Standort des ehemaligen Naturdenkmals „Dicker Baum“

Geschichte

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Vor den Häusern Paul-Gerhardt-Straße 48 und 50, auf der Straße stehend, befand sich bis 1972 eine etwa 30 m hohe Feldulme, deren ausladende Krone sämtliche Dächer des Ortes überragte.

Die Einwohner von Niederpleis nannten die auf ein Alter von etwa 300 Jahre geschätzte Ulme, die neben der Pfarrkirche St. Martinus und der Burg Niederpleis ein Wahrzeichen des Ortes gewesen ist, stets nur den „dicken Baum“ (im hiesigen Dialekt: „de decke Boom“).

Aufgrund eines Erlasses des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 1.3.1934 führte unter anderem der Landrat des Siegkreises Ermittlungen zu möglichen Objekten für die Unterschutzstellung als Naturdenkmal durch.

Die Ergebnisse dieser Ermittlungen sind in die „Verordnung über die Sicherung von Naturdenkmalen im Siegkreise“ vom 1.7.1935 eingeflossen. In dem zugehörigen „Verzeichnis der […] unter Schutz gestellten Naturdenkmale“, das insgesamt 51 Einträge enthält, ist die Feldulme von Niederpleis unter Laufender Nr. 24 aufgeführt.

Wenige Tage zuvor, am 26.6.1935, hatte die Reichsregierung das „Reichsnaturschutzgesetz“ beschlossen, wodurch die Oberbürgermeister und Landräte ihre zusätzliche Funktion als „Untere Naturschutzbehörde“ erhielten. In diesem Zusammenhang hatten sie jeweils ein „Naturdenkmalbuch“ anzulegen.

Vor diesem Hintergrund wurde durch den Landrat des Siegkreises die „Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Siegkreis“ vom 10.6.1937 erlassen. In der zugehörigen „Liste der Naturdenkmale im Siegkreis“, die zugleich das „Naturdenkmalbuch des Siegkreises“ darstellt, sind insgesamt 41 Einträge enthalten. Die Feldulme von Niederpleis ist hier unter Lfd. Nr. 19 aufgeführt.

Am 28.2.1964 führte der Oberkreisdirektor des Siegkreises eine Überprüfung der im Naturdenkmalbuch eingetragenen Naturdenkmale durch und bestätigte die Schutzwürdigkeit der Feldulme von Niederpleis.

Die über die Jahrhunderte hinweg immer wieder vorkommenden Hitze- und Kälteperioden, schwere Stürme und Gewitter sowie die Bomben- und Granatsplitter des Zweiten Weltkriegs (1939–1945) konnten dem „dicken Baum“ nichts anhaben. Erst die zu Beginn der 1970er Jahre geplante Verlegung des Abwasserkanals wurde ihm zum Verhängnis.

Die von der 1969 gegründeten Gemeinde Sankt Augustin beim Oberkreisdirektor des Rhein-Sieg-Kreises beantragte Streichung aus dem Naturdenkmalbuch wurde unter anderem damit begründet, dass die Arbeiten im Rahmen der Verlegung des Abwasserkanals das Wurzelwerk des Baumes derart stark beschädigen würden, dass dessen Standsicherheit anschließend erheblich gefährdet sei.

Schließlich fand die offenbar unvermeidliche Fällung des Baumes am 10.11.1972 statt.

Zuvor war das seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts neben ihm stehende Wegekreuz an seinen heutigen Standort (Ecke Paul-Gerhardt-Straße/Martinuskirchstraße) versetzt worden.

Bearbeiter
Mike Bargel

Daten

Bauzeit
gewachsen seit dem 17. Jahrhundert, gefällt 1972
Strasse, Hausnummer
Paul-Gerhard-Straße 50

Karte

50, Paul-Gerhardt-Straße, Schmerbroich, Niederpleis, Sankt Augustin, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen, 53757, Deutschland

Referenz

Quellen
Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Akte: „Naturdenkmalpflege und -schutz (1932-1935)“ (Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, LSK, 3133).
Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Zeitschriften: Amtsblatt der Regierung zu Köln, Jg. 1935 u. 1937 (Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Wissenschaftliche Bibliothek, Z 374).
Erlass des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung zum Schutz von Naturdenkmalen v. 01.03.1934 (Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, LSK, 3133).
Hartleib, Robert: Das Kirchspiel Niederpleis, Siegburg 1986, S. 228 (Stadtarchiv Sankt Augustin, BI / S HART 1A).
Reichsnaturschutzgesetz vom 26.06.1935 (RGBI. I S. 821).
Stadtarchiv Sankt Augustin, Akte: „Überprüfung des Bestands und der Schutzwürdigkeit von Naturdenkmalen (1964-1965)“ (Stadtarchiv Sankt Augustin, ME 1473).
Stadtarchiv Sankt Augustin, Sammlung an Presseartikeln: General-Anzeiger vom 03.08.1972: „Niederpleiser Ulme muss verschwinden“.
Stadtarchiv Sankt Augustin, Sammlung an Presseartikeln: Rhein-Sieg-Anzeiger vom 02.08.1972 „Jahrhundertealte Ulme muß fallen“ und 11./12.11.1972 „Naturdenkmal Stück für Stück demontiert“.
Stadtarchiv Sankt Augustin, Sammlung an Presseartikeln: Rhein-Sieg-Rundschau vom 02.08.1972 „Alte Ulme weicht dem Kanalbau“ und 11.11.1972 „Eule im hohlen Ast ums Leben gekommen“.
Stadtarchiv Sankt Augustin, Zeitungssammlung: Rhein-Sieg-Rundschau vom 29.11.1965 „Ulme unter Naturschutz“.
Verordnung über die Sicherung von Naturdenkmalen im Siegkreise vom 01.07.1935 (Amtsblatt der Regierung zu Köln, Nr. 28/1935, Sonderbeilage).
Verordnung zur Durchführung des Reichsnaturschutzgesetzes v. 31.10.1935 (RGBI. I S. 1275).
Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Siegkreis vom 10.06.1937 (Amtsblatt der Regierung zu Köln, Nr. 28/1937, Sonderbeilage).

Die genannte Literatur sowie weitere Informationen finden Sie im Stadtarchiv Sankt Augustin: