontakt:
Ulrike Lange
Koordinatorin Netzwerk Kinderschutz
Tel.: 02241 243-832
E-Mail: netzwerk.kinderschutz@sankt-augustin.de

Zum 1. Mai 2022 ist das Landeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses benennt konkrete Maßnahmen, welche das Ziel haben, strukturelle Rahmenbedingungen für den Kinderschutz zu verbessern.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Kooperation aller Akteurinnen und Akteure, welche professionell mit Kindern in Sankt Augustin arbeiten oder in ihrem beruflichen Kontext mit ihnen in Berührung kommen. In einem Netzwerk soll diese Kooperation durch gemeinsam erarbeitete Strukturen gestärkt werden.
Wir wollen:
– Eine strukturelle Vernetzung der bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen im Jugendamtsbezirk.
– Verbindliche Absprachen zum Verfahren bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII und § 4 KKG.
– Die Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege.
Wir bieten:
– Fachliche Begleitung
– Schaffung struktureller Voraussetzungen
– Maßnahmenkoordinierung
– Vertretung in anderen Netzwerken und Arbeitskreisen zum Thema im Jugendamtsbezirk
– Fortbildungen und Schulungen
– Interprofessionelle Fallberatungsworkshops
Besserer Kinderschutz durch bessere Koordination.
Wichtige Kontakte im Rahmen des Kinderschutzes finden Sie in dem nebenstehenden Flyer.

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz und der Neufassung des § 72a SGB VIII beabsichtigt der Gesetzgeber, die Kinder und Jugendlichen besser vor den Folgen sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit zu schützen. Die Träger der Jugendarbeit (also auch die Sportvereine) müssen nun sicherstellen, dass keine Personen in der Jugendarbeit beschäftigt werden, die wegen einer sexuell motivierten Straftat vorbestraft sind.
Die persönliche Eignung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll in Form von Einholung erweiterter Führungszeugnisse periodisch überprüft werden. Hierzu hat das Jugendamt die Aufgabe, mit den Sportvereinen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Am 19.03. und am 14.05.2025 haben Netzwerktreffen in Sankt Augustin stattgefunden. Die Dokumentationen dazu finden Sie hier zum Download.
