
17 Jan. Das Briefwahlbüro der Stadt Sankt Augustin informiert – Wahlbenachrichtigungsbriefe werden versendet
In diesem Jahr werden erstmalig im Rhein-Sieg-Kreis keine gelben Wahlbenachrichtigungskarten versandt, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe, die als amtliche Wahlsache gekennzeichnet sind. Diese werden voraussichtlich in der kommenden Woche zugestellt. Den Wahlberechtigten stehen wie bei jeder Bundestagwahl zwei Wege der Stimmabgabe offen: Die Stimmabgabe kann am Wahlsonntag im Wahllokal erfolgen oder per Briefwahl.
Aufgrund der verkürzten Fristen zur vorgezogenen Wahl können die Briefwahlunterlagen allerdings voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 versandt werden. Der Druck der Stimmzettel erfolgt erst Anfang Februar. Das Briefwahlbüro eröffnet ebenfalls am Montag, 10. Februar, im Technischen Rathaus der Stadt Sankt Augustin, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin.
Die Briefwahl kann entweder via Onlinewahlscheinantrag (OLIWA), formlos per E-Mail unter wahlscheinantrag@sankt-augustin.de, durch Rücksendung des ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsbriefes oder persönlich im Wahlbüro beantragt werden. Der formlose Antrag per E-Mail muss den vollständigen Namen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift enthalten. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Montagnachmittag und Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.