Aktuelles
Medizinische Maskenpflicht im Rathaus und in den Außenstellen der Stadtverwaltung
Krisenstab erhöht Mindestanforderungen zum Schutz gegen die Corona-Pandemie
Ab sofort müssen Mitarbeitende und Personen mit Termin im Rathaus eine medizinische Maske tragen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist wegen der höheren Schutzwirkung selbstverständlich auch zulässig. Die medizinische Maskenpflicht gilt im Rathaus, Technischen Rathaus, Ordnungsamt sowie allen Nebenstellen der Stadtverwaltung.
1. Februar 2021