Jörg Lindlar
Tel.: 02241/243-485
Joerg.Lindlar@sankt-augustin.de
Unterbringung von Flüchtlingen
Alltag in einer Flüchtlingsunterkunft
Beratung im Asylverfahren durch Mitarbeiter des Arbeiter-Samariter-Bundes
Montag bis Freitag
10 -13 Uhr
Tel.: 02241/2343016
Perspektiv- und Rückkehrberatung der Caritas
Donnerstag 9 - 12 Uhr
Tel.: 0152/22845414
Anmeldungen für die Ferienaktionen der Stadt Sankt Augustin werden ab sofort im Fachdienst Jugendförderung entgegengenommen. Anmeldeformulare können von der städtischen Internetseite heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dort gibt es auch weitere Informationen in einer ausführlichen Broschüre.
Wann gibt es endlich Ferien? Welche Ferienaktionen bietet die Stadt an? Wo und ab wann sind Anmeldungen hierfür möglich? Wann trifft sich das Kinder- und Jugendparlament? Fragen wie diese beantwortet für das Jahr 2021 der neue Ferienkalender des Fachdienstes Jugendförderung.
Mi, 12.05.2021 10:30
Musik. Theater. Wahrnehmung. Für Kinder von 2-6 Jahren und Familien.
Die Stadt Sankt Augustin stellt für zugewiesene geflüchtete Menschen mehrere Sammelunterkünfte in verschiedenen Stadtteilen zur Verfügung. Zum Bezug von öffentlich gefördertem Wohnraum ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Dieser kann nach positivem Abschluss des Asylverfahrens bei der Stadt Sankt Augustin beantragt werden.
In den ersten Monaten ihres Ankommens in Deutschland leben geflüchtete Personen in Landesunterkünften. Diese werden in Nordrhein-Westfalen Zentrale Unterkünfte ZUE genannt. Dort leben Geflüchtete bis zur Zuweisung vom Bundesamt für Migration und Geflüchtete in eine Kommune. Familien mit minderjährigen Kindern sollen nicht länger als sechs Monate in den Zentralen Unterkünften leben. Bei allen anderen Personen kann der Verbleib bis zu 24 Monate ausgeweitet werden.