16 Mrz Einheitliche Umsetzung der OGS-Teilnahmeregelungen
Nachdem sich Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf an die zuständige Schulministerin gewandt und um Klärung der Erlasslage gebeten hatte, haben die Akteure des Ganztages in Sankt Augustin nun die Teilnahmeregelungen an der OGS in einem Leitfaden vereinheitlicht. Neu ist die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder an einem Tag in der Woche aufgrund „familiärer Bedarfe“ früher aus der OGS abholen können, sofern kein Unterricht betroffen ist.
Welche Teilnahmeregelungen gelten in der OGS und wie sind diese umzusetzen? Mit dieser Frage haben sich die Akteure des Ganztages in Sankt Augustin, Schulleitungen, OGS-Leitungen, OGS-Träger, Elternvertretungen und Schulträger, im „Runden Tisch OGS“ beschäftigt. Sie vereinbarten einen einheitlichen Umgang mit den Teilnahmeregelungen und haben diese in einem Leitfaden zusammengefasst, der auch dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben wurde.
Verschiedene Anfragen von Eltern, die einen flexibleren Umgang mit der Teilnahme an den Offenen Ganztagsschulen der städtischen Schulen wünschten, waren Anlass für Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf, sich mit der Bitte um Klärung der Erlasslage persönlich an die Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Dorothee Feller, zu wenden.
In ihrem Antwortschreiben konkretisierte die Ministerin die Erlasslage und erklärte, dass vor Ort durchaus die Möglichkeit eingeräumt werden kann, Kinder auch regelmäßig an einem Tag in der Woche aufgrund familiärer Bedarfe freizustellen. Dies stehe nicht im Widerspruch zur Erlasslage. Für die Offenen Ganztagsschulen in Sankt Augustin war diese konkrete Aussage neu. Dennoch betonte die Ministerin auch, dass es immer darauf ankäme, dass es Kommunen, Trägern und Schulen gemeinsam mit den Eltern gelänge, Integrität und Kontinuität des außerunterrichtlichen Bildungsangebotes und individuelle Wünsche in Einklang zu bringen.
Auf der Grundlage des Erlasses (BASS 12-63 Nr. 2) und der Erläuterungen der Ministerin hat der „Runde Tisch OGS“ nun einen einheitlichen Umgang mit den Teilnahmeregelungen vereinbart. Gemäß Erlass können folgende Freistellungsgründe anerkannt werden:
- Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht
- Teilnahme an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im Sportverein, in der Musikschule, beim Erlernen eines Musikinstruments)
- Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten (z.B. in Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen)
- Teilnahme an Therapien
- Teilnahme an familiären Ereignissen
- anderer regelmäßiger familiärer Bedarf.
Neu ist der letzte Punkt. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können unter Angabe dieser Gründe das Kind nach Abstimmung mit Schulleitung und OGS-Leitung regelmäßig einen Tag pro Woche ganz oder zu früheren fest vereinbarten Abholzeiten aus dem OGS-Angebot nehmen, sofern der Unterricht nicht betroffen ist. Die am Standort geltenden Abholzeiten sind von den Eltern einzuhalten. Die Entscheidungskompetenz für alle darüber hinausgehenden Ausnahmen liegt bei der Schulleitung und OGS-Leitung gemeinsam. Im Konfliktfall ist der Schulträger einzubeziehen. Der Leitfaden zur Teilnahmeregelung stellt auch klar, dass die gewährten Ausnahmen keine Auswirkung auf Kosten und Finanzierung haben, z.B. keine Erstattung der Beiträge oder Kosten für das Mittagessen erfolgen kann.
Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf freut sich, dass nun dem Elternwillen noch flexibler entsprochen werden kann: „Ich freue mich sehr, dass Frau Ministerin Feller auf meine Anfrage hin klargestellt hat, dass es – entgegen der bisherigen Praxis – möglich ist, dass Eltern aus familiären Gründen ihr Kind an einem Tag pro Woche früher aus der OGS abholen. Ich danke allen Beteiligten in Sankt Augustin, dass diese Konkretisierung des Erlasses nun schnell in Sankt Augustin umgesetzt werden konnte. Die Flexibilisierung der OGS-Abholregelungen trägt klar zum Ziel der bedarfsgerechten OGS-Betreuung bei!“
Wichtig ist den Akteuren des Ganztages auch, die Qualität des OGS-Angebotes im Blick zu haben. Die OGS ist ein freiwilliges Bildungsangebot, das den Unterricht der Grundschule ergänzt und mit diesem verschränkt ist. Ziel der OGS ist es, einerseits den Eltern die Berufstätigkeit zu ermöglichen, andererseits verfolgt sie auch eigene Bildungsziele. Voraussetzung für die gute Qualität des Bildungsangebotes ist die regelmäßige und kontinuierliche Teilnahme der Kinder. Um diese zu gewährleisten, hat der Runde Tisch empfohlen, dass die OGS-Räte, denen Elternvertretungen, Schul- und OGS-Leitung und der OGS-Träger angehören, die weitere praktische Umsetzung der Teilnahmeregelungen vor Ort an den Schulstandorten begleiten. Die Offenen Ganztagsschulen wollen nun evaluieren, wie von den Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht wird. Bis zu den Sommerferien 2023 werden anonymisierte Daten über die Teilnahme bzw. die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen gesammelt. In einer der kommenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses soll dann über die Ergebnisse berichtet werden.